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DE: Erweiterungen bzgl. 5. ÄndVO zur BPflV'95 ( RELNISH_401_RM_5AENDV0 )
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Kurztext
DE: Erweiterungen bzgl. 5. ÄndVO zur BPflV'95
Beschreibung
Im Laufe des ersten Halbjahres 1998 sind etliche Punkte der 5. ÄndVO von Landeskrankenhausverbänden und Krankenkassen unterschiedlich interpretiert worden. Weiterhin ergaben sich einige Auswirkungen, die mit Inkrafttreten der 5. ÄndVO nicht definiert waren.
Einer dieser Punkte betrifft die Auswirkung des Wundheilungsdatum bei alleiniger Erbringung der Akutpauschale. Strittig ist hierbei, ob das Datum der Wundheilung den Belegungstagebereich begrenzt, oder dies erst mit Erreichung der Grenzverweildauer der Akutpauschale geschieht.
Deshalb stellen wir Ihnen mit diesem Release einen Parameter zur Verfügung, mit dem Sie steuern können, ob ab dem Datum der Wundheilung schon tagesgleiche Pflegesätze vergütet werden können, wenn das Datum der Wundheilung vor dem Erreichen der Grenzverweildauer liegt. Lesen Sie hierzu weitere Informationen unter Erweiterung Steuerung Entgeltvorschlag. Weiterhin wird von vielen Kassen bei Erbringung von Akut- und Nachbehandlungspauschalen das Wundheilungsdatum auf der Rechnung verlangt, ggf. auch dann, wenn nur die Akutpauschale erbracht wird. Das Datum der Wundheilung (techn. Feldname: FPEDT) steht Ihnen in den Formularstrukturen RNF05 und RNF18 zur Verfügung.
Aus diesen Gründen stellen wir Ihnen das Wundheilungsdatum als separates Falldatum in den weiteren Falldaten zur Verfügung. Das Wundheilungsdatum ist demnach nicht mehr vom Leistungserbringungsdatum der Nachbehandlungspauschale abhängig, sollte aber mit dieser übereinstimmen, wenn eine Nachbehandlungspauschale erbracht wird.
Eine weitere Voraussetzung ist die Erkennung der Akutpauschale. Hierzu bieten wir Ihnen einen neuen Fallpauschalentyp an. Lesen Sie hierzu weitere Informationen unter Erweiterungen Leistungsstamm.
Die Statistiken L1 und L3 sind auf die Anforderungen der 5. ÄndVO erweitert worden. Dies betrifft im wesentlichen Änderungen bzgl. der Fallzählung und die Möglichkeit zum separaten Ausweis von Auslandsfällen. Mit der 5. ÄndVO werden Kombinationen von voll- und teilstationärer Behandlung, sowie Wiederaufnahmen eines Patienten nach einem Wochenende nur als ein vollstationärer Fall gezählt. Diese Zuordnungen können Sie über eine Fall-Fall-Zuordnung abbilden, wobei Ihnen hierzu die neuen internen Rollentypen 6 (paralleler teilstationärer Fall) und 7 (Wiederaufnahme nach einem Wochenende) zur Verfügung stehen. Legen Sie die entsprechenden externen Rollen im Einführungsleitfaden Krankenhaus über Patientenmanagement -> Fälle -> Rollen einer Fall-Fall-Zuordnung definieren an. Bitte beachten Sie dabei, daß bei der Rolle 6 (paralleler teilstationärer Fall) als Komplementärrolle ebenfalls eine Rolle mit der internen Rolle 6 und bei der Rolle 7 (Wiederaufnahme nach einem Wochenende) als Komplementärrolle eine Rolle mit der internen Rolle 8 (Vorgängerfall Wiederaufnahme Wochenende) eingetragen sein muß. Im Rahmen der Statistiken L1 und L3 werden Fälle, die mit der internen Rolle 6 verknüpft sind, nur als ein vollstationärer Fall erkannt. Eine zusätzliche Zählung als teilstationärer Fall erfolgt nicht. Ebenso werden Fälle, die über die interne Rolle 8 mit einem anderen Fall verknüpft sind, nicht als eigenständige Fälle gezählt.
In den Statistiken L4, L5, V2 und V3 haben Sie wahlweise die Möglichkeit, die Auslandsfälle auszuschließen.
Ausgehend von der Änderung der Abschlagsregelung auf Abteilungspflegesätze mit der 5. ÄndVO wurde das Abschlagsverfahren bei Fallpauschalenfällen von Verbandsseite erneut diskutiert. Das Bundesministerium für Gesundheit hat hierzu definiert, daß grundsätzlich ab Erreichung der Grenzverweildauer im Fallpauschalenfall kein Abschlag auf den Abteilungspflegesatz zu erfolgen hat. Der Verband der Angestellten-Krankenkassen hat sich nach Rückfrage mit dieser Definition einverstanden erklärt. Die Abschlagsregelung wird mit diesem Release entsprechend angepaßt und steht Ihnen auch schon mit dem Korrekturstand 3.04/4 zur Verfügung.
Einfluß auf den Datenbestand im Fehlerfall
Soft-/Hardwarevoraussetzungen
Besonderheiten bei der Installation
Auswirkungen auf die Systemverwaltung
Auswirkungen auf das Customizing
Auswirkungen auf Batch-Input
Änderungen an der Oberfläche
Änderungen in der Vorgehensweise
Aktionen zum Beheben von Fehlern am Datenbestand
Abhängige Funktionen
Planungen
Weitere Hinweise
Addresses (Business Address Services) ABAP Short Reference
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Length: 5890 Date: 20240524 Time: 010908 sap01-206 ( 174 ms )