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Gesetzliche Kontrolle (Erweitert) ( RELN/SAPSLL/CO_LEGCON_80 )

Gesetzliche Kontrolle (Erweitert) ( RELN/SAPSLL/CO_LEGCON_80 )

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Kurztext

Gesetzliche Kontrolle (Erweitert)

Verwendung

Ab SAP BusinessObjects Global Trade Services 8.0 können Sie folgende Erweiterungen für die Compliance-Prüfungen für Embargos und in der gesetzlichen Kontrolle nutzen:

  • Importkontrolle für Anlieferungen
Ab diesem Release können Sie die Importkontrolle für Anlieferungen ausführen. Dabei prüft das System das Replikat der übergeleiteten Anlieferungen und sperrt diese bei fehlenden Daten oder Genehmigungen. Das System setzt außerdem eine Sperre auf Basis der Embargosituation in den Belegdaten oder dem Ergebnis einer Sanktionslistenprüfung.
Beachten Sie, dass Sie in der Zollabwicklung nur Zollanmeldungen vor Wareneingängen anlegen können, für die Bestellungen oder Anlieferungen nicht gesperrt sind.
  • Wenn Sie bereits auf eine ungesperrte Bestellung hin eine Zollanmeldung vor Wareneingang angelegt und diese an die Zollbehörde gesendet haben, führt das System die Zollanmeldung fort. Das geschieht unabhängig davon, ob Sie anschließend eine Anlieferung aus dem Vorsystem überleiten, die SAP BusinessObjects Global Trade Services sperrt.

  • Sie leiten eine Bestellung mit einer Menge x über und anschließend eine Anlieferung mit einer Menge kleiner x. Obwohl das System die Anlieferung sperrt, können Sie eine Zollanmeldung für die Restmenge der Bestellung anlegen, die nach der gesperrten Anlieferungsmenge noch verbleibt.

  • Routenbasierte Prüfungen
Wenn Sie in den Positionsinformationen der Verkaufsbelege (Auftrag) des Vorsystems Routeninformationen hinterlegen, kann SAP BusinessObjects Global Trade Services für jede Länderkombination in dieser Route z. B. Folgendes prüfen:
  • Müssen Sie den geplanten Transportweg wegen der Embargosituation für eine Länderkombination in der Route ändern?

  • Benötigen Sie für den Transport bei Grenzübertritt von einem zu einem anderen Land in der geplanten Route zusätzliche Genehmigungen?

SAP BusinessObjects Global Trade Services legt jeden Abgangs- und Bestimmungsknoten innerhalb einer Route aus den Verkaufsbelegen in Ihrem Vorsystem als Länderkombinationen in den Positionsdaten des Zollbelegs ab und überprüft diese Kombinationen für die gesetzlichen Grundlagen, für die Sie die Compliance-Prüfungen aktiviert haben.
  • ITAR-Verordnung
Ab diesem Release können Sie ITAR-relevante Güter in einem Monitor überwachen und damit jederzeit für interne oder externe Auditoren deren Verbleib nachweisen. Dafür können Sie vorgangsbezogene Stücklisten verwenden und die gesetzlichen Kontrollen auf deren Stücklistenkomponenten anwenden.
Zusätzlich können Sie für die ITAR-Überwachung von Warenverkehren die folgenden grundsätzlichen Erweiterungen für SAP BusinessObjects Global Trade Services nutzen:
  • Projekte anlegen und bearbeiten

Sie können in den Projekten die Ausfuhrgenehmigungen manuell oder über ein Business Add-In (BAdI) direkt im Zollbeleg zuordnen, den das System als Replikat für einen Vorsystembeleg anlegt.
  • Stücklisteninformationen vorgangsbezogen aus dem Vorsystem übernehmen

Sie können in der Stücklistenauflösung im Vorsystem, die Sie über ein BAdI realisieren, die ITAR-relevanten Positionen herausfiltern und an SAP BusinessObjects Global Trade Services überleiten.
Stücklisteninformationen können Sie als Positionen mit den jeweiligen Unterpositionen für die Stücklistenkomponenten im Zollbeleg von SAP BusinessObjects Global Trade Services einsehen.
  • Gesetzliche Kontrolle für die gesetzliche Grundlage für die ITAR-Überwachung ausführen

