Ansicht
Dokumentation

Nachtrag zum Jahreswechsel 2000/2001 Steuer ( RELNPY_AT_46C_JWNACHTRAG )

Nachtrag zum Jahreswechsel 2000/2001 Steuer ( RELNPY_AT_46C_JWNACHTRAG )

SUBST_MERGE_LIST - merge external lists to one complete list with #if... logic for R3up   General Material Data  
Diese Dokumentation steht unter dem Copyright der SAP AG.
SAP E-Book

Kurztext

Nachtrag zum Jahreswechsel 2000/2001 Steuer

Verwendung

Zum 1. Januar 2001 treten Änderungen in den nachfolgend genannten Bereichen in Kraft:

  • Nachzahlungen für abgelaufene Kalenderjahre, § 67 (8) lit c:
  • Alle nicht willkürlichen Nachzahlungen (Ausnahme: freiw. Abfertigung, gesetzl. Abfertigung, Pensionsabfindung) sind gem. § 67 (10) nach Tarif zu versteuern. Dabei bleibt nach Abzug der Pflichtbeiträge wie z.B. SV-Beiträge ein Fünftel steuerfrei. Der zusätzliche Lohnzahlungszeitraum entfällt, d.h. die Nachzahlungen werden zu den laufenden Bezügen hinzuaddiert und versteuert.

  • Ersatzleistungen für Urlaubsentgelt (alt: Urlaubsentgelt/ Urlaubsabfindung UE/UA), § 67 (8) lit d:
  • Diese Zahlungen sind, soweit sie laufende Bezüge betreffen und neben laufenden Bezügen gewährt werden, nach Tarif zu versteuern und erhöhen das Jahressechstel. Werden sie nicht neben laufenden Bezügen gewährt, so sind sie nach § 67 (10) nach Tarif zu versteuern und erhöhen das Jahressechstel nicht.

  • Soweit die Zahlungen sonstige Bezüge betreffen, werden sie als sonstiger Bezug erfasst und nach § 67 (2) unter Berücksichtigung des Jahressechstels versteuert. Es wird kein eigenes Jahressechstel ermittelt.

  • Pensionsabfindungen, § 67 (8) lit e:
  • Pensionsabfindungen gelten aus steuerrechtlichen Gesichtspunkten nicht mehr als austrittskausal. Die Versteuerung von Pensionsabfindungen erfolgt nun gleich, und zwar unabhängig, ob die Pensionsabfindung zum Austritt oder bereits während des aktiven Dienstverhältnisses gezahlt wurde. Die Versteuerung ändert sich somit wie folgt:

  • Zahlungen, die den Barwert von 125.000 ATS (für 2001) nicht übersteigen, werden mit der Hälfte des Steuersatzes versteuert.

  • Übersteigt der Barwert den Betrag von 125.000 ATS, so gilt für das Jahr 2001 die Übergangsregelung, dass ein Viertel der gesamten Abfindung steuerfrei bleibt. Der restliche Betrag wird nach § 67 (10) nach Tarif versteuert.

  • Freiwillige Abfertigungen, § 67 (6):
  • Der zusätzliche monatliche Lohnzahlungszeitraum entfällt, d.h. Beträge, die den 1. und 2. Satz übersteigen, werden zu den laufenden Bezügen hinzuaddiert und versteuert. Dies gilt auch für Nachzahlungen, die diese Abfertigungen betreffen.

  • Gesetzliche Abfertigungen, § 67 (3):
  • Keine Änderungen.

Änderungen in der Systemadministration

Führen Sie die nachfolgend genannten Änderungen durch.

