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Dokumentation
< ( RELNPY_AT_46C_AJW992000 )
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Kurztext
Gesetzliche Änderungen zum 01.01.2000
Verwendung
Im folgenden finden Sie eine Übersicht über alle Funktionen der Personalabrechnung Österreich, die von gesetzlichen Änderungen betroffen sind und für die Sie Einstellungen im System vornehmen müssen.
- Steuer
- Wenn Sie Bezüge im Rahmen von Sozialplänen auszahlen, müssen Sie den Teil der Zahlung, der über dem Jahresviertel liegt und 300.000 ATS nicht übersteigt, in der Kumulationslohnart /117 (Sozialplan §67 (8)) schlüsseln.
- Nachtschwerarbeit
- Detaillierte Informationen zur Nachtschwerarbeit erhalten Sie in der Release-Information Änderungen bei der Nachtschwerarbeit.
- Kammerumlage
- Der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag hat sich für das Jahr 2000 wie folgt geändert:
Bundesland | neuer Zuschlag |
Burgenland | 0,51% (zuvor 0,53%) |
Kärnten | 0,47% (zuvor 0,50%) |
Niederösterreich | 0,52% (zuvor 0,53%) |
Oberösterreich | 0,45% (zuvor 0,48%) |
Salzburg | 0,52% (zuvor 0,53%) |
Steiermark | 0,51% (zuvor 0,53%) |
Tirol | 0,52% (zuvor 0,53%) |
Vorarlberg | 0,44% (zuvor 0,45%) |
Wien | 0,52% (zuvor 0,53%) |
- Im Hinweis 0193458 (HR-AT: Änderung der Kammerumlage II zum 1.1.2000) ist detailliert beschrieben, wie Sie die neuen Werte für die Kammerumlage in Ihr System übernehmen können.
Weitere Hinweise
Eine vollständige Beschreibung der Änderungen, die zum Jahreswechsel 1999/2000 ausgeliefert werden, finden Sie in den Hinweisen zum Jahreswechsel. In dieser Release-Information sind nur die Änderungen beschrieben, die Sie nach Einspielen der gesetzlichen Änderungen selbst vornehmen müssen.
Für die Komponente Personalabrechnung Österreich (PY-AT) wurden folgende Hinweise zum Jahreswechsel 1999/2000 angelegt: (Weitere Hinweise werden in diesen Hinweisen als verwandte Hinweise aufgenommen.)
Nummer/Version | Titel |
---|---|
0176628 | HR-AT: Änderungen Jahreswechsel 1999/2000 Österreich |
0176648 | HR-AT: Jahresw. 1999/2000: Aktionen nach dem Import |