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ISH_CV_FR: Abrechnung von Medikamenten und Medizinprodukten (neu) ( RELNISH_606_ISHCVFR_02 )

ISH_CV_FR: Abrechnung von Medikamenten und Medizinprodukten (neu) ( RELNISH_606_ISHCVFR_02 )

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Kurztext

ISH_CV_FR: Abrechnung von Medikamenten und Medizinprodukten (neu)

Verwendung

Ab SAP-Erweiterungspaket 6 für SAP ERP 6.0, Industry Extension Healthcare (IS-H 606), Business Function SAP Patient Management: Country Version France (ISH_CV_FR) stehen Ihnen die im Folgenden beschriebenen neuen Möglichkeiten für die Abrechnung von Medikamenten und Medizinprodukten zuzüglich zu Pauschalleistungen zur Verfügung. Diese Abrechnungsmöglichkeiten sind derzeit in Frankreich für private Krankenhäuser relevant, die im Bereich der Akutbehandlung (MCO-Bereich) nach den Regeln der leistungsbasierten Abrechnung (T2A-Abrechnung) arbeiten.

Diese Änderungen stehen Ihnen bereits zur Verfügung ab: SAP-Erweiterungspaket 5 für SAP ERP 6.0, Industry Extension Healthcare (IS-H 605), Support Package 02, Business Function SAP Patient Management Country Version France (ISH_CV_FR).

Einführung und gesetzlicher Hintergrund

Französische private Krankenhäuser unterliegen der leistungsbasierten Abrechnung (T2A) und rechnen ihre Leistungen direkt an die Sozialversicherung ab. Zuzüglich der Pauschalen GHS, GHT, SE und Dialysepauschalen dürfen bestimmte Medikamente (UCD-Leistungen) und Medizinprodukte (LPP-Leistungen) abgerechnet werden. Die Liste der Medikamente und Medizinprodukte, die zuzüglich der oben genannten Pauschalen abgerechnet werden dürfen, ist gesetzlich vorgegeben.

Weitere Informationen zu den Abrechnungsregeln finden Sie im Leitfaden zur Abrechnung von Medikamenten und Medizinprodukten in privaten Krankenhäusern (in französischer Sprache): "Guide Pratique pour la Facturation des Médicaments Produits et Prestations Facturables en sus de Prestations d'Hospitalisation par les Etablissements de Santé Privés", veröffentlicht unter http://www.ameli.fr/professionnels-de-sante/directeurs-d-etablissements-de-sante/vous-informer/guide-de-facturation-du-codage-en-sus.php

Erläuterung von verwendeten Begriffen:

  • GHS-Leistungen (GHS: Groupe homogène de séjour) sind abrechenbare DRG-Leistungen, über die stationäre Fälle der Akutbehandlung (MCO-Bereich) abgerechnet werden. Sie sind im SAP-System als Leistungen mit der Entgeltart F5 abgebildet.
  • GHT-Leistungen sind Pauschalen für die Abrechnung der häuslichen Krankenbehandlung (HAD-Bereich). Beachten Sie, dass die spezifischen Abrechnungsregeln der häuslichen Krankenbehandlung in der IS-H-Landesversion Frankreich nicht unterstützt sind.
  • SE-Leistungen sind Pauschalen für ambulante Fälle, die in Verbindung mit bestimmten medizinischen Leistungen (CCAM-Leistungen) abgerechnet werden. Sie sind im SAP-System als Leistungen mit der neuen Entgeltart FE abgebildet.
  • Dialysepauschalen sind in stationären oder teilstationären Fällen der Dialysebehandlung abrechenbar. Sie sind im SAP-System als Leistungen mit der neuen Entgeltart FD abgebildet.

Abrechnung von Medikamenten und Medizinprodukten bei vergünstigtem Einkaufspreis

Wenn es dem Krankenhaus gelingt, Medizinprodukte und Medikamente zu einem Preis einzukaufen, der niedriger als der Referenzpreis liegt, kann das Krankenhaus einen Teil der Differenz zwischen Referenzpreis und Einkaufspreis über den Gewinnbeteiligungsanteil abrechnen.

Der Gewinnbeteiligungsanteil ist ein prozentualer Wert zur Abbildung von Differenzbeträgen zwischen dem Referenzpreis einer Leistung und dem Einkaufspreis. Er ist zurzeit in Frankreich gesetzlich auf 50% festgelegt.

