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HR_SEN_DE_PBS_RUNDUNG_BVG - DE: Rundung auf 2 Nachkommastellen nach Beamtenversorgungsgesetz §14

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Rundung des Ruhegehaltssatzes (nach § 14 Abs. 1 BeamtVG)

Der Ruhegehaltssatz ist auf zwei Dezimalstellen auszurechnen, wobei die zweite Stelle um eins zu erhöhen ist, wenn in der dritten Stelle ein Rest verbleibt.

Weitere Hinweise

Der Funktionsbaustein wird an allen Stellen verwendet, an denen bei der Ermittlung des Ruhegehaltssatzes entsprechend dieser Regelung gerundet werden muß.

Neben diesem Funktionsbaustein existiert noch der Baustein HR_SEN_CRULE_BVG_ROUND_DAYS, der bei der Umrechnungsvorschrift zur Ermittlung der Ruhegehaltfähigen Dienstzeiten verwendet wird.





Parameter

ED_DEC2
ID_DEC3

Ausnahmen

Funktionsgruppe

HRSENDEPBS_RGDZ

General Data in Customer Master   General Material Data  
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Length: 940 Date: 20240604 Time: 002700     sap01-206 ( 29 ms )