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CL_HRPAYCH_PYF_WHT_CALC_TAX - QSt.: Quellensteuer berechnen

CL_HRPAYCH_PYF_WHT_CALC_TAX - QSt.: Quellensteuer berechnen

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Funktionalität

Die Implementierungen der Klassen CL_HRPAYCH_PYF_WHT* repräsentieren einzelne Berechnungsschritte der Quellensteuer basierend auf Abrechnungsfunktionen. Sie beinhalten Funktionalitäten der bisherigen Funktionen sowie Erweiterungen, die sich aus kantonalen Anforderungen ergeben.

In der Sicht Steuerung von Abrechnungsschritten (V_T5C71) ist hinterlegt, mit welchen Parametern die Abrechnungsfunktion CHQST welche ABAP-Klassen aufruft. In der Methode CALCULATE_STEP dieser Klassen ist das Coding für die Berechnung der Quellensteuer hinterlegt.

Die Quellensteuer wird entweder aus den Werten aus Infotyps Steuerdaten CH (0038) entnommen (diese Werte werden im aktuellen ST-Satz hinterlegt) oder über die Basislohnarten /313 und /314 berechnet. Die Klasse CL_HRPAYCH_PYF_WHT_CALC_TAX berechnet die Quellensteuer über die Lohnarten /313 und /314. /313 ist dabei die satzbestimmende Basislohnart. Die Lohnart /313 ist nur einmal vorhanden, während die Lohnart /314 splitgenau zu den korrespondierenden ST-Sätzen vorhanden ist.

Wenn im aktuellen ST-Eintrag kein Quellensteuerbetrag und Prozentsatz aus Infotyp 0038 hinterlegt ist, wird der Quellensteuerprozentsatz bei Beträgen unter 100.000 CHF aus der Tabelle T5C2H, bei Beträgen über 100.000 CHF aus der Tabelle T5C2H_EXT ermittelt.

In der Tabelle T5C2D können Sie den Mindest-, Maximal oder anzuwendenden Prozentsatz pro Kanton, QSt-Pflicht und Tarifgruppe hinterlegen (Felder STEUA und STEUP). Diese Angaben werden nach der Bestimmung des Prozentsatzes auch berücksichtigt. Weitere Informationen finden Sie im Customizing für Abrechnung Schweiz unter Quellensteuer basierend auf Abrechnungsfunktion -> Personaladministration -> Qst. Steuerberechnung pflegen.

Zur Bestimmung des Prozentsatzes wird der Betrag aus der Lohnart /313 verwendet. Hierfür werden Kanton und Tarif benötigt.

Wenn ein Prozentsatz ermittelt werden konnte, wird dieser auf das Betragsfeld der Lohnart /314 angewendet. Wenn kein Prozentsatz, aber ein Quellensteuerbetrag hinterlegt ist, wird dieser verwendet. Wenn weder Prozentsatz noch Betrag ermittelt werden können, wird die Quellensteuer nicht berechnet. Bei Ausgleichsrechnung wird hier mit dem kumulierten Jahreswert gerechnet.

Mit der berechneten Quellensteuer wird die Lohnart /310 Quellensteuer gebildet. Der Betrag wird negativ ins Betragsfeld eingestellt. Er wird weiterhin in die Lohnart /110 Bezüge/Abzüge addiert. Der Jahreswert wird zusätzlich zur Lohnart /31A QSt kumuliert addiert.

Damit bei einer Ausgleichsrechnung die zuvor bezahlten Steuern auch berücksichtigt werden, werden die Beträge der Lohnart /317 bezahlte Quellensteuer Vorperiode zur Lohnart /310 addiert.

Voraussetzungen

Die Quellensteuerbasislohnarten /313 und /314 müssen bereits berechnet sein. Die Quellensteuerpflicht muss kleiner als 2 sein.

Beziehungen

  • Einfachabrechnung (Single Employment, SE):
Im Standard wird diese Klasse im Teilabrechnungsschema CHSQ mit der Abrechnungsfunktion CHQST und dem Parameter 50CT aufgerufen.
  • Mehrfachbeschäftigung (Comcurrent Employment, CE):
Im Standard wird diese Klasse im Teilabrechnungsschema CHQ1 mit der Abrechnungsfunktion CHQST und dem Parameter 50CT aufgerufen.

Beispiel

Hinweise

Weiterführende Informationen

Diese Klasse ersetzt u.a. folgende Zyklen/Funktionen:

",,CHSX

",,CHSP

",,CHSQ






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Length: 5254 Date: 20240425 Time: 171653     sap01-206 ( 96 ms )