Beispiel:

Ein Medikament hat einen Referenzpreis von 100€. Das Krankenhaus kauft dieses Medikament zu einem Einkaufspreis von 90€. Das Krankenhaus darf dieses Medikament zu 90€ plus dem Gewinnbeteiligungsanteil von 5€ abrechnen. Der Gewinnbeteiligungsanteil berechnet sich aus: (Referenzpreis - Einkaufspreis) * 50%.

Im SAP-System können Sie Gewinnbeteiligungsanteile abbilden und diese abrechnen.

Im Folgenden sind die Voraussetzungen im SAP-System beschrieben, die es Ihnen ermöglichen, Medikamente und Medizinprodukten unter den oben genannten Bedingungen abzurechnen.

Medikamente und Medizinprodukte als abrechenbare Leistungen anlegen

Medikamente (UCD-Leistungen) und Medizinprodukte (LPP-Leistungen), die Sie abrechnen wollen, sind in SAP Patient Management als Leistungen abgebildet.

  • Medikamente, die über einen UCD-Code identifiziert sind, sind Leistungen der Entgeltart F8 (UCD).
  • Medizinprodukte, die über einen LPP-Code identifiziert sind, sind Leistungen der Entgeltart F4 (LPP).

Sie legen diese Leistungen im Leistungskatalog Ihrer Einrichtung an bzw. importieren den UCD- und LPP-Katalog mittels der dafür zur Verfügung stehenden Importprogramme.

Sie erfassen den Referenzpreis der Leistungen in einer Preisspalte des Katalogs, oder die Importprogramme übernehmen automatisch die Bruttopreise der Leistungen als Referenzpreise in den Leistungsstamm.

Im Rahmen der T2A-Abrechnung der Akutbehandlung sind Kosten für Medikamente und Medizinprodukte im Preis der abzurechnenden Pauschale (GHS, SE-Leistung oder Dialysepauschale) bereits enthalten und dürfen nicht zuzüglich der Pauschale abgerechnet werden. Ausgenommen davon sind eine gesetzlich definierte Liste von UCD-Leistungen und LPP-Leistungen, die explizit für die Abrechnung zuzüglich einer Pauschale zugelassen sind. Diese Listen werden von der französichen gesetzlichen Krankenversicherung veröffentlicht.

Für UCD-Leistungen und LPP-Leistungen dieser Liste, die zuzüglich einer Pauschalleistung abrechenbar sind, müssen Sie im Leistungsstamm das Kennzeichen T2A auf der Registerkarte Frankreich markieren. Das Kennzeichen T2A steuert im SAP-System die Abrechenbarkeit der Leistung in Abhängigkeit einer für den Fall erfassten abrechenbaren Pauschale.

Es empfiehlt sich, UCD-Leistungen und LPP-Leistungen im Leistungsstamm als stationär und ambulant nicht abrechenbare Leistungen zu kennzeichnen. Auf diese Weise legt das System diese Leistungen in der fallbezogenen Leistungserfassung zunächst als nicht abrechenbar an und Sie können die Leistungen mit Hilfe der Leistungsregeln F12 UCD - Abrechenbarkeit bei Pauschale und F13 LPP - Abrechenbarkeit bei Pauschale automatisch als abrechenbar kennzeichnen lassen, wenn die Bedingungen für die Abrechnung der Leistung in dem Fall gegeben sind.

Beachten Sie, dass beim Einspielen der UCD-Leistungen über das Importprogramm ISH FR: Einspielen von UCD Leistungsstammdaten das Kennzeichen T2A im Leistungsstamm automatisch gesetzt wird. Der Katalog zum Einspielen der LPP-Leistungen enthält jedoch nicht die Information, ob eine LPP-Leistung zzgl. einer Pauschalleistung abrechenbar ist. Daher müssen Sie das Kennzeichen T2A bei LPP-Leistungen manuell setzen.

Für die Abrechenbarkeit der Leistungen ist es weiterhin wichtig, dass die Gruppierungsschlüssel der Leistungen im Leistungsstamm auf der Registerkarte Frankreich allg. gepflegt sind. Beim automatischen Einspielen der Kataloge über die Importprogramme werden die Gruppierungsschlüssel automatisch im Leistungsstamm erfasst.

