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/SAPSLL/SCD_PROCESS_AUTO - Ergänzende Zollanmeldungen automatisch verarbeiten

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Verwendung

Mit Hilfe des Reports für die automatische Verarbeitung von ergänzenden Zollanmeldungen kann die Übermittlung geänderter Daten durch Verwendung einer Änderungs-EGZ automatisiert werden.

Dieses Szenario wird zur Zeit nur für die ergänzende Zollanmeldung für die Überführung in den freien Verkehr unter ATLAS unterstützt.

Integration

In der Übersichtsliste kann über den Button "Ergänzende Zollanmeldung" in den entsprechenden EGZ-Beleg abgesprungen werden. Wenn der Focus auf der Spalte mit der Positionsnummer der EGZ steht, wird direkt in diese Position abgesprungen.

In der Übersichtsliste kann über den Button "Zollanmeldung" direkt in den entsprechenden Zollanmeldungsbeleg abgesprungen werden. Wenn der Focus auf der Spalte mit der Positionsnummer der Zollanmeldung steht, wird direkt in diese Position abgesprungen.

Voraussetzungen

Funktionsumfang

Selektion

Die Selektion für die Übersichtsliste kann über die folgenden Belegdaten der ergänzenden Zollanmeldungen eingeschränkt werden: Außenhandelsorganisation, Belegnummer, Jahr, Abrechnungszeitraum, Registriernummer, Bewilligungsnummer, Bearbeiter.

Desweiteren steht das Anlagedatum der ergänzenden Zollanmeldungen als Selektionskriterium zu Verfügung.

Die Selektion kann außerdem über Belegnummer und Jahr der in den EGZ-Belegen referenzierten Zollanmeldungen eingeschränkt werden.

Die Verarbeitungsart bestimmt, welche Aktion in der Übersichtsliste ausgeführt werden kann.

Über das Kennzeichen "Protokoll sichern" kann das Verarbeitungsprotokoll auf der Datenbank gesichert werden. Das Protokoll kann anschließend über Transaktion SLG1 angezeigt werden (Objekt /SAPSLL/CUPED, Unterobjekt /SAPSLL/CUPED_LOG).

Standardvarianten

Ausgabe

Für die Übersichtsliste werden nur EGZ-Positionen selektiert, die folgende Bedingungen erfüllen:

  • der Übermittlungsstatus ist nicht "Gesendet"

  • der Status für die manuelle Nachbearbeitung hat nicht den Wert "Erforderlich"

Darüberhinaus werden nur solche EGZ-Positionen selektiert, für die gilt:

  • das Kennzeichen "Steuerung periodische EGZ" hat den Wert "E" (In periodischer EGZ erfasst – geändert nach Registrierung)

oder für die gilt:

  • die ergänzende Zollanmeldung enthält ein Fristdatum, das abgelaufen ist und

  • der Übermittlungsstatus der Position ist "Positiv verarbeitet" oder "Mit Warnungen verarbeitet" und

  • für die Position liegt kein Steuerbescheid vor (abschließend oder nicht abschließend)

Nach Auswahl mindestens einer Zeile und Ausführen der im Selektionsbildschirm ausgewählten Aktion wird das Verarbeitungsprotokoll angezeigtt.

Aktivitäten

Mögliche Verarbeitungsarten:

1. Simulationslauf

Für jede ausgewählte Position wird geprüft, ob in der zugehörigen Zollanmeldung eine Änderung gegenüber der letzten Nachrichtenübermittlung in der ergänzenden Zollanmeldung stattgefunden hat, die dazu führt, dass die aktualisierten Daten in einer Änderungs-EGZ gemeldet werden müssen.

2. Obsolete Einträge entfernen

Die Verarbeitung läuft wie bei Punkt 1, zusätzlich werden alle EGZ-Positionen, die als nicht relevant für eine Änderungs-EGZ bestimmt werden, aus dem Arbeitsvorrat für die automatische Verarbeitung entfernt.

3. Änderungsnachrichten erzeugen

Die Verarbeitung läuft wie bei Punkt 2, zusätzlich werden alle EGZ-Positionen, die als relevant für eine Änderungs-EGZ bestimmt werden, an das Zollsystem übermittelt.

Falls alle zu übermittelnden Positionen einer Änderungs-EGZ aufgrund der Unvollständigkeitsprüfung als fehlerhaft erkannt werden, wird keine Nachricht an das Zollsystem gesendet. Falls nur ein Teil der Positionen unvollständig ist, werden die vollständigen Positionen in einer Änderungs-EGZ an das Zollsystem gesendet. In beiden Fällen kann das Ergebnis der automatisch durchgeführten Unvollständigkeitsprüfung auf dem Nachrichtenreiter des EGZ-Belegs angezeigt werden.

Beispiel

Als Beispiel soll im Folgenden eine EGZ mit vier Positionen, aufgeteilt in zwei Zollanmeldungen mit je zwei Positionen, betrachtet werden.

Voraussetzung:

Zunächst wurden in einer Erst-EGZ (IDoc 1001) alle vier Positionen übermittelt und positiv verarbeitet. Nach Erhalt der Antwortnachricht (IDoc 1002) wurden in einer Änderungs-EGZ (IDoc 1003) die ersten drei Positionen erneut übermittelt und ebenfalls positiv verarbeitet.