  • Grenzen Sie in der View V_512W_O Ihre von folgenden Musterlohnarten kopierten Benutzerlohnarten zum 1.1.2001 mit neuen Schlüsselungen ab:
    M430, M435, M438, M460, M466:
    Entfernen Sie alle Kumulationen und initialisieren Sie alle Verarbeitungsklassen. Ausnahme: Schlüsseln Sie Verarbeitungsklasse 06 mit Ausprägung 0.
    M452, M456: Initialisieren Sie Kumulation 14 und kreuzen Sie Kumulation 61 an.
  • Kopieren Sie über die Transaktion OH11 folgende Lohnarten auf neue Benutzerlohnarten: M428, M429, /I66.
  • Grenzen Sie in der View V_T512Z für Infotyp 0014 und 0015 Ihre von folgenden Musterlohnarten kopierten Benutzerlohnarten hart ab (Ende 31.12.2000): M430, M435, M438, M460, M466, /407.
  • Erzeugen Sie in der View V_T512Z ab 1.1.2001 neue Einträge:
    für Infotyp 0015 für von den folgenden Lohnarten kopierte Benutzerlohnarten: M465, M467, /3ZL, /3ZM.
    für Infotyp 0014 für von den folgenden Lohnarten kopierte Benutzerlohnarten: M465, M467.

Beachten Sie, daß die folgenden Teilschemen im Kundenmandant ungleich 000 eventuell einen anderen Stand als in Mandant 000 ausgelieferte Teilschemen haben.
Überprüfen Sie die Standardschemen AAL0, ASVU, ASTC und passen Sie gegebenenfalls die Kundenschemen an.

  • Gleichen Sie die View V_T588M im Kundenmandant mit der View in Mandant 000 ab.
  • Wenn Sie nicht die Standardrechenregeln verwenden, gleichen Sie die Kundenrechenregeln mit folgenden Standardrechenregeln ab: A011, AJ1, AJSL, A527, AJ4, AJH, AJSF, AJTG, ASVY.
  • Sollten Sie nicht das Standardformular AZ97 für den L16 verwenden, so gleichen Sie das Kundenformular für die Summenlohnarten L204, L206, L218, L222 in der View V_T512E mit folgenden Einträgen ab:
    LArt Tab NrFnstGr UGr ZArt SArtLArt
    /27A CRT 0 0 L204
    /27B CRT 1 0 L204
    /27C CRT 0 0 L204
    /27C CRT 0 0 L204
    /27D CRT 0 0 L204
    /944 CRT 0 0 L204
    /947 CRT 0 0 L204
    /961 CRT 0 0 L204
    /963 CRT 0 0 L204
    /964 CRT 0 0 L204
    /965 CRT 0 0 L204
    /96B CRT 0 0 L204

    /945 CRT 0 0 L206
    /947 CRT 1 0 L206
    /961 CRT 1 0 L206
    /965 CRT 1 0 L206

    /411 CRT 0 0 L218
    /415 CRT 0 0 L218
    /417 CRT 0 0 L218
    /419 CRT 0 0 L218
    /41A CRT 0 0 L218
    /41B CRT 0 0 L218
    /41C CRT 0 0 L218
    /432 CRT 0 0 L218
    /945 CRT 1 0 L218
    /947 CRT 2 0 L218
    /961 CRT 2 0 L218

    /265 CRT 0 0 L222
    /27A CRT 1 0 L222
    /944 CRT 1 0 L222
    /946 CRT 0 0 L222
    /963 CRT 1 0 L222
    /964 CRT 1 0 L222
    /96B CRT 1 0 L222

Beachten Sie diesbezüglich auch den Hinweis Vorgehensweise bei Nachzahlungen in Vorjahre (366247).

Nachzahlungen für abgelaufene Kalenderjahre, § 67 (8) lit c:

  • Überprüfen Sie die tiefste Rückrechnungsperiode für die betroffenen Mitarbeiter und korrigieren Sie diese gegebenenfalls.

