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Verpflegungspauschalversteuerung Deutschland (JW 96/97) ( RELNPA_TRV_30F_F0010 )

Verpflegungspauschalversteuerung Deutschland (JW 96/97) ( RELNPA_TRV_30F_F0010 )

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Kurztext

Verpflegungspauschalversteuerung Deutschland (JW 96/97)

Beschreibung

Definitive Änderungen durch das Jahressteuergesetz 1997 sind zum Zeitpunkt der Auslieferung nicht bekannt. Diese Release-Information stellt unseren Wissensstand vom 07.11.1996 dar. Falls vom Gesetzgeber Änderungen beschlossen werden, werden wir Sie über einen Hinweis im OSS informieren.

Zum 01.01.1997 ändern sich die Grundlagen der Reisekostenabrechnung gemäß EStG im Bereich der Versteuerung von Verpflegungsmehraufwendungen bei Dienstreisen.

Der Arbeitgeber kann Beträge, die den steuerfreien Betrag übersteigen, pauschal mit 25 Prozent Lohnsteuer versteuern, höchstens aber 100 Prozent des jeweiligen steuerfreien Grundbetrages.
Wir gehen davon aus, daß diese Regelung sowohl für Inlands- als auch Auslandsreisen gilt.

Beispiel: Reisedauer 8 Stunden, der Arbeitgeber zahlt eine firmeninterne Verpflegungspauschale von 25,00 DEM.
Der Mitarbeiter erhält 10,00 DEM steuerfrei und 10,00 DEM, die vom Arbeitgeber mit 25% pauschalversteuert werden müssen, sowie 5,00 DEM, die als Hinzurechnungsbetrag in sein Steuerbrutto einfließen und von ihm versteuert werden.

Auswirkungen auf das Customizing

Der Jahreswechsel 1996/1997 für HR-Reisekosten wird von SAP mit dem Jahreswechselband zu Release 3.0E unterstützt und ist zu Release 3.0F im Standard enthalten.

Folgende Änderungen im Standardcustomizing wurden in den SAP-Mandanten 000 eingespielt und müssen noch im Kundenmandanten nachgezogen werden:

  • View 'V_T511K': Abrechnungskonstanten

    Die Konstante REIFA stellt den Faktor dar, mit dessen Hilfe aus dem steuerfreien Tagessatz die Höhe des Betrages bestimmt wird, bis zu dem der Anteil des Auszahlungsbetrages, der den steuerfreien Tagessatz übersteigt, pauschal zu versteuern ist.
    Gemäss dem Gesetzentwurf steht die Konstante REIFA auf 2,00.

    Falls Sie die Pauschalversteuerung NICHT nutzen möchten, können Sie Beträge, die den steuerfreien Betrag übersteigen, wie bisher als Hinzurechnungsbeträge versteuern. Ändern Sie hierzu in der View V_T511K den Wert der Konstanten REIFA ab 1997 von 2,00 auf 1,00 (Umsch-F7: Einträge aufreissen).

    Reiseabrechnungskonstanten überprüfen

  • T512W/T512T: Lohnartenbewertung/Lohn-Gehaltsarten-Text

    Bitte Pflegen Sie über Transaktion SM31 in der Tabelle T512W die Lohn/Gehaltsart für die Pauschalversteuerung (SAP-Musterlohnarten MJ80/MJ81) und die entsprechenden Texte in Tabelle T512T. Falls Sie nicht das HR-System von SAP zur Versteuerung einsetzen kann dieser Schritt entfallen.

  • View 'V_706B_C': Reisespesenarten für die Pauschalen

    Bitte pflegen Sie in ihrem Reiseabrechnungskreis den Eintrag VERP für die Verpflegungspauschale.
    Geben Sie im Feld 'LGart Pauschalver.' ihre Lohn/Gehaltsart für die Pauschalversteuerung aus der T512W (SAP-Musterlohnarten MJ80/MJ81) an.

    Lohnarten Spesenarten (Pauschalen) zuordnen

  • View 'V_T706K': Vorkontierung für Finanzbuchhaltung

    Bitte legen Sie in ihrem Reiseabrechnungskreis einen Eintrag für ihre neue Lohn/Gehaltsart für die Pauschalversteuerung an und pflegen sie die symbolische Kontierung dieser Lohnart.

    Zuordnung Lohnart - Symbolisches Konto definieren

    Wenn Sie ein neues symbolisches Konto verwenden, muß die Zuordnung dieses symbolischen Kontos zu einem Sachkonto ebenfalls gepflegt werden.

    Umwandlung Symbolisches Konto in Aufwandskonto













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Length: 4279 Date: 20240523 Time: 190633     sap01-206 ( 69 ms )