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HR-CH: Quellensteuerberechnung permanent, Jahresausgleich ( RELNHR_PAY_C_40A_QST )

HR-CH: Quellensteuerberechnung permanent, Jahresausgleich ( RELNHR_PAY_C_40A_QST )

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Kurztext

HR-CH: Quellensteuerberechnung permanent, Jahresausgleich

Beschreibung

Betroffen ist nur die Quellensteuerberechnung mit den Berechnungsvarianten permanent 'P' und Jahresausgleich '12' (Kantone: FR, GE, TI, VD, VS).

Einheitliche betriebswirtschaftliche Bedeutung der Lohnart /310

Bisher hing die betriebswirtschaftliche Bedeutung der Lohnart /310 Quellensteuer von der Berechnungsvariante ab:
Im Fall der Berechnungsvariante monatlich '01' enthielt die Lohnart die Quellensteuer, die pro Monat bezahlt wurde. Bei der Berechnungsvariante 'P' wurde dagegen in der Lohnart /310 die Quellensteuer des Jahres kumuliert.
Einer Anforderung der SAP-Usergruppe und einzelner Kunden entsprechend wurde die Quellensteuerberechnung so umgestellt, dass diese Lohnart immer die Quellensteuer des Monats enthält. Dadurch kann beispielsweise das Lohnkonto RPCKTOC0 transparenter dargestellt werden. Bei der Berechnungsvariante 'P' enthält die Lohnart /31A Quellensteuer kumuliert die Jahreswerte der Quellensteuer.

Kanton Wallis: Gemeindesteuer: neue Lohnart /319

Analog zur Lohnart /317 bezahlte Quellensteuer Vorperiode wurde die Lohnart /319 bezahlte Quellensteuer Gemeinde Vorperiode eingeführt. Dies ermöglicht eine monatsgenaue Erstellung der Quellensteuerliste durch den Report RPLQSTC0 getrennt für Kanton- und Gemeindesteuern.

Auswirkungen auf das Customizing

Änderungen sind nur dann notwendig, wenn Sie quellensteuerpflichtige Mitarbeiter in den Kantonen FR, GE, TI, VD, VS abrechnen.

  1. Beginndatum der neuen Quellensteuerberechnung

Die Abrechung kann nur zu einem Jahreswechsel umgestellt werden, weil die betriebswirtschaftliche Bedeutung der Lohnart /310 von einer Jahreslohnart zu einer Monatslohnart verändert wurde. Falls Sie den Releasewechsel nicht zum Jahreswechsel durchführen, wählen Sie als Beginndatum der neuen Quellensteuerberechnung (QSt-Berechnung) den nächsten Jahresersten.

Beispiel: Sie führen den Releasewechsel auf Release 4.0 oder 4.5 im Oktober 1999 durch. Dann ergibt sich als kundenindividuelles Beginndatum der neuen QSt-Berechnung der 01.01.2000, das kundenindividuelle Endedatum der alten QSt-Berechnung ist entsprechend 31.12.1999.

  1. Personalrechenregeln und -schemen

Die Schemen CHST und CHS1 wurden geändert und müssen deshalb mit Mandant 000 abgeglichen werden.

Folgende Personalrechenregeln wurden geändert:

CHSF, CHSK, CHSO, CHSP, CHSQ, CHSU,

beim Einsatz von Mehrfachanstellung: CHMU.

Wenn Sie mit Kopien der Personalrechenregeln arbeiten, prüfen Sie bitte, ob Sie zur entsprechenden Standardregel zurückkehren können oder ziehen Sie gegebenfalls die Änderung in Ihrer kopierten Kundenregel nach.

  1. Beginndatum der neuen QSt-Berechnung in Schemen und Regeln

Im Standard ist der 01.01.1998 als Umstelldatum vorgesehen. Falls Sie von diesem Datum abweichen, ist es nötig

  • die Jahreszahl der Anweisung CMPER JJ98 in den Personalrechenregeln CHSU, Abrechnungsart C, Lohnart **** und CHMU, Abrechnungsart C, Lohnart **** zu ändern,
  • die Anweisungen IF J98 in den Schemen CHST und CHS1 anzupassen.
  1. Lohnart /317

Ändern Sie die Verbuchungseigenschaften der Lohnart /317 so, dass diese bis zum Ihrem kundenindividuellen Endedatum der alten QSt-Berechnung verbuchungsrelevant ist.

Rufen Sie hierfür die Viewclusterpflege (Transaktion SM34) für das Viewcluster V_T52EL mit der Ländergruppierung 02 auf. Kopieren Sie die Lohnart /317 auf sich selbst und wählen als neues Endedatum Ihr kundenindividuelles Endedatum der alten Quellensteuerberechnung. Mit dem Button 'Aufr.<->Verb.' sehen Sie, dass es nun zwei Einträge für diese Lohnart gibt. Löschen Sie den Eintrag mit dem Endedatum 31.12.9999.

Die Lohnartenartenbewertung (Sicht V_T512W_D) der Lohnarten /317 ist zum 31.12.1997 abgegrenzt. Falls Sie zu einem anderen Zeitpunkt umstellen, ändern Sie bitte das Abgrenzdatum entsprechend.

Änderungen an der Oberfläche

Bei der Auswertung von neuen Abrechnungsergebnissen mit den Reports RPLQSTC0 und RPLQSFC0 müssen für den Selektionsparameter 'QSt Abgezogener Betrag' bzw. 'Abgezogene Quellensteuer' nur noch die Lohnarten /310 und /311 angegeben werden. Es empfiehlt sich, nach der Umstellung eine entsprechende Variante anzulegen.






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Length: 5094 Date: 20240523 Time: 182301     sap01-206 ( 91 ms )