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Sonderrechte im Vertragsspiegel (neu) ( RELNFSCM_600_BENEFSPLIT )
General Material Data General Material DataDiese Dokumentation steht unter dem Copyright der SAP AG.
Kurztext
Sonderrechte im Vertragsspiegel (neu)
Verwendung
Ab SAP ECC Industry Extension Insurance 6.0 gibt es Sonderrechte im Vertragsspiegel.
Im Vertragsspiegel gibt es das neue Bild Sonderrechte. 'Sonderrecht' wird als Sammelbegriff für 'Bezugsrecht' und 'Drittrecht' verwendet.
- Das Bezugsrecht gibt an, wer im Versicherungsfall die vereinbarte Versicherungsleistung erhält. Bezugsberechtigte können z. B. sein
- Gesetzliche Erben
- Versicherte Personen
- Verwitwete Ehegatten
- Das Drittrecht gibt Ansprüche eines Dritten an. Das kann z. B. eine Bank sein, die als Drittrechttgläubiger Drittrechte in Form von Sicherungsscheinen, Abtretungen, Verpfändung oder Vinkulierungen besitzt.
Die Sonderrechte werden im Vertragsspiegel zunächst in einer Übersicht dargestellt. Sie können einzelne Sonderrechte selektieren, sich ihre Detaildaten anzeigen lassen und diese ändern.
Auswirkungen auf den Datenbestand
Auswirkungen auf die Datenübernahme
Auswirkungen auf die Systemverwaltung
Auswirkungen auf das Customizing
Sie können im Customizing eigene Einstellungen zu Sonderrechten vornehmen:
- IMG-Aktivität Sonderrechtstypen und deren Verwendung erweitern
- Um nur die Sonderrechtsarten über die Eingabehilfe anzuzeigen, die im jeweiligen Kontext erlaubt sind, können Sie hier zusätzlich eigene Sonderrechtstypen definieren.
- IMG-Aktivität Sonderrechtsarten definieren
- Hier können Sie Sonderrechtsarten definieren und diesen Sonderrechtstypen zuordnen.
Weitere Informationen
CPI1466 during Backup Addresses (Business Address Services)
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Length: 2457 Date: 20240523 Time: 170013 sap01-206 ( 24 ms )