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RPLSVED2 - Prüfung der Jahresentgeltgrenze KV

RPLSVED2 - Prüfung der Jahresentgeltgrenze KV

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Verwendung

Achtung: der Report ist seit 2010 obsolet.

Der Report erstellt eine Vorschlagsliste aller Mitarbeiter, deren Krankenversicherungspflicht

  • im Auswertungsmonat endet, weil das Jahresarbeitsentgelt im Auswertungsjahr und den drei vorangegangenen Jahren die jeweils gültige Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet
  • im Auswertungsmonat beginnt, weil das (voraussichtliche) Jahresarbeitsentgelt in diesem Jahr die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschreitet.

Das tatsächliche Jahresarbeitsentgelt eines Mitarbeiters kann vom Report allerdings nur näherungsweise ermittelt werden, da nicht sämtliche Ausnahmeregelungen und Sonderfälle bei der Ermittlung des Jahresarbeitsentgelts berücksichtigt werden konnten.

Der Sachbearbeiter muß im Einzelfall selbst entscheiden, ob das ermittelte Jahresarbeitsentgelt dem tatsächlichen Sachverhalt entspricht oder ob aufgrund besonderer Umstände der KV-Status des Mitarbeiters bestehen bleiben sollte. Das Verfahren zur Ermittlung des Jahresarbeitsentgelts wurde so gewählt, daß die Liste möglichst vollständig ist. Zugunsten der Vollständigkeit werden überflüssige Auflistungen in Kauf genommen.

Informationen zur gesetzlichen Grundlage und zum Verfahren der Prüfung entnehmen Sie der Dokumentation Prüfung der Versicherungsfreiheit bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze.

Funktionsumfang

Es wird eine Übersichtsliste aller (potentiellen) Über- und Unterschreitungsfälle erstellt.

Zusätzlich kann für jede Personalnummer ein Detailbild mit Angaben zur Zusammensetzung der Bezüge aufgerufen werden.

Übersichtsliste

Es werden die Jahresarbeitsentgelte im Auswertungsjahr und den Vorjahren angegeben sowie die Information, ob eine Überschreitung bzw. Unterschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze vorliegt. Die Art der Information hängt vom KV-Status des Mitarbeiters ab:

  • Pflichtversicherte
Die Liste enhält die Jahresarbeitsentgelte aus den drei Vorjahren und aus dem Auswertungsjahr. Die Kennzeichen für Überschreitung im Auswertungsjahr und in den drei Vorjahren werden gefüllt.
Eine Personalnummer wird auf der Liste ausgewiesen, wenn in mindenstens einem Jahr (im Auswertungsjahr oder in einem der 3 Vorjahre) eine Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze vorliegt.
  • Freiwillig und privat Versicherte
Die Liste enthält die Jahresarbeitsentgelte aus dem Vorjahr und aus dem Auswertungsjahr. Die Entgelte aus dem 2. und 3. Vorjahr werden nicht ermittelt, da davon auszugehen ist, daß die Prüfung auf Unterschreitung bereits im Vorjahr durchgeführt wurde. Die Kennzeichen für Unterschreitung im Auswertungsjahr und im Vorjahr werden gefüllt.
Eine Personalnummer wird auf der Liste ausgewiesen, wenn im Auswertungsjahr oder im Vorjahr eine Unterschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze vorliegt.

Detailbild

Der Aufruf des Detailbilds ist nur möglich, wenn auf dem Selektionsbild der Parameter Protokoll pro Personalnummer angekreuzt ist und der Report nicht im Hintergrund gestartet wird.

Da für das Detailbild größere Datenmengen pro Personalnummer im Speicher gehalten werden müssen, sollte dieser Parameter nicht verwendet werden, wenn der Report über einen großen Personalnummernbereich gestartet wird.

