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RPTNSHA0 - Nachtschwerarbeitsgesetz - NSchG

RPTNSHA0 - Nachtschwerarbeitsgesetz - NSchG

PERFORM Short Reference   RFUMSV00 - Advance Return for Tax on Sales/Purchases  
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Verwendung

In Österreich gelten seit Juli 1981 für Nachtschwerarbeiter besondere gesetzliche Bestimmungen. Mögliche gesundheitliche Schäden durch in der Nacht geleistete Schwerarbeit sollen u.a. durch Zusatzurlaub und Sonderruhegeld ausgeglichen werden. Der Arbeitgeber ist daher verpflichtet, die von ihm beschäftigten Nachtschwerarbeiter beim Sozialversicherungsträger zu melden.

Dieses Programm unterstützt Sie bei der Verwaltung Ihrer Nachtschwerarbeiter.

Voraussetzungen

  • Die Anschriften Ihres Unternehmens (Firmenname, Personalbereich/Personalteilbereich, Straße und Ort) sind gespeichert. Im Customizing der Abrechnung Österreich unter Organisatorische Zuordnung -> Identifikation des Dienstgebers bei Behörden steht Ihnen zur Bearbeitung der Abschnitt Dienstgeberanschriftenzur Verfügung.
  • Wenn Sie die Urlaubsansprüche Ihrer Mitarbeiter im Infotyp Urlaubsanspruch (0005) abbilden, muss das Feld Urlaubsart für T533 in der View Personalbereich/-teilbereich: Gesamtview (V_001P_ALL) gepflegt sein.
Wenn Sie hingegen die Zeitkontingente im Infotyp Zeitkontingente (2006) verwenden, muss das entsprechende Zeitkontingent vorhanden sein. Informationen zu den Einstellungen, die Sie vornehmen müssen, um Zeitkontingente zu verwenden, finden Sie im Einführungsleitfaden (IMG) der Personalzeitwirtschaft im Kapitel Verwaltung von Zeitkonten durch An-/Abwesenheitskontingente.
  • Das Feld Schwerarbeitsplatz in der Detailsicht der Tabelle Planstellen - Arbeitsplätze (T528B) ist gepflegt.
  • Für folgende Konstanten sind in der View Abrechnungskonstanten (V_T511K) unter der Ländergruppierung 03 die relevanten Werte hinterlegt:
  • NSBEG Uhrzeit Nachtschichtbeginn

  • NSEND Uhrzeit Nachtschichtende

  • NSJA1 Geleistete Nachtschichtjahre 1

Wurden bisher weniger als "NSJA1" Nachtschwerarbeitsjahre geleistet, entsteht ein Anspruch auf Zusatzurlaub von "NSJA1". Liegen mindestens "NSJA1" Jahre vor, erhöht sich der Anspruch auf "NSJA2".
  • NSJA2 Geleistete Nachtschichtjahre 2

Wurden "NSJA2" Nachtschwerarbeitsjahre erreicht, dann gebührt ein Zusatzurlaub von "NSUA3".
  • NSJAR Nachtschichten pro Jahr

Anspruch auf Zusatzurlaub gemäß UrlG §10a Abs. 1 entsteht, wenn mindestens "NSJAR" Nachtschichten im Arbeitsjahr geleistet werden. Anspruch auf Zusatzurlaub gemäß UrlG §10a Abs. 1b und Abs. 1c entsteht, wenn zusätzlich zum bisher gewährten Zusatzurlaub mindestens "NSJAR" Nachtschichten im aktuellen Urlaubsjahr und den vorangegangenen drei Urlaubsjahren geleistet wurden, für die noch kein Anspruch auf Zusatzurlaub entstanden ist.
  • NSJR2 Nachtschichten pro 2 Jahre