Einige UCD-Leistungen können sowohl über den Apothekenverkauf als auch im Rahmen der Patientenbehandlung zuzüglich zu Pauschalleistungen abgerechnet werden. In diesem Fall wird für die Abrechnung der UCD-Leistung über den Apothekenverkauf der Gruppierungsschlüssel verwendet, der im Leistungsstamm im Feld Gruppierungsschl.amb. hinterlegt ist. Für die Abrechnung der UCD-Leistung zuzüglich von Pauschalleistungen verwendet das System den Gruppierungsschlüssel, der im Feld Gruppierungsschlüssel des Leistungsstamms hinterlegt ist.

Medikamente und Medizinprodukte fallbezogen erfassen

Um UCD-Leistungen und LPP-Leistungen für einen Fall der Akutbehandlung abrechnen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Fall hat eine abrechenbare Pauschalleistung, welche die Abrechnung von Medikamenten und Medizinprodukten erlaubt.
  • Der Fall hat eine UCD-Leistung oder LPP-Leistung, für die im Leistungsstamm das Kennzeichen T2A markiert ist.

Bei der Erfassung von UCD-Leistungen und LPP-Leistungen für einen Fall sind insbesondere folgende Felder für die Abrechnung von Bedeutung:

  • Leistung
Sie erfassen die UCD-Leistung oder die LPP-Leistung. Dies sind Leistungen der Entgeltart F8 (UCD) und F4 (LPP).
  • Menge
Sie erfassen die verabreichte Menge der Leistung.
  • Einkaufspreis
Wenn Sie einen Einkaufspreis erzielen können, der unter dem Referenzpreis der Leistung liegt, erfassen Sie den Einkaufspreis bezogen auf Menge 1 der erfassten Leistung. Das System berechnet automatisch den Gewinnbeteiligungsanteil und legt eine entsprechende Ergänzungsleistung mit dem berechneten Preis an. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt Auswirkungen auf das Customizing.
  • Vergütungssatz
Wenn Sie eine Teilmenge verabreicht haben, können Sie diese im Feld Vergütungssatz erfassen. Beachten Sie, dass die Leistungsmenge in diesem Fall den Wert 1 hat.
  • Ärzte in der Rolle Verschreiber und Erbringer
Für verschreibungspflichtige Leistungen müssen Sie mit der Leistung, den Arzt angeben, der die Leistung verordnet hat und den Arzt, der die Leistung erbracht hat, da diese Angaben in der elektronischen Rechnung B2 enthalten sein müssen. Optional können Sie für UCD-Leistungen und LPP-Leistungen eine Prüfung aktivieren, die abrechenbare UCD- und LPP-Leistungen eines Falles daraufhin prüft, ob der Verschreiber und der Erbringer der Leistungen erfasst sind. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt Auswirkungen auf das Customizing.

Auswirkungen auf den Datenbestand

Wenn Sie UCD-Leistungen und LPP-Leistungen mit einem Einkaufspreis abrechnen, der unter dem Referenzpreis der Leistung liegt, legt das System mit Hilfe der Leistungsregeln F14 und F15 eine Ergänzungsleistung an. Diese Ergänzungsleistungen müssen Sie zuvor im Grundtarif mit folgenden Attributen anlegen:

  • Leistungs-ID: EMI
  • Kurztext: Ecart médicament indemnisable
  • Gruppierungsschlüssel: EMI
  • Kennzeichen Zeitraumleistung nicht selektiert
  • Keine Entgeltart

  • Leistungs-ID: ETI
  • Kurztext: Ecart tarif indemnisable
  • Gruppierungsschlüssel: ETI
  • Kennzeichen Zeitraumleistung nicht selektiert
  • Keine Entgeltart

Sie legen die Stammsätze dieser Leistungen ohne Preis an, da diese Leistungen und ihr Preis abhängig von den erbrachten Leistungen eines Falles über Leistungsregeln automatisch für den Fall erfasst werden.

Es wurden folgende neue Entgeltarten für Pauschalleistungen eingeführt, die das System intern für Leistungsprüfungen verwendet:

  • Pauschale für Notfallbehandlung ATU: Entgeltart FB
  • Technische Pauschalen FTN, FTR: Entgeltart FC
  • Dialysepauschalen: Entgeltart FD
  • SE-Leistungen: Entgeltart FE
  • Sachkostenpauschale FFM: Entgeltart FF

Legen Sie diese Leistungen mit den entsprechenden Entgeltarten an bzw. ergänzen Sie die Entgeltart in bereits vorhandenen Leistungsstammsätzen.

