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Altersteilzeitarbeit ( RELNPY_AT_L9C_ALTERSTEIL )

Altersteilzeitarbeit ( RELNPY_AT_L9C_ALTERSTEIL )

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Kurztext

Altersteilzeitarbeit

Verwendung

Gesetzliche Grundlage

Zum 01. Januar 2000 wurden in Österreich gemäß § 27 AlVG neue Regelungen bezüglich Altersteilzeitarbeit wirksam. Dienstgeber können jetzt für weibliche Mitarbeiter ab 50 Jahren und männliche Mitarbeiter ab 55 Jahren Altersteilzeitgeld beim Arbeitsmarktservice beantragen.

Das Altersteilzeitgeld ersetzt dem Dienstgeber die finanziellen Aufwendungen, die durch den Übertritt eines Dienstnehmers in die Altersteilzeitarbeit anfallen. Ersetzt werden zum einen die Bruttolohnkosten bis zur Höchstbeitragsgrundlage, die durch den Lohnausgleich anfallen, und zum anderen die hierfür abzuführenden Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung. Ersetzt werden außerdem die zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträge, die für die Beträge anfallen, die über den Lohnausgleich hinausgehen. Diese werden auf Basis des letzten vollen Gehalts berechnet.

Die Zusatzbeiträge (Umlagen) werden nicht erstattet.

Der Dienstgeber kann beim Arbeitsmarktservice einen Antrag auf Altersteilzeitbeihilfe oder Altersteilzeitgeld stellen. Bei Antrag auf Altersteilzeitgeld muß der Dienstgeber innerhalb von drei Monaten nach Übertritt des Dienstnehmers in Altersteilzeit eine Ersatzarbeitskraft einstellen.

Zur Erfassung der relevanten Daten im SAP-System steht Ihnen der neue Infotyp Altersteilzeit A (0632) zur Verfügung. Sie können in diesem Infotyp folgende Daten erfassen:

  • Angaben zum Dienstnehmer, der in Alterteilzeit übertritt
  • bei Antrag auf Altersteilzeitgeld: Angaben zum Dienstnehmer, der als Ersatzarbeitskraft für einen Dienstnehmer eingestellt wird, der in Altersteilzeit übertritt

Für Dienstnehmer in Altersteilzeit wurde die neue SV-Gruppe Altersteilzeit über GKK angelegt.

Folgende SV-Auswertungsreports wurden entsprechend angepaßt und werten jetzt auch die Daten der neuen SV-Anstalt aus:

  • SV-Beitragsgrundlagennachweis GKK mit Datenträgeraustausch (RPCBGNA1)
  • Monatliche SV-Beitragsnachweisung der Gebietskrankenkassen (RPCSVBA0)

Wenn Sie mit Varianten des Reports RPCSVBA0 arbeiten, müssen Sie sich neue Varianten anlegen.

Führen Sie für Mitarbeiter, die in Altersteilzeit übertreten, die Maßnahme Altersteilzeit durch. Eine direkte Bearbeitung der betreffenden Infotypen ist nicht möglich. Im Rahmen der Maßnahme wird Ihnen der Infotyp Organisatorische Zuordnung (0001) zur Bearbeitung angeboten. Wenn der Übertritt in die Altersteilzeit mit einem organisatorischen Wechsel des betreffenden Dienstnehmers verbunden ist, speichern Sie die neue organisatorische Zuordnung. Geben Sie im Infotyp Sollarbeitszeit (0007) die neue Normalarbeitszeit des Dienstnehmers und im Infotyp Basisbezüge (0008) die neuen Bezüge des Mitarbeiters ein. Für den Infotyp Sozialversicherung A (0044) legen Sie im Rahmen der Maßnahme einen neuen Satz mit der neuen SV-Anstalt an. Außerdem legen Sie einen Satz des Infotyps Altersteilzeit A (0632) an.

Erzeugung von Lohnarten während der Abrechnung

Wenn Sie die Personalabrechnung für Dienstnehmer in Altersteilzeit durchführen, erzeugt das System die Lohnarten Lohnausgleich ATZ Monatsgehalt (/T02) und Lohnausgleich ATZ Sonderzahlung (/T03).