Das Detailbild kann durch Anklicken der Personalnummer aufgerufen werden. Es enthält folgende Angaben:

  • für Vorjahre
Höhe der Bezüge pro Zeitraum für die unterschiedlichen Entgeltarten. Ein Zeitraum beginnt neu, wenn sich die Art der Entgeltermittlung ändert. Folgende Entgeltermittlungsarten können vorkommen:
  • tatsächlich gezahltes Entgelt

Es handelt sich um laufende Bezüge und Einmalzahlungen, die anhand von Lohnarten aus dem Abrechnungsergebnis ermittelt wurden.
  • fiktives Entgelt

Nach §6 Abs. 4 Satz 5 SGB V muß für bestimmte Zeiträume ein fiktives Arbeitsentgelt angenommen werden. Details finden Sie im Abschnitt Verfahren zur Ermittlung des Arbeitsentgelts.
  • Arbeitsentgelt in Höhe der anteiligen Jahresarbeitsentgeltgrenze

Nach §6 Abs. 4 Satz 6 SGB V muß für bestimmte Zeiträume ein Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze angenommen werden. Details finden Sie im Abschnitt Verfahren zur Ermittlung des Arbeitsentgelts
  • Entgelt aus Infotyp 0908

Zusätzlich zu den oben genannten Entgeltarten kann über den Infotyp Angaben zur Jahresentgelt-Prüfung (0908) Entgelt aufgegeben werden. Dieses Entgelt wird ebenfalls im Detailbild protokolliert, allerdings ohne Zeitraumbezug.
  • für das Auswertungsjahr
Entgelte, die aus den Stammdaten ermittelt wurden, werden pro Lohnart und Zeitraum bzw. Stichtag aufgelistet.

Verfahren zur Ermittlung des Arbeitsentgelts

(a) Jahresarbeitsentgelt in den Vorjahren

Das Jahresarbeitsentgelt in den drei Vorjahren wird anhand der Abrechnungsergebnisse des Jahres ermittelt. Es setzt sich folgendermaßen zusammen:

  • tatsächlich gezahltes Arbeitsentgelt

Es handelt sich um tatsächlich gezahlte laufende Bezüge und Einmalzahlungen, die aus Lohnarten des Abrechnungsergebnisses ermittelt werden. Welche Lohnarten als Bestandteil des Arbeitsentgelts betrachtet werden, wird über eine Teilapplikation festgelegt. Die notwendigen Einstellungen führen Sie im Einführungsleitfaden im Abschnitt Prüfung der Jahresentgeltgrenze KV durch.
  • fiktives Arbeitsentgelt

Nach §6 Abs. 4 Satz 5 SGB V muß für bestimmte Zeiträume (u.a. Arbeitsunfähigkeit, Bezug von Verletztengeld, Übergangsgeld, Mutterschaftsgeld, Monatsfrist gemäß §7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV, ...) ein fiktives Arbeitsentgelt angenommen werden.
Das fiktive Arbeitsentgelt für solche Zeiträume wird ermittelt, indem aus dem Zeitraum des tatsächlich gezahlten Entgelts und der Höhe der dort erzielten laufenden Bezüge ein kalendertäglicher Wert berechnet wird. Dieser kalendertägliche tatsächlich gezahlte laufende Bezug wird dann auch für die Zeiträume gemäß §6 Abs. 4 Satz 5 SGB V als fiktives Arbeitsentgelt zugrundegelegt.
  • Arbeitsentgelt in Höhe der anteiligen Jahresarbeitsentgeltgrenze

Nach §6 Abs. 4 Satz 6 SGB V muß für Zeiten des Bezugs von Erziehungsgeld oder Elterngeld und während Elternzeit, Wehr-, Zivil-, oder Entwicklungsdienst ein Überschreiten der anteiligen Jahrsarbeitsentgeltgrenze angenommen werden.
Dies gilt zwar nur unter der Bedingung, daß innerhalb eines Jahres nach Ende des Zeitraums eine Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze aufgenommen wird. Falls diese Bedingung jedoch nicht zutrifft, dann ist es für die Prüfung unerheblich, wenn trotzdem für diese Zeit ein Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze angenommen wird.
Aus Vereinfachungsgründen ermittelt der Report deshalb in diesen Zeiträumen immer ein Entgelt in Höhe der anteiligen Jahrsarbeitsentgeltgrenze.
  • Entgelte aus Infotyp 0908

