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Nachtrag zum Jahreswechsel 2000/2001: Entgeltfortzahlung ( RELNPY_AT_46C_JWNEGFZ )

Nachtrag zum Jahreswechsel 2000/2001: Entgeltfortzahlung ( RELNPY_AT_46C_JWNEGFZ )

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Kurztext

Nachtrag zum Jahreswechsel 2000/2001: Entgeltfortzahlung

Verwendung

Durch die Gesetzesänderung und Änderung der Durchführungsbestimmungen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ab 01.01.2001 dürfen Feiertage, die auf einen Arbeitstag fallen, nicht mehr von dem Anspruchskontingent des Arbeiters (gemäß EFZG) bzw. Angestellten (gemäß AngG) abgezogen werden.

Wenn ein Krankenstand auf einen Feiertag fällt, geht, sofern überhaupt ein Entgeltanspruch besteht, der Entgeltanspruch nach dem Arbeitsruhegesetz (ARG) jenem nach EFZG bwz. AngG vor.

Bei einer kalendertäglichen Abrechnung sind auch Feiertage zu berücksichtigen, die auf einen Samstag fallen.

Wenn ein Feiertag mit einer Arbeitsunfähigkeit (Krankheit) zusammenfällt, für die Krankenentgelt (z.B. 50%) gezahlt würde, ist anstatt des Krankenentgelts ein Feiertagsentgelt in der entsprechenden Höhe zu zahlen. Durch das gezahlte Feiertagsentgelt wird nicht das Anspruchskontingent für die Engeltfortzahlung im Krankheitsfall abgetragen.

Auswirkungen auf den Datenbestand

Das Kennzeichen Feiertag in der Tabelle Allgemeine Angaben zu Abwesenheiten (T5A4A) ist nunmehr obsolet und wird daher nicht mehr ausgewertet.

In der Tabelle Eigenschaften von An-/Abwesenheitstypen (T5A4Q) ist das Feld REFND obsolet und wird nicht mehr angezeigt.

Weitere Informationen

Detaillierte Informationen können Sie dem Hinweis RPTGENA0: Krankheit an Feiertagen (OGH 9 ObA 2060/96y; ARÄG) (0376911) entnehmen.






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Length: 1973 Date: 20240523 Time: 201004     sap01-206 ( 37 ms )