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Öffentl. Dienst Deutschland: Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung ( RELNFI_TV_45A_PS05 )

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Kurztext

Öffentl. Dienst Deutschland: Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung

Beschreibung

Die Reisekostenabrechnung erfüllt mit Release 4.5A die Anforderungen des Bundesreisekostengesetzes (BRKG, Stand: Januar 1998) im Bezug auf die Wegstrecken- und Mitnahmeentschädung bei Dienstreisen, wie sie in §6 des BRKG formuliert sind. Dazu gehören insbesondere:

  1. die Unterscheidung der gewährten Wegstreckenentschädigung je nach Hubraum des verwendeten Kraftfahrzeugs
  2. die Unterscheidung der gewährten Wegstreckenentschädigung für private und anerkannte Kraftfahrzeuge
  3. die Reduktion der Wegstreckenentschädigung für anerkannte Kraftfahrzeuge mit mehr als 350 ccm ab 10.000 km pro Betriebsjahr

Auswirkungen auf das Customizing

Die zur Abbildung der Anforderungen des BRKG notwendigen Customizingeinstellungen werden standardmäßig für die Reiseregelungsvariante D1 ausgeliefert. Sofern nach den Regelungen des BRKG abgerechnet werden soll, sollte die Reiseregelungsvariante D1 verwendet oder kopiert werden (Sicht Reiseregelungsvarianten definieren/löschen/wiederherstellen). Die im folgenden erläuterten Customizing-Aktivitäten brauchen dann nicht durchgeführt zu werden.

Die Unterscheidung der Kraftfahrzeuge nach Hubraum läßt sich im SAP-Reisekostenmodul durch entsprechende Fahrzeugklassen abbilden, die in der Sicht Fahrzeugklassen definieren gepflegt werden.

Die Unterscheidung nach privaten und anerkannten Kraftfahrzeugen und die Einteilung der Fahrzeuge gemäß Steuergesetz nach PKW, Motorrad etc., die für die Steuerfreibeträge maßgebend ist, kann im SAP-System durch entsprechende Fahrzeugarten abgebildet werden. Diese werden in der Sicht Fahrzeugarten definieren eingerichtet.

Die Reduktion der Wegstreckenentschädigung für anerkannte Fahrzeuge ab 10.000 km pro Betriebsjahr wird mit Hilfe der Kilometerkumulation erreicht. Da die Reduktion laut BRKG nur für anerkannte Kraftfahrzeuge mit mehr als 350 ccm gilt, muß in der Sicht Kilometerkumulation definieren eingestellt sein, daß das Kumulationsverfahren von Fahrzeugart und -klasse abhängt. Außerdem muß für die Kombinationen aus Fahrzeugart und -klasse, für die laut BRKG eine Reduktion der Wegstreckenentschädigung verlangt wird, ein Eintrag in der Sicht Kumulationsverfahren Fahrzeugarten/-klassen zuordnen vorhanden sein, bei dem das Kumulationsverfahren 'Jährliche Kumulation mit mitarbeiterspezifischem Periodenbeginn' ausgewählt ist. Das Beginndatum des 1. Betriebsjahres (Anerkennungsdatum des Fahrzeugs) muß für Mitarbeiter mit anerkanntem Kraftfahrzeug in deren Reiseprivilegien (Infotyp 0017) hinterlegt werden.

Die Beträge der Wegstreckenentschädigung werden in der Sicht Fahrtkostenpauschalen definieren festgelegt. Dort muß für jede Kombination aus Fahrzeugart und -klasse, die verwendet werden soll, ein gültiger Eintrag gepflegt sein. Für die Kombinationen aus Fahrzeugart und -klasse, für die die Wegstreckenentschädigung ab 10.000 km zu reduzieren ist, müssen Einträge mit einer Kilometergrenze von 10000 (gültig bis 10.000 km) und von 99999 (gültig ab 10.000 km) vorhanden sein.

Außerdem müssen für die Kombinationen aus Fahrzeugart und -klasse, für die laut BRKG eine Mitnahmeentschädigung gewährt wird, in der Sicht Fahrtkostenpauschalen definieren Einträge für die Fahrtkostenzusatzpauschalenart M (Mitfahrer) vorhanden sein.






General Data in Customer Master   TXBHW - Original Tax Base Amount in Local Currency  
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Length: 4335 Date: 20240523 Time: 165511     sap01-206 ( 88 ms )