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G_GB90_ - Validierung/Substitution/Regeln: Regeln


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Einfache Berechtigungsverwaltung für SAP

G_GB90_ - Validierung/Substitution/Regeln: Regeln

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Definition

Berechtigung für Boolesche Regelpflege

Ausführung einer bestimmten Aktivität an einer Regel, die eine bestimmte Berechtigungsgruppe besitzt.

Berechtigungen zu diesem Berechtigungsobjekt werden in folgenden Anwendungen geprüft:

  • Regel anlegen (GCVZ):
  • Zum Einstieg muß die Anlegeberechtigung für mindestens eine Berechtigungsgruppe vorliegen.

  • Zum Vergeben einer Berechtigungsgruppe an die Regel muß die Anlegeberechtigung für diese Berechtigungsgruppe vorliegen.

  • Regel ändern (GCVZ):
  • Zum Einstieg muß die Änderungsberechtigung für mindestens eine Berechtigungsgruppe vorliegen.

  • Zum Vergeben einer Berechtigungsgruppe an die Regel muß die Änderungsberechtigung für diese Berechtigungsgruppe vorliegen.

  • Regel anzeigen (GCVZ):
  • Zum Einstieg muß die Anzeigeberechtigung für mindestens eine Berechtigungsgruppe vorliegen.

  • Zum Anzeigen einer Regel, die eine Berechtigungsgruppe besitzt, muß die Anzeigeberechtigung für diese Berechtigungsgruppe vorliegen.

  • Regel löschen (GCVZ):
  • Zum Einstieg muß die Löschberechtigung für mindestens eine Berechtigungsgruppe vorliegen.

  • Zum Löschen einer Regel, die eine Berechtigungsgruppe besitzt, muß die Löschberechtigung für diese Berechtigungsgruppe vorliegen.

  • Falls in ihren System das Rechnungswesen nicht vorhanden ist: Regel transportieren (GCTA):
  • Zum Einstieg muß die Transportberechtigung für mindestens eine Berechtigungsgruppe vorliegen.

  • Zum Transport einer Regel, die eine Berechtigungsgruppe besitzt, muß die Transportberechtigung für diese Berechtigungsgruppe vorliegen.

Definierte Felder

  • Aktivität aus Tabelle TACT
  • 01 Anlegen einer Regel

  • 02 Ändern einer Regel

  • 03 Anzeigen einer Regel

  • 06 Löschen einer Regel

  • 21 Transportieren einer Regel (falls in ihren System das Rechnungswesen nicht vorhanden ist)

  • Berechtigungsgruppe aus Tabelle TBRG zum Berechtigungsobjekt G_GB90_
  • Die Tabelle TBRG wird vom Kunden gepflegt.

  • Falls vorläufig auf die Vergabe von Berechtigungsgruppen für Regeln verzichtet werden soll, empfiehlt es sich, sämtliche Berechtigungen entweder mit Berechtigungsgruppe '*' oder mit einer beliebigen (fiktiven) Berechtigungsgruppe anzulegen. Dann haben alle Benutzer, die eine Berechtigung zum Berechtigungsobjekt G_GB90_ besitzen, alle Berechtigungen für alle Regeln ohne Berechtigungsgruppe. Benutzer ohne irgendeine Anlegeberechtigung, Änderungsberechtigung, Anzeigeberechtigung oder Löschberechtigung haben auch auf die Regeln ohne Berechtigungsgruppe keinen Zugriff.







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Length: 4143 Date: 20240419 Time: 105906     sap01-206 ( 45 ms )