Gibt an, wie oft der Dienstnehmer im aktuellen und im unmittelbar vorangegangenen Urlaubsjahr zusammen Nachtschwerarbeit geleistet haben muss, um Anspruch auf einen zusätzlichen Urlaubstag (gemäß § 10a Abs. 1a UrlG) zu haben.
  • NSMIN min. Nachtschichten für Abs.1a

Gibt an, wie oft der Dienstnehmer in einem Urlaubsjahr mindestens Nachtschwerarbeit geleistet haben muss, um in diesem Jahr Anspruch auf Zusatzurlaub (gemäß § 10a Abs. 1a UrlG) zu haben.
  • NSMO1 Nachtschichten in einem Monat

Damit ein Monat als Nachtschwerarbeitsmonat im Sinne des NSchG angerechnet wird, müssen mindestens "NSMO1" Nachtschichten im laufenden Monat gearbeitet werden.
  • NSMO2 Nachtschichten in zwei Monaten

Damit ein Monat als Nachtschwerarbeitsmonat im Sinne des NSchG angerechnet wird, müssen mindestens "NSMO1" Nachtschichten im laufenden Monat oder "NSMO2" Nachtschichten im laufenden und im unmittelbar vorangegangenen Monat geleistet werden.
  • NSMO3 Nachtschichten in drei Monaten

Damit ein Monat als Nachtschwerarbeitsmonat im Sinne des NSchG angerechnet wird, müssen mindestens "NSMO1" Nachtschichten im laufenden Monat oder "NSMO2" Nachtschichten im laufenden und im unmittelbar vorangegangenen Monat oder "NSMO3" Nachtschichten in den beiden unmittelbar vorangegangenen Monaten geleistet werden.
  • NSMO6 Nachtschichten in sechs Monaten

Gibt die Anzahl der Nachtschwerarbeiten an, die der Dienstnehmer im aktuellen Kalendermonat und in den fünf vorangegangenen Kalendermonaten zusammen geleistet hat, damit er zu den Nachtschwerarbeitern zählt (Art. XI, Abs.6 NSchG).
  • NSSTD Mindestanzahl Stunden in einer Nachtschicht

Damit eine Nachtschicht als Nachtschicht im Sinne des NSchG angerechnet wird, müssen mindestens "NSSTD" Stunden zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr geleistet werden.
  • NSUA1 Anspruch Zusatzurlaub Stufe 1 nach UrlG §10a Abs. 1 oder Abs. 1a

Dieser Anspruch entsteht, wenn bisher weniger als "NSJA1" Nachtschwerarbeitsjahre geleistet werden.
  • NSUA2 Anspruch Zusatzurlaub Stufe 2 nach UrlG §10a Abs. 1 oder Abs. 1a

Dieser Anspruch entsteht, wenn bisher mindestens "NSJA1" und weniger als "NSJA2" Nachtschwerarbeitsjahre geleistet wurden.
  • NSUA3 Anspruch Zusatzurlaub Stufe 3 nach UrlG §10a Abs. 1 oder Abs. 1a

Dieser Anspruch entsteht, wenn bisher mindestens "NSJA2" Nachtschwerarbeitsjahre geleistet wurden.
  • NSUB1 Anspruch auf Zusatzurlaub nach UrlG §10a Abs. 1b.

  • Wenn die Zubuchung des Zusatzurlaubs für Nachtschwerarbeit über den Infotyp Urlaubsanspruch (0005) erfolgt, muss das Merkmal UABEG (Bestimmung Abtragungsbeginn) gepflegt sein.
Wenn die Urlaubszubuchung über Zeitkontingente erfolgt, ist es nicht notwendig, das Merkmal zu pflegen.
  • Wenn Sie nach der erfolgreichen Datenübernahme ins Cluster NS den Report RPTNSHA0 erstmals ausführen möchten, sollten Sie für alle Personalnummern, zu denen Sie Daten ins Cluster NS übertragen haben, auf dem Selektionsbild des Reports im Rahmen Weitere Angaben den Parameter Zwangsrückrechnung ab Datum verwenden. Somit gewährleisten Sie, dass alle NS-Clustersätze, die durch das Programm RPTNSHA0 noch vor der Datenübernahme erzeugt wurden und in einem Zeitraum nach dem Datenübernahmeende liegen, mit den aktualisierten Daten überschrieben werden.