Zusätzlich zu den drei oben genannten Entgelt-Arten können noch Entgelte, die bei anderen Arbeitgebern erzielt wurden, über Infotyp Angaben zur Jahresentgelt-Prüfung (0908) aufgegeben werden. Diese Entgelte werden zu den aus der Abrechnung ermittelten Entgelten des jeweiligen Jahres addiert.
Falls im 1. Vorjahr noch nicht alle Monate abgerechnet sind, werden die laufenden Bezüge des letzten abgerechneten Monats für die noch nicht abgerechneten Monate zugrundegelegt. Damit liefert der Report auch bei frühzeitiger Auswertung (vor der Dezemberabrechnung) ein mehr oder weniger realistisches Ergebnis für das Jahresarbeitsentgelt im 1. Vorjahr.

(b) Jahresarbeitsentgelt im Auswertungsjahr

Im Auswertungsjahr werden ausschließlich Stammdaten gelesen. Der laufende Bezug (Infotyp 0008) am Ende des Auswertungsmonats wird auf das gesamte Jahr hochgerechnet. Die wiederkehrenden Bezüge und ergänzenden Zahlungen (Infotypen 0014 und 0015) des Auswertungsjahres werden folgendermaßen berücksichtigt:

  • für Eintritte, die im Auswertungsjahr erfolgt sind:

Die wiederkehrenden und ergänzenden Bezüge werden ab dem Eintrittsdatum berücksichtigt und zum Jahresarbeitsentgelt addiert.
  • für Eintritte, die vor dem Auswertungsjahr erfolgt sind:

Die wiederkehrenden und ergänzenden Bezüge des gesamten Auswertungsjahres werden zum Jahresarbeitsentgelt addiert.

Parameter

Programmsteuerung

Auswertungsmonat

Der Auswertungsmonat legt das Jahr fest, für das die vorausschauende Betrachtung erfolgen soll. Er wird außerdem zur Ermittlung der laufenden Bezüge aus Infotyp Basisbezüge (0008) verwendet.

Es handelt sich in der Regel um den ersten Monat, der zum Zeitpunkt des Reportstarts noch nicht abgerechnet ist.

Toleranz

Der Toleranz-Prozentsatz gibt an, wie weit das Jahresarbeitsentgelt von der Entgeltgrenze abweichen kann, damit der Report noch eine Unterschreitung bzw. Überschreitung erkennt.

  • Bei Pflichtversicherten wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze um den Prozentsatz erniedrigt, sodaß mehr Überschreitungsfälle ausgewiesen werden.
  • Bei KV-Befreiten wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze um den Prozentsatz erhöht, sodaß mehr Unterschreitungsfälle ausgewiesen werden.

Mit einer Erhöhung des Toleranz-Prozentsatzes kann die Unsicherheit bei der Schätzung des Jahresarbeitsentgelts ausgeglichen werden. Die Liste wird dadurch umfangreicher.

Wiederkehrende/Ergänzende Zahlungen übertragen

Dieser Schalter bewirkt, daß bei der vorausschauenden Betrachtung für das Auswertungsjahr die Infotypen Wiederkehrende Be-/Abzüge (0014) und Ergänzende Zahlung (0015) nicht im Auswertungsjahr, sondern im ersten Vorjahr gelesen werden.

Sie können den Schalter verwenden, wenn zum Zeitpunkt der Auswertung die Wiederkehrenden/Ergänzenden Zahlungen des Auswertungsjahres noch nicht vollständig angelegt sind.

Ausgabe

Protokoll pro Personalnummer

Wenn dieser Schalter gesetzt ist, dann kann durch Anklicken einer Personalnummer auf der Übersichtsliste ein Detailbild angezeigt werden.

Das Detailbild enthält ein Verarbeitungsprotokoll mit der Zusammensetzung der Bezüge der Personalnummer.

Dieser Schalter sollte nur verwendet werden, wenn der Report über einen kleinen Personalnummernbereich gestartet wird, da es ansonsten zu einem Speicherüberlauf kommen kann.

