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CH: Änderungen im Vertragstyp ( RELNISH_462_BD_CH_VARMAX )

CH: Änderungen im Vertragstyp ( RELNISH_462_BD_CH_VARMAX )

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Kurztext

CH: Änderungen im Vertragstyp

Verwendung

Variables Maximum im Vertragstyp

Das Kennzeichen Variables Maximum im Vertragstyp wird während der Zahlungsverteilung und bei der Bewertung der Ausschöpfungsleistung interpretiert.

Zahlungsverteilung

Nach der standardmäßigen Berechnung des Maximums für die Zahlungsverteilung werden jene Beträge abgezogen, die bereits von Kostenträgern mit höherem Rang übernommen wurden.

Beipiel:

Der Wert der abrechenbaren Leistungen im Fall beträgt 8000 CHF. Der ranghöchste Kostenträger mit Rang 1 (V1) muß lt. seinem Vertragstyp 50% der Kosten tragen. Der Kostenträger mit Rang 2 (V2) übernimmt pauschal 5000 CHF pro Fall.

Ohne variables Maximum werden bei der Zahlungsverteilung der Versicherung V1 4000 CHF zugeteilt; der Kostenträger V2 muß die restlichen 4000 CHF zahlen.

Wenn das Kennzeichen Variables Maximum im Vertragstyp von V2 aktiviert ist, würde der zweite Kostenträger nur 1000 CHF übernehmen müssen. Der Betrag errechnet sich folgendermaßen:

5000 (berechnete Maximum für V2) - 4000 (bereits von anderen Kostenträgern übernommener Betrag)

Der Rest wird an die noch vorhandenen Kostenträger im Fall oder an den Selbstzahler weitergegeben.

Ausschöpfungsleistung

Die Basis für die Berechnung der Ausschöpfungsleistung ist entweder das Maximum/Fall oder das Produkt von Maximum/Tag und Anzahl der Aufenthaltstage für die Zahlungsverteilung. Von diesem Betrag werden jene Beträge abgezogen, die bereits von anderen Kostenträgern mit höherem Rang übernommen wurden.

Bewertung der Ausschöpfungsleistung

Die Bewertung der Ausschöpfungsleistung erfolgt während der Zahlungsverteilung. Ab diesem Release wird der Wert der Ausschöpfungsleistung bereits im Zahlungsverteilungsprotokoll ausgegeben.

Für die Berechnung der Ausschöpfungsleistung kann entweder das Fall- oder das Tagesmaximum herangezogen werden.

Wenn es im Vertragstyp ein Fallmaximum auf Kopfebene gibt, so wird die Differenz zwischen diesem Maximum und den bereits vom Kostenträger übernommenen Leistungen berechnet. Gibt es kein Fallmaximum auf Kopfebene, dann wird das Maximum pro Tag für die Berechnung der Ausschöpfungsleistung herangezogen. Maxima auf Positionsebene werden nicht berücksichtigt.

Beispiel:

Im Fall sind Leistungen im Wert von 2000 CHF vorhanden. Der Patient ist 20 Tage im Krankenhaus.

Dem Fall ist ein Versicherungsverhältnis (V1) mit einem Vertragstyp mit Ausschöpfungsleistung (VT1) zugeordnet.

a) VT1: Kopfebene: Fallmaximum 5000 CHF

b) VT2: Kopfebene: Fallmaximum 5000 CHF, Maximum pro Tag 400 CHF

c) VT3: Kopfebene: Maximum pro Tag 400 CHF

d) VT4: Kopfebene: 80 % , Fallmaximum 5000 CHF

e) VT5: Positionsebene: 80 % aller medizinischen Leistungen

f) VT6: Kopfebene: Fallmaximum 5000 CHF, Positionsebene: Tagestaxe: maximal 3000 CHF

Folgende Beträge werden der Versicherung in Rechnung gestellt:

a) 5000 CHF

b) 5000 CHF (Fallmaximum zieht vor dem Tagesmaximum)

c) 8000 CHF (Tagesmaximum für 20 Tage)

d) 5000 CHF (Prozentangaben werden nicht berücksichtigt)

e) 0 CHF (Positionsangaben werden nicht berücksichtigt)

f) 5000 CHF (Positionsangaben werden nicht berücksichtigt)

Die Pflege der Vertragstypen erfolgt im Einführungsleitfaden Krankenhaus unter SG,CH: Vertragstypen pflegen.

Auswirkungen auf den Datenbestand

Auswirkungen auf die Datenübernahme

Auswirkungen auf die Systemverwaltung

Auswirkungen auf das Customizing

Weitere Informationen






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Length: 4690 Date: 20240608 Time: 014411     sap01-206 ( 80 ms )