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Änderungen in der IVW-Erlösabgrenzung je Monat ( RELNISPSD_303_I_EAB10 )

Änderungen in der IVW-Erlösabgrenzung je Monat ( RELNISPSD_303_I_EAB10 )

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Kurztext

Änderungen in der IVW-Erlösabgrenzung je Monat

Beschreibung

Die Funktionalität der IVW-Erlösabgrenzung je Monat (Report RJIEAB10) wurde zu 3.03 in folgenden Punkten geändert, erweitert bzw. korrigiert:

  • Fakturamenge bei Gutschriften (Korrektur)
Die Fakturamenge wurde bisher bei Gutschriften ohne Vorzeichen kumuliert. Ab 3.03 (bzw. den Korrekturständen 2.22/3, 3.02/2) werden diese Fakturamengen negativ in der Statistik saldiert. Dies betrifft u.a. die Fakturierung von Unterbrechungen und unbefristeten Änderungen.
  • Zu-/Abschlagskonditionsarten selektierbar (Korrektur)
Bisher wurden die Zu- und Abschläge in den Fakturen anhand einer Konditionsklasse erkannt, wobei die Differenzierung als Zuschlag oder Abschlag anhand des Vorzeichens entschieden wurde. Dies war für Rückrechnungen nicht korrekt.
Ab 3.03 (bzw. den Korrekturständen 2.22/3, 3.02/2) müssen Sie im Selektionsbild eine Zuordnung der zu berücksichtigenden Konditionsarten für die Zuschlagsspalte bzw. Abschlagsspalte vornehmen.
  • Selektionsmöglichkeit Fakturanummer (Erweiterung)
Ab IS-PSD-Release 3.03 (bzw. den Korrekturständen 2.22/3, 3.02/2) haben Sie die Möglichkeit, zu Testzwecken im Selektionsbild eine Einschränkung auf eine oder mehrere Fakturanummern vorzunehmen.
  • Änderung des Kennzeichens "Zuordenbarer Umsatz" und der Monatszuordnung
Die Monatszuordnung und die Bedeutung des Kennzeichens "zuordenbarer Umnsatz" sind ab Release 3.03 (bzw. den Korrekturständen 2.22/3, 3.02/2) gemeinsam zu betrachten:
Die Verteilung der Erlöse einer Faktura erfolgt auf alle zeitlich berührten vollen Monate, gerechnet ab dem ersten Monat des Fakturazeitraums. Im "Normalfall" erhält das Kennzeichen "zuordenbarer Umsatz" den Wert "J" (Erlös / Umsatz ist zuordenbar).
Liegt ein berührter Monat jedoch vor dem (bei der Überleitung in die Finanzbuchhaltung angegebenen) Abgrenzungsdatum, so gilt dieser Monatserlös in der Auswertung als "nicht zuordenbar": Der Betrag wird dem Monat des Abgrenzungsdatums zugerechnet und im Kennzeichen "Zuordenbarer Umsatz" mit dem Wert "N" (nicht zuordenbar) gekennzeichnet.
Beispiel 1: Faktura mit Zeitraum 1.1.1999 bis 31.12.1999, die Überleitung erfolgt mit Abgrenzungsdatum 1.1.1999. Die Fakturabeträge werden zu je 1/12 auf die Monate 01 bis 12 verteilt jeweils als zuordenbarer Umsatz (Kennzeichen = "J").
Beispiel 2:<>/ Faktura mit Zeitraum 1.1.1999 bis 31.12.1999 für eine Zeitschrift, Januar und Februar wurden rückwirkend bezogen, die Überleitung erfolgt (da z.B. Auftragserfassung als "rückwirkendes Abo" und Abrechnung erst zum 1.3.1999 erfolgten) mit Abgrenzungsdatum 1.3.1999. Hier werden die Fakturabeträge (analog zur Überleitung) zu je 1/12 auf die Monate 03 bis 12 verteilt als zuordenbarer Umsatz. Die Beträge, die zu Januar und Februar gehören, werden -da nicht rückwirkend abgrenzbar- mit je 1/12 ebenfalls auf den Monat 03 (März) abgegrenzt, hier aber als nicht zuordenbarer Umsatz (Kennzeichen "N").





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Length: 3674 Date: 20240524 Time: 010818     sap01-206 ( 76 ms )