Integration

Voraussetzungen

(1) Infotyp Angaben zur Jahresentgelt-Prüfung (0908)

Der Report kann nur Arbeitsentgelte ermitteln, die in Abrechnungsergebnissen (für die Vorjahre) bzw. in Stammdaten (für das Auswertungsjahr) vorhanden sind.

Da die rückwirkende Betrachtung auch bei Neueintritten auf jeden Fall für die vergangenen 3 Jahre (bei Pflichtversicherten) bzw. für das vergangene Jahr (bei freiwillig und privat Versicherten) durchgeführt werden muß, müssen die Informationen über die Höhe der Arbeitsentgelte bei anderen Arbeitgebern für solche Fälle über Infotyp 0908 aufgegeben werden.

Für Jahre, in denen kein Beschäftigungsverhältnis bei Ihnen bestand, genügt auch die Information, ob Überschreitung oder Unterschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze vorlag.

Arbeitnehmer, die bereits vor dem 01.01.2003 privat versichert waren, müssen ebenfalls über Infotyp 0908 gekennzeichnet werden, falls die Kennzeichnung nicht schon bereits für den alten Report über Infotyp Datumsangaben (0041) erfolgt ist (siehe Abschnitt Besonderheiten).

(2) Bestandteile des Arbeitsentgelts festlegen

Ein Bezug gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen als Bestandteil des Jahresarbeitsentgelts. Er muß z.B. regelmäßig gezahlt werden und mit Sicherheit zu erwarten sein.

Bestimmte Gehaltsbestandteile (z.B. Vergütungen für vertraglich vorgesehenen Bereitschaftsdienst) gelten auf jeden Fall als Bestandteil des Jahresarbeitsentgelt. Andere Gehaltsbestandteile (z.B. Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden) dürfen nicht berücksichtigt werden.

Der Report berücksichtigt in der Standard-Auslieferung

  • in den drei Vorjahre alle laufenden und einmalig gezahlten SV-pflichtigen Bezüge (Lohnarten /102, /103, /105)
  • im Auswertungsjahr alle Lohnarten, die in den Infotypen 0014 und 0015 gefunden werden

Das so ermittelte Entgelt ist nur eine grobe Näherung und kann über Tabelle T596J (Zuordnung von Lohnarten zu Summenlohnarten) korrigiert werden. Dazu stehen die Summenlohnarten JAEE, JAEL, JAEK, JAFL und JAFE zur Verfügung. Wenn Sie diese Summenlohnarten verwenden, muß die Teilapplikation KVJG in Tabelle T596C Gültigkeitsintervalle gesetzlicher Teilapplikationen) gültig gemacht werden. Informationen zur Vorgehensweise finden Sie im Abschnitt Prüfung der Jahresentgeltgrenze KV des Einführungsleitfadens.

Die Summenlohnarten haben folgende Bedeutung:

(A) beim Lesen von Abrechnungsergebnissen in den Vorjahren

  • JAEL (Arbeitsentgelt aus Abrechnung: laufend)
Im Standard wird die Lohnart /102 als laufendes Jahresarbeitsentgelt betrachtet. Falls bestimmte Kundenlohnarten nicht zum Jahresarbeitsentgelt beitragen sollen, obwohl sie SV-pflichtig sind, tragen Sie diese Lohnarten mit negativem Vorzeichen ein.
  • JAEE (Arbeitsentgelt aus Abrechnung: Einmalzahlung)
Im Standard werden die Lohnarten /103 (Einmalzahlung SV) und /105 (Einmalzahlung SV, Korrektur) als einmalig gezahltes Jahresarbeitsentgelt betrachtet. Dieser Wert kann durch Angabe von Kundenlohnarten korrigiert werden.

Die folgenden Summenlohnarten können Sie verwenden, wenn Bestandteile des Jahresarbeitsentgelts erst in der Abrechnung generiert werden und daher beim Lesen der Stammdaten im Auswertungsjahr nicht vorhanden sind.

