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RPLDNEUGD1 - Auswertungsliste für Stufenaufstieg nach der Überleitung

RPLDNEUGD1 - Auswertungsliste für Stufenaufstieg nach der Überleitung

RFUMSV00 - Advance Return for Tax on Sales/Purchases   TXBHW - Original Tax Base Amount in Local Currency  
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Verwendung

Die über den Report RPUDNEUGD0 im Rahmen der DNeuG-Überleitung ermittelten Felder 'Datum der nächsten Vorrückung' (STVOR) und 'Variables Argument' (VARGU) wurden teilweise falsch ermittelt. Der hier vorliegende Report wertet diese Fälle zum Stichtag der Überleitung aus und erstellt eine Auswertungsliste der Infotypsätze Basisbezüge zum selben Zeitpunkt. Zusätzlich gibt er eine detaillierte Information zu den neue ermittelten Werten für die zwei Felder und korrigiert das Feld STVOR in der Sicherungstabelle PDPBSDNEUG_UEB_T.

Voraussetzungen

Die Überleitung in den DNeuG wurde bereits durchgeführt.

Funktionsumfang

Der Report liest die Basisbezüge der Mitarbeiter zum Stichtag der Überleitung aus der Sicherungstabelle PDPBSDNEUG_UEB und prüft die Besonderheiten des Stufenaufstiegs nach der Überleitung gemäß §3 BesÜG.

Im Einzelnen:

  • Die Grundregel des Stufenaufstiegs nach der Überleitung bei Zuordnung zu einer regulären Stufe richtet sich auf die Erfahrungszeit nach §27 Abs. 3 BBesG. In diesem Fall schlägt der Report keine Werte in den Feldern STVOR und VARGU vor, und der nächste Stufenaufstieg erfolgt gemäß Tabelle T510_PRSCL.

Es gibt zwei Ausnahmen von dieser Grundregel:
1. Bei Zuordnung zu einer Stufe in den Besoldungsgruppen A2 bis A5 und bei Zuordnung zu Stufe 7 in der Besoldungsgruppe A6 führt der Report eine Günstigkeitsprüfung durch, um den Zeitpunkt des Aufstiegs in die nächste Stufe zu ermitteln. Der Report schlägt einen neuen Wert für das Feld STVOR vor.
2. Bei Zuordnung zu Stufe 5 in den Besoldungsgruppen A7 bis A12 werden vom Programm neue Werte für beide Felder vorgeschlagen. Für das Feld STVOR wird das Datum des Aufstiegs nach dem bisherigen Grundgehaltssystem und für das Feld VARGU der Wert 'B01' ermittelt.
  • Die Grundregel des Stufenaufstiegs nach der Überleitung bei Zuordnung zu einer Überleitungsstufe richtet sich nach dem Zeitpunkt des bisherigen Rechts. In diesem Fall ermittelt der Report einen neuen Wert für das Feld STVOR.

Es gibt zwei Ausnahmen von der Grundregel:
1. Bei allen Besoldungsgruppen wird geprüft, ob der Aufstieg von der unmittelbar unter einer Überleitungsstufe liegenden Stufe aus nach den Regeln für die neue Grundgehaltstabelle einen früheren Aufstiegszeitpunkt ergäbe, dann ist dieser maßgeblich (Günstigkeitsregel).
2. Bei Zuordnung zu einer Überleitungsstufe in den Besoldungsgruppen A15 bis A16 ermittelt der Report einen neuen Wert für das Feld STVOR nach dem bisherigen Grundgehaltsrecht.
  • Weiterhin prüft das Programm die allgemeine Ausnahmeregel für den Aufstieg von Stufe 2 nach Stufe 3 für alle Besoldungsgruppen und ermittelt für diese Fälle den Wert "B02" für das Feld VARGU.

Selektion

Der Schalter Testlauf dient der Simulation, d.h. das Feld STVOR wird bei gesetztem Testschalter nicht in der Sicherungstabelle PDPBSDNEUG_UEB_T überschrieben.

Ausgabe

Der Report gibt ein Protokoll der aktuellen Infotypsätze zum Stichtag der Überleitung in ALV-Listform aus. Pro Personalnummer werden die neu ermittelten Werte für die Felder STVOR und VARGU vorgeschlagen, falls Besonderheiten nach §3 BesÜG zu berücksichtigen sind. Desweiteren werden (bei Bedarf) eine Fehler- sowie eine Warnungsliste ausgegeben.

Aktivitäten

Starten Sie den Report im Testmodus und prüfen Sie die als notwendig erkannten Änderungen im Protokoll des Reports. Nach der Prüfung starten Sie den Report nach Bedarf im Echtlauf.






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Length: 4727 Date: 20240601 Time: 211752     sap01-206 ( 94 ms )