Funktionsumfang

Beachten Sie, dass die nachfolgende erwähnten Funktionen bezüglich SV-Änderungsmeldungen ausschließlich bis Ende 2018 Gültigkeit besitzen. Ab 2019 werden SV-Änderungsmeldungen durch die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung ersetzt und sind somit ausschließlich im Falle von Rückrechnungen ins Jahr 2018 relevant.

  • Sie erhalten eine Liste aller Mitarbeiter, die Nachtschwerarbeit leisten und auf die im aktuellen Abrechnungsmonat einer der folgenden Sachverhalte zutrifft:
  • Eine SV An- oder Abmeldung muss erstattet werden.

  • Eine SV An- oder Abmeldung muss storniert werden.

  • Ein Anspruch auf Zusatzurlaub für geleistete Nachtschwerarbeit ist entstanden.

  • Ein Anspruch auf Zusatzurlaub für geleistete Nachtschwerarbeit muss storniert werden.

  • Sie erhalten eine Liste über Zusatzurlaub, die pro Dienstnehmer Auskunft über die Anzahl der erworbenen und verbrauchten zusätzlichen Urlaubstage gibt.
  • Sie können (zur Meldung von Beginn und Ende der Nachtschwerarbeit) mit diesem Report Datensätze für die elektronische Datenübermittlung (ELDA) an den Sozialversicherungsträger erzeugen. Die erzeugten Datensätze können mit dem Report RPUELDA0 auf einen Datenträger kopiert werden.
  • Sie können die SV-Änderungsmeldungen drucken.
  • Wenn Sie auf dem Reportselektionsbild das Feld SV-Änderung Batch-Input-Mappe markieren, wird eine Batch-Input-Mappe zur Bearbeitung des Infotyps Sozialversicherung A (0044) erzeugt.
Wenn Sie die Mappe anschließend abspielen (über System -> Dienste -> Batch-Input -> Mappen), wird für die betreffenden Mitarbeiter ein neuer Satz des Infotyps 0044 angelegt. Das Feld NB (Kennzeichen für den Nachtschwerarbeits-Beitrag) ist in diesem neuen Satz gepflegt, die restlichen Werte werden unverändert vom zuvor gültigen Satz übernommen. Der alte Satz wird abgegrenzt.
Für ÖGK-Versicherte wird der Nachtschwerarbeitsbeitrag ab 2019 als sogenannte 'SV-Ergänzung' im Infotyp 0044 hinterlegt. Für BVA-Versicherte bleibt die bisherige Erfassung im Feld Nachtschwerarbeit auch nach 2018 bestehen, da für die BVA keine SV-Ergänzungen existieren.
  • Wenn Sie auf dem Reportselektionsbild das Feld Zusatzurlaub Batch-Input-Mappe markieren, wird eine Batch-Input-Mappe zur Bearbeitung des Infotyps Urlaubsanspruch (0005) bzw. des Infotyps Zeitkontingente (2006) erzeugt.
  • Buchung von Zusatzurlaub
    Wenn Sie im Feld Zeitkontingent Zusatzurlaub den relevanten Abwesenheitskontingenttyp eingeben, wird eine Batch-Input-Mappe für den Infotyp Zeitkontingente (2006) erzeugt.
    Wenn Sie im Feld Zusatzurlaubsart die relevante Datumsart eingeben, wird eine Batch-Input-Mappe für den Infotyp Urlaubsanspruch (0005) erzeugt. Eine Kombination dieser beiden Felder ist nicht möglich. Sie können entweder Zusatzurlaub für den Infotyp Zeitkontingente (2006) oder für den Infotyp Urlaubsanspruch (0005) erzeugen.
