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Öffentlicher Dienst Deutschland: Grenzübertrittsregeln (neu) ( RELNFI_45B_TV_COS_PS02 )
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Kurztext
Öffentlicher Dienst Deutschland: Grenzübertrittsregeln (neu)
Verwendung
In verschiedenen Landesreisekostengesetzen und den korrespondierenden Auslandsreiseverordnungen existieren unterschiedliche Bestimmungen zum Grenzübertritt. Diese legen fest, welche Tagegeldpauschale am Tag des Grenzübertritts erstattet wird: je nach Uhrzeit des Grenzübertritts wird die Inlands- oder Auslandspauschale gezahlt. Für die Auslandspauschale ist festgelegt, ob die Pauschale des Grenzortes oder des letzten Geschäftsortes gezahlt wird.
Darüberhinaus ist in der Gesetzgebung bestimmt, ob die Grenzübertrittsregeln nur bei mehrtägigen oder auch bei eintägigen Auslandsdienstreisen gelten und ob sie bei der Rückreise (Grenzübertritt vom Ausland ins Inland) und bei der Hinreise (Grenzübertritt vom Inland ins Ausland) gelten.
Ab SAP R/3 Enterprise Travel Extension 1.10 (EA-HR 110) können Sie diese Grenzübertrittsregeln pro Bundesland in der R/3-Reiseabrechnung festlegen.
Da aufgrund der Grenzübertrittsregeln andere Beträge zur Auszahlung kommen als in den Lohnsteuerrichtlinien vorgesehen, entstehen hier in der Regel Hinzurechnungsbeträge oder Werbungskosten.
Auswirkungen auf das Customizing
Einstellungen hierzu für das jeweilige Bundesland nehmen Sie im Customizing der R/3-Reiseabrechnung unter Regeln für Grenzübertritt festlegen (Öff. Dienst Deutschland) vor.
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Length: 1762 Date: 20240606 Time: 073824 sap01-206 ( 36 ms )