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FKK_SAMPLE_6523 - Daueranordnung ändern: Felder für Prüfung festlegen

FKK_SAMPLE_6523 - Daueranordnung ändern: Felder für Prüfung festlegen

Vendor Master (General Section)   CPI1466 during Backup  
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Funktionalität

Der zum Zeitpunkt 6523 aufgerufene Funktionsbaustein wird beim Ändern von Daueranordnungen aufgerufen. Wurden aus einer Daueranordnung bereits Belege erzeugt, darf die Daueranordnung nur noch eingeschränkt geändert werden. Das System stellt sicher, dass weder die wichtigsten Felder aus dem Anordnungskopf noch Felder aus den Anordnungspositionen geändert werden, da sonst die bereits erzeugten Belege nicht mehr zur Daueranordnung passen.

Aufgrund gesetzlicher oder organisatorischer Änderungen kann es jedoch erforderlich sein, dass der Anwender die Möglichkeit erhält, bestimmte Felder der Daueranordnung zu ändern, obwohl schon Belege erzeugt wurden. Oder es werden z.B. über die Implementierung im Zeitpunkt 6500 automatisch bestimmte Feldwerte neu abgeleitet. Im zweiten Fall führt das dazu, dass der Anwender, der die Daueranordnung ändert, um z.B. nur das Endedatum anzupassen, die Änderung nicht sichern kann, weil weitere Werte automatisch verändert wurden.

Im Rahmen dieses Zeitpunkts haben Sie die Möglichkeit, festzulegen, dass gewisse Felder im Anordnungskopf oder in den Anordnungspositionen nicht geprüft werden und somit durch den Anwender oder über entsprechende Ableitungen verändert werden dürfen.

In der Tabelle T_FIELDS werden alle Felder übergeben, die beim Ändern einer Daueranordnung geprüft werden. Für die Felder aus dem Anordnungskopf ist in der Tabelle T_FIELDS das Feld TABLENAME mit DFKKORDER gefüllt, für die Felder aus den Anordnungspositionen ist in der Tabelle T_FIELDS das Feld TABLENAME mit DFKKORDERPOS gefüllt. Soll ein Feld nicht geprüft werden, können Sie es im Rahmen der kundenindividuellen Implementierung in diesem Zeitpunkt aus der Tabelle T_FIELDS löschen. Die Betragsfelder für Haus- und Transaktionswährung werden in jedem Fall geprüft, diese sollten nicht aus der Tabelle T_FIELDS gelöscht werden.

Neben der Änderung von Feldern im Anordnungskopf und den Anordnungspositionen prüft das System ferner Folgendes:

  • Es dürfen in einem Ausführungszeitraum, zu dem bereits Belege erzeugt wurden, keine Anordnungspositionen gelöscht oder neu hinzugefügt werden. In diesem Fall ist ein neuer Ausführungszeitraum anzulegen.
  • Die Ausführungszeiträume dürfen nicht so verändert werden, dass bereits erzeugte Belege nicht mehr in den Zeitraum fallen.
  • Betriebswirtschaftliche Sperren dürfen in einem Ausführungszeitraum, zu dem bereits Belege erzeugt wurden, weder geändert, noch angelegt oder gelöscht werden. Möchten Sie das Ändern bzw. Anlegen oder Löschen von Sperren beim Ändern einer Daueranordnung zulassen, löschen Sie in diesem Zeitpunkt den Wert des Parameters C_CHECK_LOCKS. Jegliche Änderung der betriebswirtschaftlichen Sperren wird dann nicht mehr geprüft.

Zur Entscheidung, ob das Ändern von Feldern zugelassen werden soll, stehen sämtliche Daten der Daueranordnung vor bzw. nach der Änderung zur Verfügung (I_FKKORDER enthält beispielsweise die aktuellen Daten des Anordnungskopfes, I_FKKORDER_OLD die Daten des Anordnungskopfes vor der Änderung). Die Daten der Daueranordnung dürfen im Rahmen dieses Zeitpunkts nicht verändert werden; es dürfen nur Einträge aus der Tabelle T_FIELDS gelöscht werden.





Parameter

C_CHECK_LOCKS
I_FKKORDER
I_FKKORDER_OLD
T_FIELDS
T_FKKORDERDUE
T_FKKORDERDUE_OLD
T_FKKORDERLOCKS
T_FKKORDERLOCKS_OLD
T_FKKORDERPOS
T_FKKORDERPOS_OLD

Ausnahmen

Funktionsgruppe

FKK_ORDER_SAMPLE

PERFORM Short Reference   General Material Data  
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Length: 4184 Date: 20240523 Time: 122646     sap01-206 ( 97 ms )