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Sozialversicherung: Geringverdiener ( RELNPA_PAY_DE_40B_GV )

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Kurztext

Sozialversicherung: Geringverdiener

Beschreibung

Geringverdiener

Bei Mitarbeitern, die mit ihrem Einkommen unterhalb der Geringverdienergrenze liegen (Geringverdiener), trägt der Arbeitgeber den vollen Beitrag zur Sozialversicherung (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil). Bei Einmalzahlungen an einen Geringverdiener wird zur Verbeitragung die Differenz zwischen laufendem Entgelt und Geringverdienergrenze herangezogen. Bis zur Höhe dieser Differenz übernimmt der Arbeitgeber die auf die Einmalzahlung anfallenden Beiträge ganz, darüber hinaus anfallende Beiträge werden je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber getragen.

Bisher wurde pro Teilzeitraum das anteilige Bruttoarbeitsentgelt mit der anhand der jeweiligen sozialversicherungspflichtigen Kalendertage (SV-Tage) gekürzten Geringverdienergrenze verglichen. Lag das anteilige Bruttoarbeitsentgelt unter der gekürzten Geringverdienergrenze, so wurde der Mitarbeiter für diesen Teilzeitraum als Geringverdiener identifiziert und bei der Beitragsberechnung entsprechend behandelt. Eine Betrachtung der Geringverdienergrenze und des Bruttoarbeitsentgelts über die Teilzeiträume hinweg auf den gesamten Abrechnungsmonat fand nicht statt.

Neuerungen zu 4.0B

Mit Release 4.0B wird über eventuelle Teilzeitzräume hinweg immer der gesamte Abrechnungsmonat betrachtet. Liegt der Mitarbeiter mit seinem monatlichen Bruttoarbeitsentgelt unterhalb der monatlichen Geringverdienergrenze, so wird der Mitarbeiter als Geringverdiener eingestuft.

Bei Fehlzeiten innerhalb eines Monats wird ein fiktives Bruttoentgelt (Fiktiv-Brutto) in Höhe des Entgeltes gebildet, das der Geringverdiener ohne Fehlzeiten in dem zugrundeliegenden Monat erhalten hätte. Die Ermittlung dieses Fiktiv-Bruttos erfolgt anhand der Daten aus den Infotypen Basisbezüge (0008), Wiederkehrende Be-/Abzüge (0014) und Einmalzahlungen (0015). Erhält nun ein Geringverdiener in einem Monat mit Fehlzeiten eine Einmalzahlung, so wird für die Beitragsberechnung die Differenz zwischen Fiktiv-Brutto und Geringverdienergrenze ermittelt. Bis zur Höhe dieser Differenz trägt der Arbeitgeber die auf die Einmalzahlung anfallenden Beiträge ganz. Übersteigt die Einmalzahlung die Differenz zwischen Fiktiv-Brutto und Geringverdienergrenze, so werden die auf den Höherbetrag anfallenden Sozialversicherungsbeiträge je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer übernommen. Somit ist sicher gestellt, das laufendes Entgelt und Einmalzahlungen bei Geringverdienern gleichermaßen korrekt verbeitragt werden.

Rückrechnungen

Diese neue Betrachtungsweise kann bei Rückrechnungen in die Abrechnungsvergangenheit zu Differenzen führen. In der Originalabrechnung wurde ein Mitarbeiter nicht als Geringverdiener eingestuft, die Beiträge zu Sozialversicherung wurden je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Durch die oben beschriebenen Änderungen kann ein Mitarbeiter durch eine Rückrechnung nachträglich zum Geringverdiener werden. In einem solchen Fall müssten die Sozialversicherungsbeiträge nachträglich ganz (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) vom Arbeitgeber übernommen werden. Beachten Sie hierzu den Hinweis Nr. 92776 (SV-Berechnung von Geringverdienern), der näher auf diese Problematik eingeht.

Einfluß auf den Datenbestand im Fehlerfall

Soft-/Hardwarevoraussetzungen

Besonderheiten bei der Installation

Auswirkungen auf die Systemverwaltung

Auswirkungen auf das Customizing

Durch die beschriebenen Änderungen in der Beitragsberechnung bei Geringverdienern wurden Änderungen in Personalrechenschemen, in Personalrechenregeln und in Lohnarten notwendig.

Zur Bestimmung des Fiktiv-Bruttos bei Geringverdienern ist die technische Lohnart /173 (SV-relevantes laufendes Fiktivbrutto) ausgeliefert. Alle Lohnarten, die in dieses Fiktiv-Brutto einfließen sollen, müssen entweder in der Kumulation 73 oder in der Verarbeitungsklasse 71 mit dem Wert 1 geschlüsselt sein. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Einführungsleitfaden im Arbeitsschritt Lohnarten als Steuer- und SV-pflichtiges Brutto schlüsseln.

Mittels XPRA wurde bereits eine Vorbelegung kundeneigener Lohnarten durchgeführt, die Sie in jedem Fall überprüfen sollten.

Eine detaillierte Beschreibung aller durchgeführten Änderungen finden Sie im Hinweis Nr. 92843 (Technische Realisierung von Geringverdienern) beschrieben.

Auswirkungen auf Batch-Input

Änderungen an der Oberfläche

Änderungen in der Vorgehensweise

Aktionen zum Beheben von Fehlern am Datenbestand

Abhängige Funktionen

Planungen

Weitere Hinweise






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Length: 5702 Date: 20240523 Time: 200910     sap01-206 ( 132 ms )