Auswirkungen auf die Datenübernahme

Auswirkungen auf die Systemverwaltung

Beachten Sie, dass die Leistungsregel F04 LPP-Preisberechnung, die bisher zur Berechnung des Preises einer LPP-Leistung in Abhängigkeit des erfassten Einkaufspreises verwendet wurde, nicht mehr relevant ist und nicht mehr unterstützt wird. Sie wird durch die neue Leistungsregel F15 LPP-Leistung: Ergänzungsleistung ersetzt. Passen Sie das Prüfschema für Leistungsregeln ggf. an.

Abrechnung von Medikamenten und Medizinprodukten mit einer Finanzierungsrate

Wenn das Krankenhaus mit der regionalen Krankenhausagentur (Agence Régionale de l'Hospitalisation ARH) einen Best-Practices-Vertrag (Contrat de Bon Usage) schließt und die Vertragskonditionen einhält, erstattet die französische Sozialversicherung die Kosten für abrechenbare Medikamente und Medizinprodukte vollständig im Rahmen der gesetzlichen Regelungen. Bei Nichteinhaltung des Vertrags wird die prozentuale Erstattung der Medikamente und Medizinprodukte entweder global für die gesamte Einrichtung oder bezogen auf einzelne Medikamente und Medizinprodukte reduziert, indem das Krankenhaus eine Finanzierungsrate zwischen 100% und 70% zugewiesen bekommt.

Eine Finanzierungsrate von 70% reduziert beispielsweise die gesetzliche Kostenerstattung für Medikamente und Medizinprodukte um 30%. Dieser nicht erstattete Betrag geht zu Lasten des Krankenhauses. Das Krankenhaus darf diesen Betrag nicht dem Patienten oder Zusatzversicherungen in Rechnung stellen.

Sie haben jetzt die Möglichkeit, Medikamente und Medizinprodukte mit einer globalen einrichtungsweiten und auch davon abweichenden leistungsbezogenen Finanzierungsrate abzurechnen und entsprechende elektronische B2-Nachrichten zu erzeugen.

Wenn in Ihrer Einrichtung eine globale Finanzierungsrate von 100% gilt, müssen Sie keine neuen Einstellungen im System vornehmen.

Wenn Sie jedoch eine globale einrichtungsweite Finanzierungsrate haben, die unter 100% liegt, und eventuell zusätzlich spezielle Finanzierungsraten für einzelne UCD-Leistungen oder LPP-Leistungen, müssen Sie im Customizing die Preisfindung so einstellen, dass der an die Sozialversicherung fakturierte Betrag für Medikamente und Medizinprodukte entsprechend der Finanzierungsrate vermindert wird. Der von der Sozialversicherung nicht übernommene Betrag darf jedoch nicht anderen Versicherungen oder dem Selbstzahler in Rechnung gestellt werden, sondern muss zu einem echten Einnahmeausfall für das Krankenhaus führen.

Sie hinterlegen die Finanzierungsrate mit Hilfe einer eigenen Konditionsart im Kalkulationsschema Ihrer Einrichtung. Weitere Informationen finden Sie unter Auswirkungen auf das Customizing.

Es wurden folgende neue Entgeltarten für Pauschalleistungen eingeführt, die das System intern für Leistungsprüfungen verwendet:

  • ATU (Pauschale für Notfallbehandlung): Entgeltart FB
  • Technische Pauschalen FTN, FTR: Entgeltart FC
  • Dialysepauschalen: Entgeltart FD
  • SE-Leistungen: Entgeltart FE
  • Sachkostenpauschale (FFM): Entgeltart FF

Legen Sie diese Leistungen mit den entsprechenden Entgeltarten an bzw. ergänzen Sie die Entgeltart in bereits vorhandenen Leistungsstammsätzen.

