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G_GB93_ - Validierung/Substitution/Regeln: Validierung


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Einfache Berechtigungsverwaltung für SAP

G_GB93_ - Validierung/Substitution/Regeln: Validierung

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Definition

Berechtigung für Validierungspflege

Ausführung einer bestimmten Aktivität an einer Validierung, die eine bestimmte Berechtigungsgruppe besitzt.

Berechtigungen zu diesem Berechtigungsobjekt werden in folgenden Anwendungen geprüft:

  • Validierung anlegen (GGB0):
  • Zum Einstieg muß die Anlegeberechtigung für mindestens eine Berechtigungsgruppe vorliegen.

  • Zum Vergeben einer Berechtigungsgruppe an die Validierung muß die Anlegeberechtigung für diese Berechtigungsgruppe vorliegen.

  • Validierung ändern (GGB0):
  • Zum Einstieg muß die Änderungsberechtigung für mindestens eine Berechtigungsgruppe vorliegen.

  • Zum Vergeben einer Berechtigungsgruppe an die Validierung muß die Änderungsberechtigung für diese Berechtigungsgruppe vorliegen.

  • Validierung anzeigen (GGB0):
  • Zum Einstieg muß die Anzeigeberechtigung für mindestens eine Berechtigungsgruppe vorliegen.

  • Zum Anzeigen einer Validierung, die eine Berechtigungsgruppe besitzt, muß die Anzeigeberechtigung für diese Berechtigungsgruppe vorliegen.

  • Validierung löschen (GGB0):
  • Zum Einstieg muß die Löschberechtigung für mindestens eine Berechtigungsgruppe vorliegen.

  • Zum Löschen einer Validierung, die eine Berechtigungsgruppe besitzt, muß die Löschberechtigung für diese Berechtigungsgruppe vorliegen.

  • Falls in ihren System das Rechnungswesen nicht vorhanden ist: Validierung transportieren (GCT9):
  • Zum Einstieg muß die Transportberechtigung für mindestens eine Berechtigungsgruppe vorliegen.

  • Zum Transportieren einer Validierung, die eine Berechtigungsgruppe besitzt,muß die Transportberechtigung für diese Berechtigungsgruppe vorliegen.

Definierte Felder

  • Aktivität aus Tabelle TACT
  • 01 Anlegen einer Validierung

  • 02 Ändern einer Validierung

  • 03 Anzeigen einer Validierung

  • 06 Löschen einer Validierung

  • 21 Transportieren einer Validierung (falls in ihren System das Rechnungswesen nicht vorhanden ist)

  • Berechtigungsgruppe aus Tabelle TBRG zum Berechtigungsobjekt G_GB93_
  • Die Tabelle TBRG wird vom Kunden gepflegt.

  • Falls vorläufig auf die Vergabe von Berechtigungsgruppen für Validierungen verzichtet werden soll, empfiehlt es sich, sämtliche Berechtigungen entweder mit Berechtigungsgruppe '*' oder mit einer beliebigen (fiktiven) Berechtigungsgruppe anzulegen. Dann haben alle Benutzer, die eine Berechtigung zum Berechtigungsobjekt G_GB93_ besitzen, alle Berechtigungen für alle Validierungen ohne Berechtigungsgruppe. Benutzer ohne irgendeine Anlegeberechtigung, Änderungsberechtigung, Anzeigeberechtigung oder Löschberechtigung haben auch auf die Validierungen ohne Berechtigungsgruppe keinen Zugriff.







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Length: 4262 Date: 20240426 Time: 220130     sap01-206 ( 53 ms )