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RP_01C_SINGLE_IMPUTATION - Einzelanrechnungen

RP_01C_SINGLE_IMPUTATION - Einzelanrechnungen

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Funktionalität

Dieser Funktionsbaustein wird aus der Rentenermittlung aufgerufen.

Es werden die Anrechnungen zu einer Gesamtrente ausgeführt.
Jede Anrechnung muß in der Tabelle T5DCZ abgelegt sein. Es stehen drei
verschiedene Anrechnungsarten zur Verfügung.
1. Wiederk. Be/Abzüge Infotyp 14
Die Anrechnung wird über eine Lohnart gesteuert. Die Lohnart muß in
den HR-Tabellen dem Infotyp 0014 zugeordnet sein. Der anzurechnende
Betrag wird im Infotyp 0014 des Mitarbeiters eingetragen. In T5DCZ
wird der Anspruch, auf den der Anrechnungsbetrag angerechnet werden
soll, mit der Lohnart zeitraumbezogen eingetragen.
Eine prozentuale Änderung des Betrages ist möglich. Soll der volle
Betrag aus IT0014 angerechnet werden, ist 100% anzugeben.
Die Anrechnung kann aufaddiert oder abgezogen werden.
Diese Anrechnung ist immer mitarbeiterbezogen.

2. Anrechnung eines Anspruchs aus der BAV
In T5DCZ ist der Anspruch, auf den angerechnet werden soll, sowie
der Anspruch aus der Rente, der prozentual angerechnet werden soll,
zeitraumbezogen einzutragen unter Angabe des Prozentsatzes und des
Vorzeichens.
Ein Anspruch kann auch auf sich selbst angerechnet werden. Dabei
ist aber zu beachten, daß die Anrechnung entfällt, wenn der Anspruch
durch eine Leistungsart (z.B.Invalidenrente) ersetzt wurde.
Diese Anrechnung ist immer anspruchsbezogen.
Jeder Mitarbeiter, der den Anspruch, auf den angerechnet wird,
besitzt, erhält die Anrechnung.

3. Anrechnung einer Konstanten
In T5DCZ ist der Anspruch, auf den angerechnet werden soll, sowie
die T511P-Konstante einzutragen unter Angabe des Prozentsatzes und
des Vorzeichens.
Der Anrechnungsbetrag wird in T511P gepflegt.
Die Anrechnung ist immer anspruchsbezogen.
Jeder Mitarbeiter, der den Anspruch, auf den angerechnet wird,
besitzt, erhält den Anrechnungsbetrag.

Es gibt die Möglichkeit der Einzelanrechnung und der Gesamtanrechnung.

1. Einzelanrechnung Der anzurechnende Betrag wird auf jeden Anspruch,
der aus dem Anspruch resultiert angerechnet
sowie auf den Anspruch selbst, auch wenn
dieser ersetzt wurde.

2. Gesamtanrechnung Der anzurechnende Betrag wird analog der %-ualen
Anteile der Anspruchsbeträge an dem Gesamtrenten-
betrag aufgeteilt.

Bedingung für eine Anrechnung ist die Anrechnungsrelevanz jedes einzel-
nen Anspruchs. Der Einzel-bzw.Gesamtanrechnungstyp des Anspruchs muß
in der Ankreuzleiste der jeweiligen Anrechnung markiert sein, nur dann
erfolgt die Anrechnung.

Beispiel

Hinweise

Weiterführende Informationen





Parameter

CALC_CURRENCY
I35_ACT
I35_DIALG
I35_KEYDT
I35_PROTO
T35_ENT
T35_P0014
T35_P0015
T35_PENS
T35_RES

Ausnahmen

Funktionsgruppe

RPDC

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Length: 3437 Date: 20240523 Time: 095441     sap01-206 ( 27 ms )