Auswirkungen auf das Customizing

Neue Leistungsregeln F12 - F18 für die Leistungserfassung

Es stehen Ihnen neue Leistungsregeln zur Verfügung, die zum einen automatisch die Abrechenbarkeit der UCD-Leistungen und LPP-Leistungen und zum anderen automatisch die Ergänzungsleistung EMI oder ETI anlegen:

  • UCD-Leistung: Abrechenbarkeit bei Pauschale (Leistungsregel F12)
Wenn Sie eine UCD-Leistung für einen Fall erfassen, für die im Leistungsstamm das Kennzeichen T2A markiert ist, setzt diese Leistungsregel das Abrechnungskennzeichen der UCD-Leistung, wenn gleichzeitig eine abrechenbare Pauschale für diesen Fall erfasst ist. Wenn Sie die Pauschale stornieren oder sie auf nicht abrechenbar setzen, entfernt diese Leistungsregel das Abrechnungskennzeichen der UCD-Leistung. Beachten Sie, dass UCD-Leistungen, für die im Leistungsstamm das Kennzeichen T2A nicht gesetzt ist, von der Leistungsregel nicht berücksichtigt werden.
  • LPP-Leistung: Abrechenbarkeit bei Pauschale (Leistungsregel F13)
Wenn Sie eine LPP-Leistung, für die im Leistungsstamm das Kennzeichen T2A markiert ist, für einen Fall erfassen, setzt diese Leistungsregel das Abrechnungskennzeichen der LPP-Leistung, wenn gleichzeitig eine abrechenbare Pauschale für diesen Fall erfasst ist. Wenn Sie die Pauschale stornieren oder sie auf nicht abrechenbar setzen, entfernt diese Leistungsregel das Abrechnungskennzeichen der LPP-Leistung.
Beachten Sie, dass LPP-Leistungen, für die im Leistungsstamm das Kennzeichen T2A nicht gesetzt ist, von der Leistungsregel nicht berücksichtigt werden.
  • UCD-Leistung: Ergänzungsleistung (Leistungsregel F14)
Wenn der Einkaufspreis einer abrechenbaren UCD-Leistung kleiner als ihr Referenzpreis ist, erzeugt diese Leistungsregel eine Ergänzungsleistung mit einem Preis, der sich nach folgender Formel berechnet:
Preis = (Referenzpreis - Einkaufspreis) * Gewinnbeteiligungsanteil
Die Leistungsregel ordnet die UCD-Leistung der Ergänzungsleistung zu und sorgt dafür, dass relevane Änderungen an der UCD-Leistung auch in die Ergänzungsleistung übernommen werden. Wenn die UCD-Leistung storniert oder der Einkaufspreis gelöscht wird, storniert diese Leistungsregel die Ergänzungsleistung.
  • LPP-Leistung: Ergänzungsleistung (Leistungsregel F15)
Wenn der Einkaufspreis einer abrechenbaren LPP-Leistung kleiner als deren Referenzpreis ist, erzeugt diese Leistungsregel eine Ergänzungsleistung mit einem Preis, der sich nach folgender Formel berechnet:
Preis = (Referenzpreis - Einkaufspreis) * Gewinnbeteiligungsanteil
Die Leistungsregel ordnet die LPP-Leistung der Ergänzungsleistung zu und sorgt dafür, dass relevante Änderungen an der LPP-Leistung auch in die Ergänzungsleistung übernommen werden. Wenn die LPP-Leistung storniert oder der Einkaufspreis gelöscht wird, storniert diese Leistungsregel die Ergänzungsleistung.
  • Prüfung auf verschreibenden Arzt und erbringenden Arzt für UCD-Leistungen
Die neue Leistungsregel F17 ermöglicht es Ihnen für abrechenbare UCD-Leistungen (Leistungen der Entgeltart F8) eines Falles zu prüfen, ob den Leistungen ein erbringender Arzt (Geschäftspartner in der Rolle Facharzt (erbringender)) und ein verschreibender Arzt (Geschäftspartner in der Rolle Anforderer) zugeordnet ist. Beachten Sie, dass das System bei ambulanten Fällen prüft, ob sowohl der erbringende als auch der verschreibende Arzt mit der Leistung erfasst wurde, während das System bei stationären Fällen nur prüft, ob der verschreibende Arzt für diese UCD-Leistung erfasst wurde.
Wenn einer UCD-Leistung kein verschreibender Arzt zugeordnet ist, gibt das System die Nachricht Leistung & hat keinen verschreibenden Arzt (Nachricht /ISHFR/NFR263) als Warnung aus.
Wenn der UCD-Leistung kein erbringender Arzt zugeordnet ist, gibt das System die Nachricht Leistung & hat keinen erbringenden Arzt (Nachricht /ISHFR/NFR264) als Warnung aus.
  • Prüfung auf verschreibenden Arzt und erbringenden Arzt für LPP-Leistungen
Die neue Leistungsregel F18 prüft, ob bei Materialleistungen aus dem Katalog LPP ein verschreibender und erbringender Arzt eingetragen ist. Materialleistungen des Kataloges LPP werden im Leistungsstamm mit der Entgeltart F4 gekennzeichnet.
Wenn einer LPP-Leistung kein verschreibender Arzt zugeordnet ist, gibt das System die Nachricht Leistung & hat keinen verschreibenden Arzt (Nachricht /ISHFR/NFR263) als Warnung aus.
Wenn der LPP-Leistung kein erbringender Arzt zugeordnet ist, gibt das System die Nachricht Leistung & hat keinen erbringenden Arzt (Nachricht /ISHFR/NFR264) als Warnung aus.
Sie können den Typ dieser Nachrichten einstellen bzw. die Nachrichten unterdrücken. Wählen Sie dazu im Customizing Branchenlösung Krankenhaus -> Grundeinstellungen -> Systemparameter -> Nachrichtensteuerung -> Nachrichten pflegen. Legen Sie in der Customizingtabelle dazu folgenden Eintrag an:
  • Funktion: N017