Wenn Sie die erzeugte Mappe abspielen (s.o.), werden die Daten, die im Infotyp Urlaubsanspruch (0005) oder im Infotyp Zeitkontingente (2006) für die Nachtschwerarbeiter gespeichert sind, aktualisiert. Das Programm vergleicht dazu den - aufgrund der geleisteten Nachtschwerarbeit - ermittelten Urlaub mit dem Urlaub, der im Infotyp Urlaubsanspruch (0005) oder im Infotyp Zeitkontingente (2006) für den Dienstnehmer gespeichert ist. Wenn dabei Unterschiede festgestellt werden, werden beim Abspielen der Batch-Input-Mappe die Daten im betreffenden Infotyp aktualisiert.
  • Wenn sich Änderungen für vergangene Urlaubsjahre ergeben, die im Infotyp Urlaubsanspruch (0005) verwaltet wurden, erfolgt bei Einsatz von Zeitkontingenten die Zubuchung oder Korrektur über den Infotyp Zeitkontingente (2006). Der Satz des Infotyps Urlaubsanspruch (0005) wird dabei nicht betrachtet und ein Satz für das vergangene Urlaubsjahr im Infotyp Zeitkontingente (2006) angelegt.
  • Bei Produktivlauf des Programms werden alle nötigen Informationen zur Gewährung von Zusatzurlaub und Sonderruhegeld auf die Datenbank PCL1 (Cluster NS) fortgeschrieben. Das Cluster NS (Nachtschwerarbeit) können Sie mit dem Report RPCLSTNS (Anzeige Cluster NS) anzeigen.
  • Sollten für Dienstnehmer bereits Ansprüche betreffend Zusatzurlaub und Sonderruhegeld durch Nachtschwerarbeit in der Vergangenheit entstanden sein, die beispielsweise aus vorangegangenen Dienstverhältnissen stammen oder in einem Drittanbieter- oder kundeneigenen System hinterlegt worden sind, dann können diese Informationen durch das Programm RPUNSHA0 (Übernahme externer Nachtschwerarbeitsdaten in das Cluster NS) in das SAP-System übertragen werden. Diese übertragenen Informationen im Cluster NS werden nicht überschrieben, da das Programm ausschließlich lesend zugreifen kann. Für Zeiträume zwischen dem Eintritt eines Dienstnehmers ins Unternehmen und den übertragenen NS-Clustersätzen kann der Report keine Ansprüche berechnen, und es werden keine neuen NS-Clustersätze geschrieben.
    Bemerkung: Die Altdatenübernahme über die Datumsarten 'Zusatzurlaubsjahre' und 'SRG-Monate' ist durch die Gesetzesänderungen im NSchG und UrlG zum 01.01.2000 nicht mehr ausreichend, kann aber weiterhin verwendet werden.

Funktionsweise des Reports

Nachtschwerarbeit wird dann geleistet, wenn ein Arbeitnehmer an einem definierten Schwerarbeitsplatz arbeitet und Nachtarbeit leistet. Das Programm überprüft daher die persönlichen Arbeitszeitpläne sowie die in der Tabelle T528B (Planstellen) hinterlegten Stellenbeschreibungen der im Auswertungszeitraum aktiven Mitarbeiter. Die in den Infotypen Abwesenheiten (2001), Anwesenheiten (2002) und Vertretungen (2003) hinterlegten Daten werden dabei berücksichtigt.
Für anzurechnende Überzeiten außerhalb der Sollschicht werden untertägige Sätze der Infotypen Anwesenheiten(2002) und Mehrarbeiten (2005) berücksichtigt.