Da die Sozialversicherungsbeiträge auf Basis der letzten vollen Bezüge berechnet werden müssen, werden zusätzlich Lohnarten gebildet, die diesen fiktiven Aufstockungsbetrag enthalten. Dies sind die Lohnarten Aufstockung Altersteilzeit (/T22) und Aufstockung Altersteilzeit Sonderzahlungen (/T23). Diese beiden Lohnarten werden nur für die Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge verwendet. Die Sozialversicherungsbeiträge, die auf diese beiden Lohnarten entfallen, werden in gesonderten Lohnarten /Tnn gespeichert. Die erstattungsfähigen /Tnn-Lohnarten fließen in die Lohnart Altersteilzeit erstattungsfähige SV-Beiträge (/TA1) ein. Die entsprechenden Beträge können Sie an Ihre Kostenrechnung weiterleiten, damit sie auf die betreffenden Konten gebucht werden können.

Auswirkungen auf das Customizing

  • Buchungsüberleitung
Um eine Buchungsüberleitung der Beträge zu ermöglichen, die bei Altersteilzeit anfallen, müssen Sie folgende buchungsrelevanten Lohnarten entsprechend schlüsseln:
  • Lohnausgleich Altersteilzeit Monatsgehalt (/T02)

  • Lohnausgleich Altersteilzeit Sonderzahlung (/T03)

  • Altersteilzeit Beiträge SV Erstattung (/T1A)

Alternativ können Sie auch die folgenden Lohnarten buchen:
  • Altersteilzeit Lohnausgleich erstattungsfähig (/T12)

  • Altersteilzeit Sonderzahlung Lohnausgleich erstattungsfähig (/T13)

  • Altersteilzeit Lohnausgleich nicht erstattungsfähig (/T14)

  • Altersteilzeit Sonderzahlung Lohnausgleich nicht erstattungsfähig (/T15)

  • Altersteilzeit Beträge SV Erstattung (/T1A)

  • Verarbeitungsklasse 65
Die Lohnarten, die zur Ermittlung des letzten vollen Gehalts vor Übertritt in die Altersteilzeit herangezogen werden sollen, müssen Sie in der Verarbeitungsklasse 65 schlüsseln.
  • Merkmal ATZIT
Mit diesem Merkmal können Sie bei Bedarf Vorschlagswerte für den Infotyp Altersteilzeit A (0632) definieren.
  • Konstanten in der View Abrechnungskonstanten (V_T511K)
  • ATEMM: Unterer Grenzwert für Beschäftigungsgrad vor Beginn der Altersteilzeit

  • ATLAX: Oberer Grenzwert für maximal erstattungsfähigen Lohnausgleich

  • ATREM: Unterer Grenzwert für laufende Bezüge bezüglich Beschäftigungsgrad bei Altersteilzeit

  • ATREX: Oberer Grenzwert für laufende Bezüge bezüglich Beschäftigungsgrad bei Altersteilzeit

  • ATRSM: Unterer Grenzwert für die Summe laufende Bezüge und Lohnausgleich

  • ATRTM: Unterer Grenzwert für Gesamtsumme laufender Bezüge bei Altersteilzeit

  • ATSEM: Unterer Grenzwert für Sonderzahlungen bei Altersteilzeit

  • ATSEX: Oberer Grenzwert für Sonderzahlungen bei Altersteilzeit

  • ATSSM: Unterer Grenzwert für die Summe Sonderzahlungen und Lohnausgleich

  • ATSTM: Unterer Grenzwert für Gesamtsumme von Sonderzahlungen bei Altersteilzeit

Diese Konstanten stehen für Werte, die bei verschiedenen Eingaben im Infotyp Alterteilzeit A (0632) geprüft werden. Im Moment müssen Sie hier keine Anpassungen vornehmen. Wenn Sie in Zukunft einzelne Werte aufgrund von Gesetzesänderungen anpassen müssen, können Sie diese Änderungen in der View Abrechnungskonstanten (V_T511K) vornehmen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie im Hinweis Anwendung der Altersteilzeit in der Abrechnung (0206180).






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Length: 10036 Date: 20240523 Time: 201852     sap01-206 ( 388 ms )