Anschließend wurden folgende Änderungen an den Zollanmeldungsdaten vorgenommen:

  • Änderung einer Unterlagennummer für EGZ-Position 1

  • Änderung des Ursprungslands für EGZ-Position 2

  • Änderung des Incoterms im Zollanmeldungskopf zu EGZ-Position 3 und 4

Aufgrund dieser Änderungen erhalten alle zugehörigen Zollanmeldungspositionen im Feld "Steuerung peridosche EGZ" den Wert "E" (In periodischer EGZ erfasst - geändert nach Registrierung) und können somit im Report für die automatische Verarbeitung selektiert werden.

Simulationslauf:

Beim Simulationslauf werden alle vier EGZ-Positionen auf Relevanz für eine Änderungs-EGZ geprüft. Hierfür liest der Verarbeitungsreport die Daten der jüngsten Ausgangsnachricht (IDoc 1003), mit der die EGZ-Positionen 1, 2 und 3 zuletzt übermittelt worden sind, sowie die Daten der zweitjüngsten Ausgangsnachricht (IDoc 1001), mit der die EGZ-Position 4 zuletzt übermittelt worden ist.

Für die jüngste Ausgangsnachricht (IDoc 1003) werden keine relevanten Änderungen für die Kopfdaten der ersten Zollanmeldung ermittelt, aber es werden relevante Änderungen für die erste Position (EGZ-Position 1) und die zweite Position (EGZ-Position 2) ermittelt. Für die Kopfdaten der zweiten Zollanmeldung wird eine relevante Änderung ermittelt, aber keine Änderung für die erste Position (EGZ-Position 3).

Nach diesem ersten Schrittt ergibt sich:

Zollanmeldung 1 / Kopf --> nicht relevant für Änderungs-EGZ
Zollanmeldung 1 / Position 1 --> relevant für Änderungs-EGZ
Zollanmeldung 1 / Position 2 --> relevant für Änderungs-EGZ
Zollanmeldung 2 / Kopf --> relevant für Änderungs-EGZ
Zollanmeldung 2 / Position 1 --> nicht relevant für Änderungs-EGZ
Zollanmeldung 2 / Position 2 --> noch nicht entschieden

Bei der zweitjüngsten Ausgangsnachricht (IDoc 1001) handelt es sich um eine Erst-EGZ. In diesem Fall gelten generell alle mit dieser Nachricht übermittelten EGZ-Positionen als relevant für eine Änderungs-EGZ. (Der Grund hierfür ist eine ATLAS-Logik, die die Übermittlung bestimmter Positionsdaten in einer Erst-EGZ nur erlaubt, wenn diese sich von den in der zugehörigen Zollanmeldung übermittelten Daten unterscheiden. Da die betroffenen IDoc-Felder für die Erst-EGZ aufgrund dieser „Delta-Logik“ gegebenenfalls nicht befüllt werden, ist ein Vergleich für bestimmte Positionsdaten zwischen dem aktuellen EGZ-Beleg und der Erst-EGZ auf Basis der IDoc-Daten der Ausgangsnachrichten nicht möglich.)

Die zuvor bereits als relevant oder nicht relevant entschiedenen Kopfdaten und Positionsdaten der betroffenen Zollanmeldungen bzw. Zollanmeldungspositionen werden nicht mehr berücksichtigt, somit muss nur noch die bisher nicht berücksichtigte EGZ-Position 4 geprüft werden. Aufgrund der oben beschriebenen Sonderlogik im Fall einer Erst-EGZ gilt diese Position automatisch als relevant für eine Änderungs-EGZ.

Nach diesem zweiten Schrittt ergibt sich:

Zollanmeldung 1 / Kopf --> wurde bereits entschieden
Zollanmeldung 1 / Position 1 --> wurde bereits entschieden
Zollanmeldung 1 / Position 2 --> wurde bereits entschieden
Zollanmeldung 2 / Kopf --> wurde bereits entschieden
Zollanmeldung 2 / Position 1 --> wurde bereits entschieden
Zollanmeldung 2 / Position 2 --> relevant für Änderungs-EGZ

Das Ergebnis des Simulationslaufes ist also, dass die EGZ-Positionen 1, 2, und 4 in einer Änderungs-EGZ an das Zollsystem übermittelt werden müssen, die EGZ-Position 3 hingegen ist nicht relevant für eine Änderungs-EGZ und würde bei der Verarbeitungsart "Obsolete Einträge entfernen" und "Änderungsnachrichten erzeugen" aus dem Arbeitsvorrat für die automatische Verarbeitung entfernt werden.

Bemerkung:
Die Daten auf Kopfebene einer Zollanmeldung können nur dann an das Zollsystem übermitteltt werden, wenn mindestens eine Position dieser Zollanmeldung in einer Änderungs-EGZ übermittelt wird. Für den Fall, dass nur der Kopf einer Zollanmeldung relevant für eine Änderungs-EGZ ist, aber keine der zugehörigen Zollanmeldungspositionen, wird die erste Position der Zollanmeldung (welche in der EGZ enthalten ist) relevant für eine Änderungs-EGZ.






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Length: 11024 Date: 20240419 Time: 135439     sap01-206 ( 120 ms )