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Erlaubte Kombinationen von Anpassungs- und Nutzungsarten ( RELNISIS_I_40C_MA4 )
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Kurztext
Erlaubte Kombinationen von Anpassungs- und Nutzungsarten
Beschreibung
Vor Release 4.5A war mittels einer Systemtabelle (TIV29) fest vorgegeben, welche Mietvertrags-Anpassungsarten mit welchen Mieteinheits-Nutzungstypen kombiniert werden durften.
Zu 4.5A wurde diese starre Logik durch zwei Änderungen flexibilisiert:
- Die Tabelle TIV29 ist nun vom Typ "Customizing" und somit änderbar.
-
In Tabelle TIV29 können nicht nur Einträge der Form
sondern auch Eintragungen der Form
vorhanden sein, was eine feinere Zuordnung ermöglicht (Nutzungsart = externe Nutzungsart).
Ein Nutzungstyp-Eintrag ist hierbei äquivalent zu einer Menge von Nutzungsarten-Einträgen. Er steht für alle die Nutzungsarten, die diesem Nutzungstyp zugeordnet wurden (über Tabellen TIV01 und TIV13).
Weitere Hinweise
Durch die Zuordnung von Nutzungsarten bzw. -typen zu Anpassungsarten wird auch festgelegt, ob eine Mieteinheit
durch ein Mietanpassungsverfahren angepaßt werden darf. Hierbei gilt folgende Regel: Eine Mieteinheit
mit Nutzungsart NA darf mit einem Verfahren (Anpassungsmodus) AM angepaßt werden, falls eine
Mietvertragsanpassungsart AA existiert, für die sowohl die Kombination
Daraus folgt: Darf ein Vertrag mit einem gegebenen Verfahren angepaßt werden, kann immer auch die Mieteinheit hiermit angepaßt werden. Die Umkehrung gilt dagegen nicht: Eine ME kann anpaßbar sein, aber der MV nicht. Soll nur eine gemeinsame Anpassung erfolgen, kann dies aber durch einen Parameter des Mietanpassungslaufs sichergestellt werden.
rdisp/max_wprun_time - Maximum work process run time BAL_S_LOG - Application Log: Log header data
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Length: 2011 Date: 20240523 Time: 231003 sap01-206 ( 42 ms )