Ersatzleistungen für Urlaubsentgelt (EU), § 67 (8) lit d:

  • Beispiel für Release 4.6B und höher:
    Sie wollen eine EU für einen Mitarbeiter im Austrittsmonat aufgeben.
    Geben Sie die Beträge für EU und die SV-pflichtigen Tage im Infotyp "Abgaben bei Austritt A" (0527) in der Registerkarte "Urlaubsentschädigung" auf.
    Sie wollen nachträglich eine EU für einen Mitarbeiter im Austrittsmonat aufgeben, jedoch noch im aktuellen Jahr. Geben Sie die Beträge für EU und die SV-pflichtigen Tage im Infotyp 527 in der Registerkarte "Urlaubsentschädigung" auf.
    Sie wollen nachträglich eine EU für einen Mitarbeiter aufgeben, jedoch im Vorjahr. Geben Sie für laufende EU die der Musterlohnart M428 entsprechende Benutzerlohnart, für sonstige EU die der Musterlohnart M429 entsprechende Benutzerlohnart und für die SV-Tage die Lohnart /3ZK im Infotyp 15 auf. Korrigieren Sie gegebenenfalls im Infotyp "Abrechnungsstatus" (0003) das Feld 'abrechnen bis' auf das Datum, bis zu dem der Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig ist.
  • Beispiel für Release 4.5 und niedriger:
    Sie wollen eine EU für einen Mitarbeiter im Austrittsmonat aufgeben. Geben Sie für laufende EU die der Musterlohnart M428 entsprechende Benutzerlohnart, für sonstige EU die der Musterlohnart M429 entsprechende Benutzerlohnart und für die SV-Tage die Lohnart /3ZK im Infotyp 0015 auf. Korrigieren Sie gegebenenfalls im Infotyp 0003 das Feld 'abrechnen bis' auf das Datum, bis zu dem der Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig ist.
    Sie wollen nachträglich eine EU für einen Mitarbeiter aufgeben, jedoch im Vorjahr. Geben Sie die Lohnarten M428, M429 und /3ZK im Infotyp 0015 in der Fürperiode auf. Korrigieren Sie gegebenenfalls im Infotyp 0003 das Feld 'abrechnen bis' auf das Datum, bis zu dem der Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig ist.

Pensionsabfindungen, § 67 (8) lit e:

  • Beispiel für Release 4.6B und höher:
  • Zahlung entspricht dem Barwert laut Pensionskassengesetz:
    Der Betrag kann über den Infotyp 0527 aufgegeben werden.

  • Zahlung wird in mehreren Raten realisiert:
    Geben Sie die einzelnen Beträge im Infotyp "Wiederk. Be/Abzüge" (0014) auf.
    Liegt der Barwert der Pensionsabfindung unter 125.000 ATS, ist die der Musterlohnart M465 entsprechende Benutzerlohnart aufzugeben.
    Liegt der Barwert der Pensionsabfindung über 125.000 ATS, ist die aus der Lohnart M467 kopierte Benutzerlohnart zu verwenden.

  • Beispiel für Release 4.5 und niedriger:
  • Barwert liegt unter 125000 ATS:
    Soll der gesamte Betrag auf einmal aufgegeben werden, so geben Sie ihn mit der von der Musterlohnart M465 kopierten Benutzerlohnart im Infotyp 0015 auf. Soll der Betrag in mehreren Raten ausbezahlt werden, so geben Sie ihn mit der von der Musterlohnart M465 kopierten Benutzerlohnart im Infotyp 0014 auf.

  • Barwert liegt über 125000 ATS:
    Soll der gesamte Betrag auf einmal aufgegeben werden, so geben Sie ihn mit der von der Lohnart M467 kopierten Benutzerlohnart im Infotyp 0015 auf. Soll der Betrag in mehreren Raten ausbezahlt werden, so geben Sie ihn mit der von der Lohnart M467 kopierten Benutzerlohnart im Infotyp 0014 auf.

Freiwillige Abfertigungen gemäß § 67 (6):
Diesbezüglich ist kein Handlungsbedarf vorhanden.






Addresses (Business Address Services)   PERFORM Short Reference  
Diese Dokumentation steht unter dem Copyright der SAP AG.

Length: 11375 Date: 20240523 Time: 185022     sap01-206 ( 123 ms )