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RPISVGD0 - Batch-Input zur Neuregelung der Geringfügigen zum 01.04.1999

RPISVGD0 - Batch-Input zur Neuregelung der Geringfügigen zum 01.04.1999

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Titel

Batch-Input zur Neuregelung der Geringfügigen zum 01.04.1999

Verwendung

Der Report dient zur Erstellung einer Batch-Input-Mappe, welche dann den Infotyp Sozialversicherung (0013) abgrenzt und die neuen Daten einträgt.

Voraussetzungen

Zuerst sollten Sie prüfen, ob es geringfügig Entlohnte gibt, welche noch eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung haben. Denn dann werden diese Mitarbeiter versicherungspflichtig in der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. In der Arbeitslosenversicherung findet weiterhin nur eine Zusammenrechnung der geringfügig entlohnten Beschäftigung statt, so daß hier weiterhin Versicherungsfreiheit bestehen bleibt.

Bitte ändern Sie diese Mitarbeiter zuerst ab, damit sie für die anschließende Umsetzung nicht mehr selektiert werden.

Selektion

Selektiert werden Mitarbeiter, die bezüglich Infotyp Sozialversicherung folgende Bedingungen erfüllen:

  • Es handelt sich um einen geringfügig Entlohnten (SV-Attribut 05 und AV-Befreiungsgrund 8 sind eingetragen) und der Satz ist auch für den Zeitraum der Neuregelung gültig.
  • Es handelt sich nicht um einen bereits umgesetzten Satz, d.h. das KV-Kennzeichen und das RV-Kennzeichen haben die Ziffer 0.

Vorgehensweise

Wenn nun ein entsprechender Mitarbeiter selektiert wurde, muß zuerst eine Zuordnung zu Arbeitern oder Angestellten getroffen werden. Der Arbeitgeber entrichtet pauschale Beiträge zur Rentenversicherung und dafür sind Arbeiter und Angestellte unterschiedlichen Beitragsgruppen zuzuordnen. So wird im Infotyp Sozialversicherung das RV-Kennzeichen 6 für Angestellte und das RV-Kennzeichen 7 für Arbeiter eingetragen.

Die Zuordnung findet über die Mitarbeitergruppe und den Mitarbeiterkreis (Infotyp 0001) statt. In der Tabelle T503 kann man einem Mitarbeiterkreis anhand des Felds Anstellungsstatus die Zuordnung zu Arbeitern (Ausprägung 1) oder Angestellten (Ausprägung 2) eintragen.

Falls für einen Mitarbeiter eine solche Zuordnung nicht möglich ist, findet keine Umsetzung statt. Sie haben nun die Möglichkeit, für den Mitarbeiterkreis einen entsprechenden Anstellungsstatus einzutragen oder den Mitarbeiter auf einen bereits entsprechend geschlüsselten Mitarbeiterkreis umzusetzen.

Bezüglich der Krankenversicherung wird davon ausgegangen, daß es sich um einen in einer gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Mitarbeiter handelt und für den der Arbeitgeber pauschale Beiträge entrichten muß, und deshalb wird das KV-Kennzeichen 8 eingetragen.

Ausgabe

In der Liste werden die Mitarbeiter aufgeführt, deren Infotyp 0013 umgesetzt wird. Es werden neben der Personalnummer und dem Namen des Mitarbeiters der Anstellungstatus, das KV-Kennzeichen, das RV-Kennzeichen und das Gültigkeitsintervall ausgegeben.

Mitarbeiter, für die keine Umsetzung stattfindet, werden in der Fehlerliste aufgeführt.

Aktivitäten

Nach dem Abspielen der Batch-Input-Mappe müssen Sie unter Umständen folgende Anpassungen machen:

  • Wenn es Mitarbeiter gibt, welche nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, muß dort die KV-Freiheit eingetragen werden. Dazu müssen Sie das KV-Kennzeichen 0 eintragen.
  • Wenn es Mitarbeiter gibt, welche auf die RV-Freiheit verzichten, um das volle Leistungsspektrum in der Rentenversicherung zu erhalten, muß dort der entsprechende RV-Schlüssel eingetragen werden. Dazu müssen Sie das RV-Kennzeichen 1 für Arbeiter und das RV-Kennzeichen 2 für Angestellte eintragen.
  • Wenn es Mitarbeiter gibt, welche auf die RV-Freiheit verzichten, jedoch mit ihrem Entgelt unter der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage vom DM 300 liegen, müssen Sie mittels Infotyp 0014 oder Infotyp 0015 den Aufstockungsbetrag vorgeben. Dazu gibt es als Vorlage die Lohnart MU70.





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Length: 4463 Date: 20240601 Time: 053328     sap01-206 ( 87 ms )