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Steuerliche Berücksichtigung von Jubiläumsrückstellungen ( RELNPY_AT_46C_RPCJUBA1 )
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Kurztext
Steuerliche Berücksichtigung von Jubiläumsrückstellungen
Verwendung
Seit dem 01.01.1999 sind Jubiläumsrückstellungen (gemäß dem Durchführungserlaß BMF 14 0602/6-IV/14/99 vom 27.10.1999) wieder steuerlich zu berücksichtigen.
Ab Release 4.6C können Sie mit dem Report Rückstellungen für Jubiläumsgeldzahlungen (RPCJUBA1) auch den steuerlichen Rückstellungsbetrag berechnen. Diese Berechnung bezieht sich auf Punkt 2.2 des oben genannten Erlasses.
Die Übergangsregelung für die Jahre 1994 - 1998 (Punkt 3 des Erlasses) kann mit dem Report RPCJUBA1 nicht abgebildet werden, da der Report bei der Berechnung des Rückstellungsbetrages keine bereits in der Vergangenheit rückgestellten Beträge berücksichtigt und damit auch keine jährliche Zubuchung durchführt.
Die Rückstellungsbeträge für die Jahre 1994-1998 werden demnach nicht steuerlich berücksichtigt bzw. gegengerechnet. Der steuerunwirksame Sockelbetrag für die Jahre 1994 - 1998 (bzw. bei Auflösung der Rückstellung im Jahre 1993 alle Beträge vor 1999) muß vom steuerlichen Rückstellungsbetrag, den der Report berechnet, subtrahiert werden.
Das Selektionsbild des Reports RPCJUBA1 wurde um folgende Felder erweitert:
Die Liste, die mit dem ABAP List Viewer ausgegeben wird, wurde um das Feld Rückst. EStG erweitert. Diesem Feld können Sie den berechneten steuerlichen Rückstellungsbetrag entnehmen. Beachten Sie, daß der steuerunwirksame Sockelbetrag in diesem Betrag nicht berücksichtigt ist.
Auswirkungen auf die Systemverwaltung
Wenn Sie mit Varianten des Reports RPCJUBA1 arbeiten, müssen Sie sich neue Varianten anlegen.
Fill RESBD Structure from EBP Component Structure General Data in Customer Master
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Length: 2549 Date: 20240523 Time: 221340 sap01-206 ( 40 ms )