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Neue Übernachtungs-/Verpflegungspauschalen Deutschland (JW 97/98) ( RELNPA_TRV_40B_B0001 )

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Kurztext

Neue Übernachtungs-/Verpflegungspauschalen Deutschland (JW 97/98)

Beschreibung

  1. Neue Übernachtungs- und Verpflegungspauschalen für 1998

    Gemäß Bundesreisekostengesetz wurden für insgesamt 27 Länder neue Auslandstagegelder und für 63 Länder neue Unterkunftspauschalen erlassen. Die entsprechenden Beträge sind unten aufgeführt.
  2. Erhöhung der Sachbezugswerte für 1998

    Die Sachbezugswerte für Mittagessen und Abendessen wurden für 1998 auf 4,70 DEM erhöht. Der Sachbezugswert eines Frühstücks beträgt unverändert 2,60 DEM.

Neue/geänderte Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungen

  • Für drei Länder wurden für 1998 neue Regionen mit eigenen Auslandstagegeldern gemäß Bundesreisekostengesetz eingeführt:

    Bezeichnung Land Region Tagespauschale in DEM
    ab 01.01.1998
    Australien Canberra AU CABRA 78,00
    China Hongkong CN HKONG 78,00
    Türkei Ankara TR ANKAR 48,00
  • Für insgesamt 27 Länder ändern sich die Auslandstagegelder gemäß Bundesreisekostengesetz wie folgt:

    Bezeichnung Land Region Tagespauschale in DEM
    ab 01.01.1998
    Argentinien AR 108,00
    Australien AU 72,00
    Brasilien BR 90,00
    Grossbritannien GB 84,00
    Grossbritannien London GB LONDO 96,00
    Haiti HT 90,00
    Kambodscha KH 84,00
    Kanada CA 78,00
    Kuba CU 60,00
    Liechtenstein LI 90,00
    Mongolei MN 54,00
    Myanmar (früher Burma) BU 54,00
    Neuseeland NZ 84,00
    Niederlande NL 78,00
    Panama PA 66,00
    Russische Föderation RU 102,00
    Russ. Föderation Moskau RU MOSKA 102,00
    Schweiz CH 90,00
    Spanien ES 60,00
    Tansania TZ 42,00
    Thailand TH 66,00
    Togo TG 48,00
    Tonga TO 60,00
    USA US 96,00
    USA New York US NYC 120,00
    USA Washington US WADC 114,00
    Weißrußland BY 48,00
  • Für insgesamt 62 Länder ändern sich die Übernachtungspauschalen gemäß Bundesreisekostengesetz wie folgt:

    Bezeichnung Land Region Unterkunftspauchale in DEM
    ab 01.01.1998
    Argentinien AR 220,00
    Österreich Wien AT WIEN 160,00
    Australien Canberra AU CABRA 160,00
    Australien AU 140,00
    Barbados BB 140,00
    Belgien BE 130,00
    Bolivien BO 120,00
    Brasilien BR 130,00
    Bahamas BS 140,00
    Myanmar (früher Burma) BU 130,00
    Kanada CA 150,00
    Schweiz CH 160,00
    China Hongkong CN HKONG 240,00
    Kuba CU 140,00
    Kap Verde CV 140,00
    Tschechien CZ 130,00
    Dschibuti DJ 140,00
    Ecuador EC 140,00
    Ägypten EG 120,00
    Ägypten Kairo EG KAIRO 160,00
    Spanien ES 160,00
    Grossbritannien GB 130,00
    Grossbritannien London GB LONDO 210,00
    Gambia GM 140,00
    Guatemala GT 150,00
    Hongkong HK 240,00
    Honduras HN 120,00
    Haiti HT 140,00
    Indien m.Sikkim IN 160,00
    Indien m.Sik. New Dehli IN DEHLI 160,00
    Irak IQ 140,00
    Italien IT 150,00
    Kenia KE 160,00
    Komoren KM 140,00
    Laotische Demokrat. VR LA 100,00
    Sri Lanka LK 150,00
    Liberia LR 140,00
    Luxemburg LU 140,00
    Mongolei MN 110,00
    Mauritius MU 140,00
    Nepal NP 150,00
    Neuseeland NZ 160,00
    Panama PA 120,00
    Peru PE 210,00
    Russ. Föderation Moskau RU MOSKA 270,00
    Ruanda RW 140,00
    San Marino SM 150,00
    Somalia SO 140,00
    Sao Tome und Principe ST 140,00
    El Salvador SV 140,00
    Swasiland SZ 140,00
    Türkei TR 130,00
    Türkei, Asiat. Teil TR ASIEN 90,00
    Türkei Ankara TR ANKAR 120,00
    Trinidad und Tobago TT 140,00
    USA US 170,00
    USA New York US NYC 180,00
    USA Washington US WADC 180,00
    Vatikanstadt VA 150,00
    Jugoslawien YU 130,00
    Sambia ZM 130,00
    Simbabwe ZW 120,00

Auswirkungen auf das Customizing

Die geänderten Sätze sind bereits im Mandanten 000 Ihres Systems eingespielt. Sie können die entsprechenden Tabelleneinträge mit Hilfe eines Tabellenabgleichs (in der jeweiligen View über Hilfsmittel|Abgleich) in Ihren Kundenmandanten übernehmen:

View V_T706O 'Reisegebiete definieren'
View V_706V_C 'Verpflegungspauschale pro Tag definieren'
View V_T706U 'Unterkunftspauschalen definieren'