  • Arbeitsgebiet: /ISHFR/NFR

  • Messagenr. : 263 bzw. 264

  • Voreingestellter Typ: W

  • Nachrichtentyp: der von Ihnen gewünschte Nachrichtentyp

  • Unterdrücken: Markieren Sie dieses Feld, wenn das System die Nachricht nicht ausgeben soll.

Um die neuen Leistungsregeln nutzen zu können, müssen Sie folgende Customizing-Aktivitäten durchführen:

  • Sie definieren einen Zuordnungstyp für die Zuordnung der UCD- bzw. LPP-Leistungen zur Ergänzungsleistung unter Branchenlösung Krankenhaus -> Krankenhaus Basisdaten -> Leistungsstammdaten -> Zuordnungstyp definieren. Legen Sie den Zuordnungstyp mit dem Pflegekennzeichen S (Zuordnung von erbrachten Leistungen) an.
  • Sie definieren die anzulegenden Ergänzungsleistungen, den zu verwendenden Zuordnungstyp sowie die Katalogspalte zur Ermittlung des Referenzpreises der Leistung und den Gewinnbeteiligungsanteil im Customizing unter Branchenlösung Krankenhaus -> Patientenabrechnung -> Leistungsregeln -> Landesspezifische Leistungsregeln -> EMI/ETI Ergänzungsleistung. Der Gewinnbeteiligungsanteil ist derzeit für UCD-Leistungen und LPP-Leistungen gesetzlich auf 50% festgelegt.
  • Sie aktivieren die Leistungsregeln F12, F13, F14, F15, F17 und F18 zu den gewünschten Prüfzeitpunkten. Wählen Sie dazu im Customizing Branchenlösung Krankenhaus -> Patientenabrechnung -> Leistungsregeln -> Regelarten definieren und Prüfschema pflegen. Definieren Sie die Rangfolge der Leistungsregeln so, dass zunächst die Abrechenbarkeit der UCD-Leistungen und LPP-Leistungen geprüft wird. Im Anschluss daran können die Erfassung des Verschreibers und Erbringers geprüft werden und schließlich die mögliche Abrechnung einer Ergänzungsleistung.

Customizing für die Abrechnung von Medikamenten und Medizinprodukten mit einer Finanzierungsrate

Um Finanzierungsraten von unter 100% bei der Abrechnung von Medikamenten und Medizinprodukten zu berücksichtigen, erweitern Sie das Customizing der Preisfindung im SAP Patient Management wir folgt:

  1. Legen Sie für die Definition Ihrer globalen einrichtungsweiten Finanzierungsrate und für die Definition von leistungsabhängigen Finanzierungsraten je eine Konditionstabelle an.
Für die Konditionstabelle zur Ermittlung Ihrer einrichtungsweiten Finanzierungsrate können Sie beispielsweise die Felder Einrichtung, Entgeltart, T2A Kennzeichen und Kostenträgerart verwenden.
Für die Konditionstabelle zur Ermittlung der leistungsabhängigen Finanzierungsraten können Sie beispielsweise die Felder Einrichtung, Kostenträgerart, T2A Kennzeichen, Leistungskatalog und Leistung verwenden.
Wählen Sie dazu im Customizing Branchenlösung Krankenhaus -> Patientenabrechnung -> Abrechnung -> Preisfindung (mit Konditionen) -> Konditionen -> Konditionstabellen anlegen.
  1. Definieren Sie eine Zugriffsfolge, die die beiden neuen Konditionstabellen als Zugriffe enthält. Dabei sollte die Konditionstabelle für leistungsabhängige Finanzierungsraten an erster Stelle der Zugriffsreihenfolge stehen. Weiterhin sollte für diesen ersten Zugriff das Kennzeichen Exklusiv gesetzt sein.
Wählen Sie dazu im Customizing Branchenlösung Krankenhaus -> Patientenabrechnung -> Abrechnung -> Preisfindung (mit Konditionen) -> Konditionen -> Zugriffsfolgen definieren.
  1. Legen Sie eine Konditionsart mit folgenden Attributen an:
  • Konditionstyp: Wert L (der Konditionstyp L ist ausschlaggebend für die korrekte Verarbeitung der Kondition)

  • Konditionsklasse: Wert A (Zu- oder Abschläge)

  • Rechenregel: Wert A (prozentual)

Wählen Sie dazu im Customizing Branchenlösung Krankenhaus -> Patientenabrechnung -> Abrechnung -> Preisfindung (mit Konditionen) -> Konditionen -> Konditionsarten definieren.
  1. Hinterlegen Sie die in Ihrer Einrichtung gültigen Finanzierungsraten als Konditionssätze zu den in Schritt 1 angelegten Konditionstabellen.
Wählen Sie dazu im Customizing Branchenlösung Krankenhaus -> Patientenabrechnung -> Abrechnung -> Preisfindung (mit Konditionen) -> Konditionen -> Konditionssätze pflegen. Um eine Finanzierungsrate von 70% zu definieren, müssen Sie im Konditionssatz einen Betrag von -30 angeben.
  1. Definieren Sie für die in Schritt 3 angelegte Konditionsart den internen Verwendungstyp 78. Dieser Verwendungstyp ermöglicht es dem System die Konditionsart, die zur Anwendung der Finanzierungsrate dient, zu erkennen und beispielsweise so die angewandte Finanzierungsrate in der B2-Nachricht auszuweisen.
Wählen Sie dazu im Customizing Branchenlösung Krankenhaus -> Patientenabrechnung -> Abrechnung -> Preisfindung (mit Konditionen) -> Verwendung Konditionsarten festlegen.
  1. Pflegen Sie das Kalkulationsschema Ihrer Einrichtung und fügen Sie die in Schritt 3 angelegte Konditionsart mit der Bedingung 537 in das Kalkulationsschema ein. Beachten Sie, dass diese Konditionsart als letzte Position im Kalkulationsschema stehen muss. Nur eventuell vorhandene Steuerkonditionen (Konditionen vom Typ D) dürfen im Kalkulationsschema noch auf die Konditionsart folgen.
Wählen Sie dazu im Customizing Branchenlösung Krankenhaus -> Patientenabrechnung -> Abrechnung -> Preisfindung (mit Konditionen) -> Kalkulationsschemata -> Kalkulationsschema pflegen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Abrechnung von SE-Leistungen, zur Erstellung der elektronischen Nachricht B2 sowie der Rechnungsübersicht RSF bei Abrechnung von Medikamenten und Medizinprodukten zuzüglich Pauschalen finden Sie in den folgenden Release-Informationen:

Weitere Hinweise zur Einrichtung besonderer Abrechnungsformen finden Sie im Customizing unter Branchenlösung Krankenhaus -> Patientenabrechnung -> Abrechnung - Besondere Abrechnungsformen einrichten -> Hinweise zur Einrichtung der Abrechnungsformen.






TXBHW - Original Tax Base Amount in Local Currency   CPI1466 during Backup  
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Length: 30943 Date: 20240607 Time: 183236     sap01-206 ( 526 ms )