  • JAFL (Arbeitsentgelt für Auswertungsjahr: laufend)
Tragen Sie hier Lohnarten ein, die aus dem letzten Abrechnungsergebnis des ersten Vorjahres in das Auswertungsjahr übertragen werden sollen. Diese Lohnarten werden auf das Jahr hochgerechnet, d.h. mit dem Faktor 12 multipliziert.
  • JAFE (Arbeitsentgelt für Auswertungsjahr: Einmalzahlung)
Tragen Sie hier Lohnarten ein, die aus allen Abrechnungsergebnissen des ersten Vorjahres in das Auswertungsjahr übertragen werden sollen. Die Lohnarten werden dabei über alle Abrechnungsergebnisse summiert. Es erfolgt keine Hochrechnung auf das Jahr.
Sie können diese Summenlohnart für Einmalzahlungen verwenden, oder auch für laufende Bezüge, die unregelmäßig gezahlt werden und daher mit Summenlohnart JAFL nicht korrekt behandelt werden können.

(B) beim Lesen der Stammdaten im Auswertungsjahr

  • JAEK (Arbeitsentgelt aus Stammdaten)
Wenn unter Summenlohnart JAEK nichts eingetragen ist, dann werden beim Lesen der Stammdaten im Auswertungsjahr alle Lohnarten als Bestandteil des Jahresarbeitsentgelts betrachtet.
Wenn Kundenlohnarten unter Summenlohnart JAEK eingetragen sind, dann werden nur diese Lohnarten berücksichtigt.

Besonderheiten

Privat Versicherte vor dem 1.1.2003

Für diesen Personenkreis ist bei der Prüfung auf Unterschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze die KV-Bemessungsgrenze zu verwenden. Der Report erkennt diesen Sachverhalt automatisch am Infotyp Sozialversicherung (0013), wenn er vor dem 01.01.2003 vorhanden ist.

Falls kein Infotyp-Satz vor dem 01.01.2003 vorhanden ist, können Sie diesen Personenkreis durch Ankreuzen des Kennzeichens privat versichert vor 2003 in Infotyp Angaben zur Jahresentgelt-Prüfung (0908) kennzeichnen.

Im alten Report RPLSVED0 wurden diese Personen über Infotyp Datumsangaben (0041) gekennzeichnet. Dieser Infotyp wird weiterhin ausgewertet. Es ist also nicht nötig, für diese Personalnummern den Infotyp 0908 allein wegen des Kennzeichens anzulegen.

KV-Befreite ohne Rückkehrmöglichkeit in die gesetzliche Krankenversicherung

Privat versicherte Arbeitnehmer, die endgültig von der Krankenversicherungspflicht befreit sind und auch bei Unterschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht KV-pflichtig werden, sollten in Infotyp Sozialversicherung (0013) mit SV-Attribut 28 (Nicht JEG/VBMax) gekennzeichnet werden. Sie werden dann trotz Unterschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht auf der Liste des Reports ausgewiesen.

Selektion

Standardvarianten

Ausgabe

Statistik

  • Selektierte Personalnummern
Anzahl der Personalnummern, die vom Report aufgrund der Angaben auf dem Selektionsbild selektiert wurden.
  • Verarbeitete Personalnummern
Anzahl der Personalnummern, die aufgrund ihres KV-Status (pflichtversichert, freiwillig oder privat versichert) für die Prüfung relevant waren
  • Personalnummern mit Überschreitung
Anzahl der pflichtversicherten Arbeitnehmer mit Überschreitung der Jahresentgeltgrenze in allen Jahren (3 Vorjahre und im Auswertungsjahr). Personalnummern, die in der Übersichtsliste aufgeführt sind, aber nicht in allen Jahren die Jahresentgeltgrenze überschreiten, werden nicht mitgezählt.
  • Personalnummern mit Unterschreitung
Anzahl der freiwillig bzw. privat versicherten Arbeitnehmer mit Unterschreitung der Jahresentgeltgrenze im Auswertungsjahr oder im ersten Vorjahr.

Aktivitäten

Beispiel






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