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HR-öffentl. Dienst Deutschland: Zusatzversorgung ( RELNPA_PAY_30F_VBL )

HR-öffentl. Dienst Deutschland: Zusatzversorgung ( RELNPA_PAY_30F_VBL )

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Kurztext

HR-öffentl. Dienst Deutschland: Zusatzversorgung

Beschreibung

1. Neue Versionsnummer des Clusters ZV

Zu Release 3.0F wurden in der Datenbeschreibung des Clusters ZV noch einige Datumsfelder von 6 auf 8 Stellen umgestellt. Dies hat zur Folge, daß Sie das Cluster ZV umsetzen müssen. Verwenden Sie hierzu den Report Umsetzung Cluster RPUCZVD0.

Mit dieser Umsetzung erhält das Cluster ZV eine neue Versionssnummer, diese lautet ab 3.0F: '01'.

2. Zusatzversorgung in den neuen Ländern

Seit 1. Januar 1997 ist in den neuen Ländern die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst eingeführt. Der Umlageprozentsatz beträgt in den neuen Ländern 1%, ebenso der Prozentsatz für den Entgelt-Hinzurechnungsbetrag. Hier wird vom §2 Abs.1 der Arbeitsentgeltverordnung abgewichen.

Damit verschiedene Prozentsätze verarbeitet werden können, wird diese Information ab Release 3.0F in der Abrechnungstabelle (T5D5C) abgelegt werden. Die Konstante 'VSVPR' wird nicht mehr verwendet. Pflegen Sie daher bitte den entsprechenden Prozentsatz in Ihrer Arbeitgebertabelle.

Einfluß auf den Datenbestand im Fehlerfall

Soft-/Hardwarevoraussetzungen

Besonderheiten bei der Installation

Auswirkungen auf die Systemverwaltung

Auswirkungen auf das Customizing

Auswirkungen auf Batch-Input

Änderungen an der Oberfläche

Änderungen in der Vorgehensweise

Aktionen zum Beheben von Fehlern am Datenbestand

Abhängige Funktionen

Planungen

Weitere Hinweise






PERFORM Short Reference   CPI1466 during Backup  
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Length: 2084 Date: 20240523 Time: 195953     sap01-206 ( 41 ms )