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BMS0028 - F:Rechnungslegungseinseitiger Dauerbuchungsbeleg nur in 1. Hauswährung zulässig ( DCW )

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Nachricht : BMS0028
F:Rechnungslegungseinseitiger Dauerbuchungsbeleg nur in 1. Hauswährung zulässig

Nachrichtenlangtext :
Das Anlegen und Ausführen rechnungslegungseinseitiger Dauerbuchungsbelege in Fremdwährung (oder in zweiter Hauswährung) wird derzeit nicht unterstützt. Es können nur rechnungslegungseinseitige Dauerbuchungsbelege in erster Hauswährung angelegt werden.

Nachrichtendatei : BMSG
Bibliothek Nachrichtendatei : DCWL01


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Length: 3267 Date: 20240328 Time: 142500     sap01-206 ( 3 ms )