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Weisungen im Zahlungsverkehr ( RELNFI_40A_PAYMENTINSTR )

Weisungen im Zahlungsverkehr ( RELNFI_40A_PAYMENTINSTR )

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Kurztext

Weisungen im Zahlungsverkehr

Beschreibung

Weisungen an ein Kreditinstitut, die die Art und Weise einer Zahlung steuern, konnten bisher nur im Kreditoren- bzw. Debitorenstammsatz über den Weisungsschlüssel hinterlegt werden.

Ab Release 4.0A ist es möglich, diese Weisungen bereits im Rechnungsbeleg zu kontieren. Rechnungen mit übereinstimmenden Weisungen werden vom Zahlungsprogramm zu Zahlungen zusammengefaßt. Sind keine Weisungen im Beleg hinterlegt, so werden wie bisher die Weisungen des Weisungsschlüssels im Stammsatz verwendet.

Welche Weisungen je Format bzw. Land möglich sind, wird über die Eingabhilfe deutlich. Die folgenden im SAP-Standard ausgelieferten Zahlungsträgerformate unterstützten zur Zeit Weisungen:

    Land           Format                       Programm
__________________________________________________________________

001 International  S.W.I.F.T-Formate            RFFOM100, 200, 202
AT  Österreich     Auslandszahlungsverkehr      RFFOAT_L
BR  Brasilien      Duplicata file               RFFIBR_U
DE  Deutschland    DTAZV                        RFFOD__L
DK  Dänemark       PostGiro Udland              RFFODK_U
FI  Finnland       ULMP                         RFFOFI_U
FR  Frankreich     DTA Auslandszahlungsverkehr  RFFOF__T
NL  Niederlande    DTA Auslandszahlungsverkehr  RFFONL_A

Einfluß auf den Datenbestand im Fehlerfall

Soft-/Hardwarevoraussetzungen

Besonderheiten bei der Installation

Auswirkungen auf die Systemverwaltung

Auswirkungen auf das Customizing

Die bereits gepflegten Weisungsschlüssel können weiter verwendet werden. Es wird jedoch bei der neuerlichen Tabellenpflege geprüft, ob die eingetragenen Weisungen erlaubt sind. Diese Prüfung ist einstellbar (keine Prüfung / Warnung bei Fehler / Fehlermeldung). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Langtext der zugehörigen Fehlermeldung 461 im Arbeitsgebiet F0.

Sollten Sie zusätzliche Weisungen benötigen, die nicht in den Prüftabellen eingetragen sind (aufgrund Sondervereinbarungen mit Ihrer Hausbank oder aufgrund eigener DTA-Formate), so können Sie diese hinzufügen. Einzelheiten dazu entnehmen Sie bitte der Dokumentation zum Arbeitsschritt "Weisungen für den Zahlungsverkehr hinterlegen".

Auswirkungen auf Batch-Input

Änderungen an der Oberfläche

Änderungen in der Vorgehensweise

Die Weisungen können bei Buchen oder Vorerfassen von Belegen auf der Kreditoren- bzw. Debitorenzeile unter 'Weitere Daten' erfaßt werden. Sind Weisungen im Beleg hinterlegt, so werden die Weisungen des Weisungsschlüssels ignoriert.

Aktionen zum Beheben von Fehlern am Datenbestand

Abhängige Funktionen

Planungen

Weitere Hinweise






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Length: 4415 Date: 20240523 Time: 165922     sap01-206 ( 59 ms )