Außenhandel: Präferenzcode-Angabe bei der Importabwicklung ( RELNSD_SHP_31GPRAEFERENZ )

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Kurztext

Außenhandel: Präferenzcode-Angabe bei der Importabwicklung

Beschreibung

Beginnend mit Berichtsmonat Januar 1997 ist aufgrund des Artikels 10 Abs. 1 Buchstabe h) der Verordnung (EG) Nr. 1172/95 des Rates vom 22. Mai 1995 bei Einfuhren aus Drittländern die Präferenz nach den Bestimmungen des Zollrechts anzumelden.

Unter Präferenz ist die Abgabenbegünstigung zu verstehen, deren Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Abgabe der Zollanmeldung erfüllt sind. Für die Anmeldung der Präferenz ist ein dreistelliger numerischer Code zu verwenden.

Diesem Sachverhalt ist durch Angabe des Präferenzcodes in den Import-Positionsdaten der MM-Bestellung Rechnung zu tragen.






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