Treasury Partner Standing Instructions: Geschäftsberechtigung 2F ( RELNTRTM02F_SI_BERECHT )
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Kurztext
Treasury Partner Standing Instructions: Geschäftsberechtigung 2F
Beschreibung
In den Treasury-Komponenten Geldhandel, Devisen und Derivate muß ein Geschäftspartner für eine Geschäftsart berechtigt sein, bevor Geschäfte mit ihm erfaßt werden können.
Die Vergabe der Geschäftsberechtigung erfolgt über die Standing Instructions für den Geschäftspartner und kann auf folgenden Hierarchiesstufen erfolgen:
- Vertragsart z.B. Geldhandel, Devisen
- Anlageform der jeweiligen Vertragsart, z.B. Festgeld für Geldhandel
- Produktart (der jeweiligen Vertragsart/Anlageform) z.B. Termingeld für die Anlageform Festgeld (customizbar)
- Geschäftsarten (customizbar) einer Produktart z.B. Anlage von Termingeldern oder Aufnahme von Termingeldern
Voraussetzung zum Pflegen der Geschäftsberechtigung ist, daß der Partner im Rollentyp Treasury-Partner ('1000') vorhanden, nicht zum Löschen vorgemerkt und freigegeben ist.
Die Vergabe einer Geschäftsberechtigung ist auf jeder der oben genannten Ebenen möglich, wobei die Berechtigung auf einer höheren Ebene automatisch die Berechtigung auf einer niedrigeren Ebene beinhaltet. Wurde beispielsweise ein Partner für die Vertragsart Produktart und Geschäftsart der Vertragsart Geldhandel abgeschlossen werden.
Einfluß auf den Datenbestand im Fehlerfall
Soft-/Hardwarevoraussetzungen
Besonderheiten bei der Installation
Auswirkungen auf die Systemverwaltung
Auswirkungen auf das Customizing
Auswirkungen auf Batch-Input
Änderungen an der Oberfläche
Änderungen in der Vorgehensweise
Aktionen zum Beheben von Fehlern am Datenbestand
Abhängige Funktionen
Planungen
Weitere Hinweise
Vendor Master (General Section) CL_GUI_FRONTEND_SERVICES - Frontend Services
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Length: 2329 Date: 20260115 Time: 131622 sap01-206 ( 39 ms )