  • Ein Monat zählt als Nachtschwerarbeitsmonat, wenn der Dienstnehmer
  • in den letzten fünf Kalendermonaten mindestens an 36 Arbeitstagen Nachtschwerarbeit geleistet hat oder

  • in diesem Kalendermonat an sechs Arbeitstagen Nachtschwerarbeit geleistet hat, auch wenn eine Nachtschicht im Vormonat begonnen hat

  • Einem Dienstnehmer gebührt Zusatzurlaub, wenn er im aktuellen Jahr mindestens
  • 50 Nachtschichten geleistet hat (gemäß § 10a Abs. 1 UrlG) oder

  • 40 und weniger als 50 Nachtschichten geleistet hat und zusammen mit dem Vorjahr mindestens 100 Nachtschichten geleistet hat (gemäß § 10a Abs. 1a UrlG)

Wenn der Dienstnehmer darüber hinaus im aktuellen Jahr und in den drei vorangegangenen Jahren insgesamt 50 Nachtschichten geleistet hat, erhält er einen zusätzlichen Urlaubstag (gemäß § 10a Abs. 1b UrlG).

Zusätzlicher Urlaubsanspruch für geleistete Nachtschwerarbeit wird immer für das laufende Jahr generiert. Um das Beginndatum des Infotypsatzes Urlaubsarten (0005) für die Vergabe dieses Anspruchs bestimmen zu können, greift der Report auf die im Infotyp Datumsarten (0041) gespeicherte Monatsangabe zurück. Der Abtragungsbeginn des Urlaubs wird über das Merkmal UABEG gesteuert.

Wenn für einen Mitarbeiter keine Datumsart gespeichert ist, oder wenn Sie auf dem Reportselektionsbild im Feld Datumsart Eintritt Urlaubsjahr keine Eingabe machen, wird der Zusatzurlaub an dem 1. Januar des laufenden Jahres vergeben.

Der Report ist lediglich im aktuellen Abrechnungsmonat rückrechnungsfähig. Wenn Daten geändert wurden, die Auswirkungen auf die Anrechenbarkeit eines Nachtschwerarbeitsmonats haben, so erkennt dies der Report aufgrund der persönlichen Rückrechnungsmarke des Mitarbeiters. In diesem Fall werden alle betroffenen Monate noch einmal entsprechend behandelt.

Ausgabe

Wenn Sie auf dem Reportselektionsbild das Feld Ausführliches Protokoll markiert haben, gibt das Programm für jeden Dienstnehmer zwei Tabellen aus. Die erste Tabelle informiert Sie über die für Zusatzurlaub und Sonderruhegeld anrechenbaren Nachtschwerarbeiten. Die zweite Tabelle informiert Sie über die Anzahl der erworbenen und verbrauchten Zusatzurlaubstage sowie über die Konten aus dem Vorjahr.

In nahezu allen Feldern der genannten Tabellen erhalten Sie über die F1-Hilfe Informationen zu den angezeigten Werten. Die Felder, zu denen Sie keine Informationen erhalten, werden an dieser Stelle wie folgt erläutert:

Die Spalte SV gibt an, ob die Daten des Dienstnehmers für den betreffenden Monat schon bei der Sozialversicherung gemeldet wurden. Um diese Angabe zu ermitteln, liest das Programm im Infotyp Sozialversicherung A bis 2018den Wert im Feld NB (Kennzeichen nach dem Nachtschwerarbeitsgesetz). Wenn der Wert 1 gespeichert ist, wurden die Daten des Dienstnehmers bereits gemeldet.

Die Spalten anwZUr, anwSRG und abwSRG geben die Anzahl der Nachtschwerarbeiten im betreffenden Monat an, die für Zusatzurlaub und Sonderruhegeld relevant sind. Um diese Angabe zu ermitteln, prüft das Programm die Abwesenheiten des Mitarbeiters, seinen Arbeitszeitplan sowie das Kennzeichen in der Tabelle Planstellen - Arbeitsplätze (T528B).

Aktivitäten

Führen Sie das Programm möglichst jeden Monat vor der Abrechnung aus. Sie können dann die entstandenen Batch-Input-Mappen noch vor der Abrechnung einspielen.






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Length: 20674 Date: 20240520 Time: 110122     sap01-206 ( 339 ms )