Falls Sie aufgrund firmenspezifischer Anpassungen die Standardeinträge für Verpflegung und Unterkunft nicht aus dem Mandanten 000 in Ihren Mandanten übernehmen können, müssen die entsprechenden Änderungen manuell vorgenommen werden. Gehen Sie dabei folgendermaßen vor:

Neue Reiseregionen definieren

Bitte legen Sie in der View V_T706O 'Reisegebiete definieren' Einträge für die 1998 neu hinzugekommenen Regionen an:

Reiseland Bezeichnung Region Bezeichnung
AU Australien CABRA Australien Canberra
CN China HKONG China Hongkong
TR Türkei ANKAR Türkei Ankara

Verpflegungspauschalen definieren

  • Für die soeben definierten drei neuen Regionen pflegen Sie bitte die ab 01.01.1998 geltenden Tagespauschalen (siehe oben) in der View V_706V_C 'Verpflegungspauschale pro Tag' ein.
    Beispiel: Standardeintrag für AU/CABRA:
    Reiseland AU Australien Beginn Ende
    Reiseregion CABRA Australien Canberra 01.01.1998 31.12.9999
    Reiseart-G R Dienstreise
    Reiseart-U 0 Alle Mitarbeiter
    Tätigkeitsart keine Unterscheidung
    Egr-V/U-gesetzl 0 alle Mitarbeiter
    Egr-V/U-Untern. 00 alle Mitarbeiter
    Anzahl Tage 99
    Währung DEM Deutsche Mark
    Steuerfreier Betrag 78,00
    Erstattungsbetrag 78,00
    Betrag für Kunden 78,00
  • Grenzen Sie nun mit Hilfe der Transaktion PRPD (Abgrenzen von Verpflegungspauschalen) alle Einträge der View V_T706V zum 31.12.1997 ab und erzeugen Sie neue Grundeinträge für 1998.

    Parametrisierung zum Abgrenzen von Verpflegungssätzen:
    Pauschaleinträge X
    Höchsteinträge _
    Datum der Abgrenzung 31.12.1997
    Reise-Abrechnungskreis 01
    Reiseart-U _
    Reiseart _
    Reisetätigkeit _
    Erstattungsklasse _
    Erstattungsgruppe _
    Land _
    Region _
    X Neue Grundeinträge erzeugen?
    X/_ Testlauf

    Abgrenzen der alten, für 1997 gültigen Verpflegungspauschalen
  • Für die oben aufgeführten 27 Länder ändern Sie bitte in der View V_706V_C 'Verpflegungspauschale pro Tag' in den für 1998 generierten Einträgen (Gültigkeit 01.01.1998 - 31.12.9999) die steuerfreien Beträge entsprechend den oben aufgeführten Beträgen ab.

    Die beiden Einträge für Hongkong und Dehli sollten Sie aus Konsistenzgründen weiterführen:

    Bezeichnung Land Region Tagespauschale in DEM
    ab 01.01.1998
    Hongkong HK 78,00 wie CN HKONG
    Indien Dehli IN DEHLI 48,00 wie IN
  • Anschließend generieren Sie die untertägigen Einträge gemäß den definierten Kürzungsregeln für 7, 13 und 23 Stunden mit Hilfe der Transaktion PRVP (Verpflegungssätze auffächern (Pauschale)).

    Parametrisierung Verpflegungssätze auffächern (Pauschale):
    Selektionsintervall 01.01.1998 bis 31.12.9999
    Reise-Abrechnungskreis 01
    Reiseart-U _
    Reiseart _
    Reisetätigkeit _
    Erstattungsklasse _
    Erstattungsgruppe _
    Land _
    Region _
    Rundungskennzeichen (gesetzl.) >
    Rundungskennzeichen (untern.) >

    X/_ Testlauf

    Generieren der gestaffelten Verpflegungssätze

Unterkunftspauschalen definieren

In der View V_T706U 'Unterkunftspauschalen definieren' grenzen Sie bitte die oben aufgeführten Länder/Regionen ab. Markieren Sie hierzu in der Übersicht den entsprechenden Eintrag und grenzen Sie ihn mit der Abgrenzfunktion (Umsch.-F8) zum 01.01.1998 ab.
Sie gelangen automatisch zu dem neuen ab 01.01.1998 gültigen Eintrag, in dem Sie den oben aufgeführten neuen steuerfreien Erstattungsbetrag einpflegen können.
Für die drei neuen Regionen können Sie mit Hilfe der Kopierfunktion neue Einträge gültig ab 01.01.1998 anlegen und die entsprechenden pauschalen Unterkunftssätze einpflegen.

Erhöhung der Sachbezugswerte für 1998

Bitte überprüfen Sie in der Sicht 'Höchstsätze für Reisespesenarten definieren' die Vorschlagswerte für die von Ihnen verwendeten Spesenarten für Sachbezugswerte.
Standardspesenarten für den Sachbezugswert als Hinzurechnungsbetrag sind HINA (Abendessen Sachbezug) und HINM (Mittagessen Sachbezug). Die neuen Vorschlagswerte betragen 4,70 DEM.
Standardspesenarten für den Sachbezugswert als Abzug sind ABZA (Abzug Abendessen) und ABZM (Abzug Mittagessen). Die neuen Vorschlagswerte betragen 4,70- DEM.






Vendor Master (General Section)   TXBHW - Original Tax Base Amount in Local Currency  
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Length: 13497 Date: 20240523 Time: 190049     sap01-206 ( 73 ms )