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Versteuerung gemäß § 67 (10) EStG ( RELNPY_AT_40C_ST_PAR_67 )

Versteuerung gemäß § 67 (10) EStG ( RELNPY_AT_40C_ST_PAR_67 )

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Kurztext

Versteuerung gemäß § 67 (10) EStG

Beschreibung

Zahlungen gemäß § 67 (10) EStG müssen wie laufende Bezüge versteuert werden. Diese Zahlungen werden dabei auf ein Jahr hochgerechnet und anschließend nach Tarif versteuert (Versteuerung nach dem sog. gesonderten Monat). Aus Sicht der Sozialversicherung müssen diese Zahlungen wie Sonderzahlungen behandelt werden.

Einfluß auf den Datenbestand im Fehlerfall

Soft-/Hardwarevoraussetzungen

Besonderheiten bei der Installation

Auswirkungen auf die Systemverwaltung

Auswirkungen auf das Customizing

Auswirkungen auf Batch-Input

Änderungen an der Oberfläche

Änderungen in der Vorgehensweise

Geben Sie die Beträge, die gemäß § 67 (10) EStG versteuert werden sollen, wie bisher über die Lohnart M495 (Sonderzlg. § 67 (10)) auf. Diese Lohnart ist nun zusätzlich in der Kumulation /154 (SZ: SV SZ / Steuer lfd.) geschlüsselt.

Wenn Sie für den gleichen Abrechnungsmonat Sonderzahlungen aufgeben und bei der Abrechnung die jährliche Höchstbeitragsgrundlage für Sonderzahlungen überschritten wird, kann es u.U. dazu kommen, daß beim Steuerbrutto der Zahlung gemäß § 67 (10) EStG zuviel Sozialversicherungsbeiträge steuermindernd berücksichtigt werden. Um solche Fälle zu korrigieren, können Sie im Infotyp Ergänzende Zahlungen (0015) die Lohnart /94A (Korrektur SV § 67 (10)) aufgeben.

Aktionen zum Beheben von Fehlern am Datenbestand

Abhängige Funktionen

Planungen

Weitere Hinweise






BAL_S_LOG - Application Log: Log header data   General Data in Customer Master  
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Length: 2182 Date: 20240607 Time: 052220     sap01-206 ( 44 ms )