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Dokumentation
Manuelle Korrektur von Familienzulagen ( RELNHR_PAY_C_45A_KORRFZU )
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Kurztext
Manuelle Korrektur von Familienzulagen
Beschreibung
Mit dem Releasestand 4.5A können Sie manuelle Korrekturen von Familienzulagen durchzuführen. Damit das System auch die Rückforderung der Familienzulage von den Ausgleichskassen sowie die unterschiedlichen Quellensteuerpflichtigkeiten berücksichtigen kann, stehen drei verschiedene Korrekturlohnarten zur Verfügung:
- Korrektur Familienzulage kantonaler Betrag
- Korrektur Familienzulage kantonaler Betrag für Genf
- Korrektur Familienzulage Firmenregelung
Da in Genf die kantonale Familienzulage nicht quellensteuerpflichtig ist, gibt es eine eigene Korrekturlohnart für den Quellensteuerkanton Genf.
Die kantonalen Korrekturlohnarten werden in die Lohnart /407 (FAK-Rückforderung) kumuliert, die Korrektur der Firmenregelung nicht.
Die Abrechnung Familienzulagen (RPLFAKC2) berücksichtigt die Korrekturlohnarten; es wird ausserdem ein Vermerk angedruckt.
Beispiel
Sie möchten eine Korrektur der Familienzulage um 200 CHF durchführen, wobei die Familienausgleichskasse 150 CHF und das Unternehmen 50 CHF übernehmen.
In diesem Fall müssen Sie zwei Lohnarten im Infotyp "ergänzende Zahlungen" erfassen:
- Korrektur kantonaler Betrag: 150 CHF
- Korrektur Firmenregelung: 50 CHF
Auswirkungen auf das Customizing
Um die neue Funktionalität nutzen zu können, müssen Sie folgende Einstellungen vornehmen:
- Kopieren Sie die Musterlohnart S320 bis S322.
- Gleichen Sie das Teilschema CHWB mit dem Mandanten 000 ab. Am Ende des Schemas wird die Personalrechenregel CHF3 aufgerufen.
- Überprüfen Sie die Einstellungen im IMG-Schritt manuelle Korrekturlohnarten.
BAL_S_LOG - Application Log: Log header data CL_GUI_FRONTEND_SERVICES - Frontend Services
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Length: 2217 Date: 20240523 Time: 161230 sap01-206 ( 32 ms )