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Öffentlicher Dienst Frankreich: Behandlung von Abzügen (neu) ( RELNFI_46C_TV_COS_PS02 )

Öffentlicher Dienst Frankreich: Behandlung von Abzügen (neu) ( RELNFI_46C_TV_COS_PS02 )

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Kurztext

Öffentlicher Dienst Frankreich: Behandlung von Abzügen (neu)

Verwendung

Ab SAP R/3 Enterprise Travel Extension 1.10 (EA-HR 110) sind die gesetzlichen Anforderungen für den Öffentlichen Dienst Frankreichbezüglich der Behandlung von Abzügenfür die R/3-Reisekostenabrechnung wie folgt realisiert.

  • Inlandsreisen

Gemäß der französischen Gesetzgebung für den Öffentlichen Dienst Frankreich können für Inlandsreisen

  • Abzüge wegen unentgeltlicher Übernachtung bzw. Verpflegung vorgenommen werden und

  • die Reisekostenerstattungen um 50 % reduziert werden, wenn der Reisende in einer speziellen Unterkunft für den Öffentlichen Dienst untergebracht ist.

Innerhalb der Reise kann tageweise ein Abzug von 50 % oder 100 % für Verpflegung oder Unterkunft vorgenommen werden. Die Einträge sind im Standard-Customizing in der IMG-Aktivität Abzüge definieren(V_T706A ) hinterlegt. Für diese Funktionalität sind dort insgesamt 10 neue Festwerte für den Schlüssel des Abzugskennzeichens definiert:

  • Abzugswerte 1, 2, 3, 4, 5: Abzug von der Verpflegung für den Öffentlichen Dienst Frankreich

  • Abzugswerte 6, 7, 8, 9, 0: Abzug von der Unterkunft für den Öffentlichen Dienst Frankreich

Im Standard-Customizing werden jeweils zwei Einträge für 50 und 100 % ausgeliefert. Im Dialog der Reisekostenerfassung werden die Langtexte der Einträge mit der jeweiligen Prozentzahl in einer Listbox dem Benutzer zur Verfügung gestellt.

Hinweise:

Der Eintrag für die Unterkunft ist immer so zu verstehen, dass die Nacht zum Datum reduziert wird. Ein Abzug, der für den 20.10.2000 eingetragen wurde, reduziert also die Nacht vom 19. zum 20.10.2000. Die erste Nacht ist aus diesem Grund normalerweise nicht eingabebereit.

  • Auslandsreisen

Für Reisen ins Ausland wird zwischen Verpflegung und Unterkunft nichtunterschieden. Beide Pauschalen werden zusammengefasst. Aus diesem Grund wird im Bild zur Erfassung der Abzüge auch nur eineSpalte für Abzüge eingeblendet. Dort nimmt der Benutzer bei der Erfassung der Reisekosten analog zu dem oben beschriebenem Sachverhalt eine Eingabe vor.

Unter bestimmten Umständen wird für den letzten Tag ein halber Pauschalensatz mehr gezahlt. Der Reisende erhält dann für diesen Tag 150 % der Tagespauschale. Bei einer Reduktion darf der Abzug aber nur von der Tagespauschale berechnet werden. Die halbe zusätzliche Pauschale bleibt unberührt.

Auswirkungen auf den Datenbestand

Auswirkungen auf die Datenübernahme

Auswirkungen auf die Systemverwaltung

Auswirkungen auf das Customizing

Alle notwendigen Einstellungen zur Behandlung von Abzügen gemäß den gesetzlichen Vorschriften für den Öffentlichen Dienst Frankreich sind im Standard-Customizing bereits hinterlegt. Überprüfen Sie ggf. die Einträge in den genannten IMG-Aktivitäten.

Weitere Informationen

Detaillierte Informationen zur Branchenlösung für den Öffentlichen Dienst Frankreich finden Sie in der Dokumentation der SAP Bibliothek zum Reisemanagement unter Reisekostenabrechnung → Länder- und Branchenversionen der Reisekostenabrechnung → Frankreich → Branchenlösung Öffentlicher Dienst Frankreich.






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Length: 4399 Date: 20240523 Time: 152433     sap01-206 ( 79 ms )