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RFAWVZ5A_NACC - Meldung Aussenwirtschaftsverordnung Z5a

RFAWVZ5A_NACC - Meldung Aussenwirtschaftsverordnung Z5a

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Beschreibung

Auf dem Formular gemaess Anlage Z 5A Blatt 2 der Aussenwirtschafts- Verordnung sind die Forderungen und Verbindlichkeiten gegen über Gebietsfremden, getrennt nach verbundenen und sonstigen Gebietsfremden, an die regional zuständige LZB zur Weiterleitung an die Bundesbank zu melden.

Die Meldung kann ab Januar 1999 in Euro erfolgen, sofern der Radiobutton im Selektionsbild des Reports auf "Meldung in Euro" gestellt ist. In der Summenzeile 888 werden alle Korbwährungen summiert, in der Zeile 899 alle anderen Währungen. Deshalb muss in der Selektoption 'Korbwährungen..', die Währungscode für die Währungen:
- Deutsche Mark
- Franz. Francs
- Ital Lire
- Spanische Pesetas
- Niederl. Gulden
- Belg. Franken
- Oesterr. Schilling
- Portug. Escudos
- Finnische Finnmark
- Irl. Punt
- Lux. Franken
- Euro
eingetragen werden. Als Vorschlag sind bereits die Iso Codes obiger Währungen vorgegeben.
Meldungen fur 1998 und früher werden mit dem alten Formalar durchgeführt.

Eine Meldung muss nur erfolgen, wenn die Summe der Forderungen oder Verbindlichkeiten die Meldefreigrenze übersteigt.
Die Forderungen und Verbindlichkeiten sind jeweils nach Fristigkeiten bis zu einem Jahr, Fristigkeiten mehr als ein Jahr und Anzahlungen unterteilt. Die Summen werden pro Land ausgewiesen.

Es werden alle zum Stichtag offenen Debitoren/Kreditoren Posten untersucht. Die Summe der offenen Posten pro Debitorenkonto und Währung entscheidet, ob es sich um eine Forderung oder um eine Verbindlichkeit handelt. Bei der Währung wird nur zwischen Hauswährung und Fremdwährung unterschieden.Die Fristigkeit errechnet sich aus der Differenz zwischen Faelligkeitsdatum und Buchungsdatum.

Diskontierte und forfatierte Wechsel dürfen nicht gemeldet werden.

Die Summe der Anzahlungen setzt sich aus den Anzahlungen und optional aus den sonstigen Vorauszahlungen zusammen, die anhand der Option Anzahlungs-Buchungsschluessel festgelegt werden. Dies könnte der A-Konto-Buchungsschluessel sein. Als verbundene Unternehmen werden alle Konten mit Verbundkennzeichen (VBUND) ungleich Leerzeichen auf gefasst.

Die Ausgabe erfolgt in dem von der Bundesbank vorgegebenen Format. Alternativ kann eine Meldung per DTA auf Diskette erfolgen, dazu werden die Daten zwischengespeichert. Um die Daten zu speichern muss ein beliebiger Dateiname angegeben werden. Die Daten werden dann mit einem weiteren Report (RFAWVZ5P) von der Datei auf eine PC-Diskette geladen.

Bei Einreichung der EDV Liste müssen Sie beachten, dass die Bundesbank nur Formulare im Format DINA4 hochformat akzeptiert. Verwenden Sie deshalb bei der Ausgabe einen Druckerfont mit 10 DPI und 12 CPI (Character per inch) oder kleiner.

Voraussetzungen

Sie müssen Zusatzangaben zum Buchungskreis in der Systemeinstellung vornehmen. Prüfen Sie, ob diese Voraussetzung erfüllt ist

Funktion ausführen

Die Abgabe der DV Liste bei der zuständigen Landeszentralbank bedarf einer Sondergenehmigung, die bei der LZB vor erstmaliger Abgabe der DV Liste beantragt werden muss.

Meldung per Diskette.
Die Daten der Meldung werden in ein sequentielles File gestellt. Dabei werden fehlende Alternativ - Länderschlüssel gemeldet.

Im Fehlerfall müssen Sie die Ländertabelle korrigieren und den Report nochmals starten.
Über die Bundesbank ist ein PC Programm zu beziehen mit dem eine Meldung per PC erstellt oder korrigiert werden kann.

Bitte verwenden Sie wenn möglich die Meldung per Diskette anstelle des Papierausdrucks.






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