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MP051200 - Freistellungsbesch. Geringfügige

MP051200 - Freistellungsbesch. Geringfügige

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Titel

Freistellungsbescheinigung für geringfügig Beschäftigte

Verwendung

Damit der Arbeitgeber den Arbeitslohn für geringfügig Beschäftigte nach dem 1.4.1999 weiterhin steuerfrei auszahlen kann muß ihm der Arbeitnehmer eine vom Finanzamt ausgestellte Freistellungsbescheinigung vorlegen. Die Grundlage hierfür bildet das Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigung.

Der Infotyp 512 (Freistellungsbesch. Geringfügige) dient dazu, die Angaben auf der Freistellungsbescheinigung, die für das Lohnkonto benötigt werden, im System abzubilden. Folgende Angaben werden für das Lohnkonto benötigt:

  • die Nummer des Finanzamts, das die Bescheinigung ausgegeben hat
  • die Steuernummer des Mitarbeiters
  • das Datum der Bescheinigung

Integration

Voraussetzungen

Funktionsumfang

Selektion

Standardvarianten

Ausgabe

Aktivitäten

Wenn im Infotyp 12 (Steuerdaten D) die Steuerpflicht 5 (geringf. Besch.) eingetragen wird, wird über eine dynamische Maßnahme auch der Infotyp 512 zur Pflege angeboten, sodaß Sie die Werte aus der Freistellungsbescheinigung ins System eingeben können.

Der Infotyp 512 kann nur für einen Zeitraum ab dem 1.4.1999 angelegt werden, in dem die Steuerpflicht 5 (geringf. Besch.) durchgehend besteht.

Beispiel






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Length: 1790 Date: 20240520 Time: 134142     sap01-206 ( 35 ms )