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G_GB92_ - Validierung/Substitution/Regeln: Substitution


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Einfache Berechtigungsverwaltung für SAP

G_GB92_ - Validierung/Substitution/Regeln: Substitution

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Definition

Berechtigung für Substitutionspflege

Ausführung einer bestimmten Aktivität an einer Substitution, die eine bestimmte Berechtigungsgruppe besitzt.

Berechtigungen zu diesem Berechtigungsobjekt werden in folgenden Anwendungen geprüft:

  • Substitution anlegen (GGB1):
  • Zum Einstieg muß die Anlegeberechtigung für mindestens eine Berechtigungsgruppe vorliegen.

  • Zum Vergeben einer Berechtigungsgruppe an die Substitution muß die Anlegeberechtigung für diese Berechtigungsgruppe vorliegen.

  • Substitution ändern (GGB1):
  • Zum Einstieg muß die Änderungsberechtigung für mindestens eine Berechtigungsgruppe vorliegen.

  • Zum Vergeben einer Berechtigungsgruppe an die Substitution muß die Änderungsberechtigung für diese Berechtigungsgruppe vorliegen.

  • Substitution anzeigen (GGB1):
  • Zum Einstieg muß die Anzeigeberechtigung für mindestens eine Berechtigungsgruppe vorliegen.

  • Zum Anzeigen einer Substitution, die eine Berechtigungsgruppe besitzt, muß die Anzeigeberechtigung für diese Berechtigungsgruppe vorliegen.

  • Substitution löschen (GGB1):
  • Zum Einstieg muß die Löschberechtigung für mindestens eine Berechtigungsgruppe vorliegen.

  • Zum Löschen einer Substitution, die eine Berechtigungsgruppe besitzt, muß die Löschberechtigung für diese Berechtigungsgruppe vorliegen.

  • Falls in ihren System das Rechnungswesen nicht vorhanden ist: Substitution transportieren (GCT0):
  • Zum Einstieg muß die Transportberechtigung für mindestens eine Berechtigungsgruppe vorliegen.

  • Zum Transport einer Substitution, die eine Berechtigungsgruppe besitzt, muß die Transportberechtigung für diese Berechtigungsgruppe vorliegen.

Definierte Felder

  • Aktivität aus Tabelle TACT
  • 01 Anlegen einer Substitution

  • 02 Ändern einer Substitution

  • 03 Anzeigen einer Substitution

  • 06 Löschen einer Substitution

  • 21 Transport einer Substitution (falls in ihren System das Rechnungswesen nicht vorhanden ist)

  • Berechtigungsgruppe aus Tabelle TBRG zum Berechtigungsobjekt G_GB92_
  • Die Tabelle TBRG wird vom Kunden gepflegt.

  • Falls vorläufig auf die Vergabe von Berechtigungsgruppen für Substitutionen verzichtet werden soll, empfiehlt es sich, sämtliche Berechtigungen entweder mit Berechtigungsgruppe '*' oder mit einer beliebigen (fiktiven) Berechtigungsgruppe anzulegen. Dann haben alle Benutzer, die eine Berechtigung zum Berechtigungsobjekt G_GB92_ besitzen, alle Berechtigungen für alle Substitutionen ohne Berechtigungsgruppe. Benutzer ohne irgendeine Anlegeberechtigung, Änderungsberechtigung, Anzeigeberechtigung oder Löschberechtigung haben auch auf die Substitutionen ohne Berechtigungsgruppe keinen Zugriff.







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Length: 4274 Date: 20240329 Time: 023219     sap01-206 ( 47 ms )