Die gesetzliche Kontrolle kann entweder für jede einzelne Komponente einer Stückliste die erforderliche Ausfuhrgenehmigung finden und zuordnen oder das System führt die Genehmigungsfindung bis zur ersten Komponente aus, die eine Ausfuhrgenehmigung erfordert und ordnet diese zu. In beiden Fällen wendet das System die Top-Down-Methode für Genehmigungsfindung an.
Sie können diese Alternativen für die Genehmigungsfindung z. B. abhängig von der gesetzlichen Grundlage einrichten. Für die ITAR-relevante gesetzliche Grundlage können Sie die Genehmigungsfindung für jede einzelne Komponente in einer Stückliste nutzen, weil die Behörden je Komponente eine eigene Genehmigung fordern. Für Produkte der zivilen Nutzung oder für Dual-Use-Güter erhalten Sie von den Behörden Genehmigungen, die für ein Produkt gelten und alle darin verbauten Komponenten mit einschließen. Dadurch können Sie für die gesetzliche Grundlage der zivilen oder Dual-Use-Güter die Genehmigungen für Baugruppen oder Endprodukte nutzen und zuordnen. Eine weitere Untersuchung der Komponenten in einer Stückliste ist dabei überflüssig und verbessert die Systemperformance.
  • Findungsregeln von Ausfuhr- und Einfuhrgenehmigungsregeln
Sie können die Findungsregeln von Ausfuhr- und Einfuhrgenehmigungsregeln erfassen und hochladen. Außerdem können Sie in einer Anzeige diese Findungsregeln auswerten, z. B. auf Länderebene.
  • Auswertung für Produktklassifizierung
Sie können die Klassifizierung von Produkten in der gesetzlichen Kontrolle von Compliance Management analysieren. Diese Auswertung können Sie sowohl produktbezogen als auch anhand von Daten zur Kontrollrelevanz oder Tarifnummer ausführen. Damit können Sie z. B. gezielt nach Produkten suchen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt unter ITAR-Regulungen fallen und daraus Auswertungen zur Kontrollrelevanz oder Kontrollgruppierung oder zur Zuordnung von Ausfuhrlistennummer ableiten.

Auswirkungen auf den Datenbestand

Auswirkungen auf die Datenübernahme

Auswirkungen auf die Systemverwaltung

Auswirkungen auf das Customizing

Damit Sie die Importkontrolle bei Anlieferungen nutzen können, müssen Sie im Customizing folgende Einstellungen vornehmen:

  • Im Vorsystem die Anlieferungen für Compliance Management aktivieren und in der Steuerung der Belegüberleitung die Systemreaktion einrichten
Sie erreichen diese Einstellungen im Customizing des Vorsystems unter:
  • Vertrieb -> Außenhandel/Zoll -> SAP Global Trade Services - Plug-In -> Steuerung der Überleitung an SAP Global Trade Services -> Belegüberleitung steuern

Oder
  • Materialwirtschaft-> Einkauf-> Außenhandel/Zoll -> SAP Global Trade Services - Plug-In -> Steuerung der Überleitung an SAP Global Trade Services -> Belegüberleitung steuern

  • In SAP BusinessObjects Global Trade Services haben Sie die gesetzliche Grundlage für die Belegprüfungen der replizierten Anlieferungen aktiviert und die Steuerung der gesetzlichen Grundlage für den Bereich Compliance eingerichtet.

Damit Sie die Stücklisten verwenden können, anhand derer die Sie die ITAR-Verordnungen für ein Produkt überprüfen, müssen Sie folgende Einstellungen vornehmen:

  • Im Vorsystem müssen Sie Business Add-Ins (BAdIs) ausprägen. Mit diesen lösen Sie die Stücklisten auf und filtern die kontrollrelevanten Stücklistenkomponenten vor der Überleitung an SAP BusinessObjects Global Trade Services heraus.
Sie erreichen das BAdI im Customizing des Vorsystems unter:
  • Vertrieb -> Außenhandel/Zoll -> SAP Global Trade Services - Plug-In -> Business Add-Ins für SAP Global Trade Services

Oder
  • Materialwirtschaft-> Einkauf-> Außenhandel/Zoll -> SAP Global Trade Services - Plug-In-> Business Add-Ins für SAP Global Trade Services

  • Außerdem müssen Sie in der Steuerung der gesetzlichen Kontrolle von SAP BusinessObjects Global Trade Services das Kennzeichen für belegbezogene Stücklisten ausprägen. Mit diesem Kennzeichen können Sie steuern, ob das System die Genehmigungsfindung auf Haupt- oder Unterpositionen in der Stückliste des Zollbelegs durchführt.
Sie erreichen die Einstellungen im Customizing unter Service Gesetzliche Kontrolle steuern.

Weitere Informationen






PERFORM Short Reference   rdisp/max_wprun_time - Maximum work process run time  
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Length: 11129 Date: 20240523 Time: 153217     sap01-206 ( 185 ms )