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EXIT_SAPLCMPEXITS_002 -

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Fill RESBD Structure from EBP Component Structure   rdisp/max_wprun_time - Maximum work process run time  
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Kundenspezifische Erweiterung zur Ermittlung des Wirksamkeitsdatums
einer Anpassungsart

Die Bestimmung des Wirksamkeitsdatums erfolgt in der Vergütungsverwaltung anhand der Daten, die im Customizing der Anpassungsarten hinterlegt sind, und der Informationen, die aktuell zur Verfügung stehen. Beispielsweise wollen Sie, daß eine Bonuszahlung zum nächsten Monatsersten nach Durchführung der Vergütungsverwaltung in die Bezüge des Mitarbeiters aufgenommen wird. Oder Sie wollen das Wirksamkeitsdatum einer Gehaltserhöhung in Abhängigkeit von der Stelle setzen, die ein Mitarbeiter besetzt. In diesem Falle müssen Sie die Stellendaten selbst von der Datenbank lesen, da sie nicht in den Eingabeparametern enthalten sind.

Als Eingabeparameter werden Ihnen explizit übergeben:

Als Ausgabeparameter steht Ihnen zur Verfügung:

  • _EFFDA Wirksamkeitsdatum

Darüber hinaus können Sie dem Standard-Coding eine Ausnahme signalisieren:

  • CUST_USER_EXIT_ERROR

Durch diese Ausnahme können Sie dem aufrufenden Programm signalisieren, daß bei der Ermittlung des Wirksamkeitsdatums ein Fehler aufgetreten ist.

In der Vergütungsverwaltung muß das Wirksamkeitsdatum grundsätzlich innerhalb der verwendeten Planperiode liegen. Daher ist dort folgendes zu beachten:

  • Bei Auslösen der Ausnahme im Funktionsexit wird das Beginndatum der Planperiode als Wirksamkeitsdatum verwendet.
  • Liefert der Funktionsexit kein Datum zurück oder ist das Datum ungültig, wird ebenfalls das Beginndatum der Planperiode als Wirksamkeitsdatum verwendet.
  • Liegt das vom Funktionsexit zurückgelieferte Wirksamkeitsdatum außerhalb der Planperiode, wird das Beginn- oder das Endedatum der Planperiode als Wirksamkeitsdatum verwendet, je nachdem, ob das zurückgelieferte Datum vor oder hinter der Planperiode liegt.

Beispiel-Coding

In diesem einfachen Beispiel-Coding wird das Wirksamkeitsdatum auf den Anfang der Planperiode gesetzt, wenn es sich um eine Anpassungsart der Kategorie 1 (Feste Vergütung) handelt, und auf das Ende der Planperiode, wenn es sich um einen Anpassungsart der Kategorie 2 (Variable Vergütung) handelt. Auf diese Weise könnten Sie steuern, daß, wenn Sie für 1999 planen, z.B. Gehaltserhöhungen am 1.1.1999 aktiv werden, Bonuszahlungen dagegen erst am 31.12.1999.

if _categ = '1'.
_effda = _begda.
elseif _categ = '2'.
_effda = _endda.
endif.






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Length: 3918 Date: 20240427 Time: 015339     sap01-206 ( 62 ms )