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Gesetzliche Änderungen - Meldung von geringfügig Beschäftigten ( RELNPY_AT_LCP99_SV_BEGRU )

Gesetzliche Änderungen - Meldung von geringfügig Beschäftigten ( RELNPY_AT_LCP99_SV_BEGRU )

TXBHW - Original Tax Base Amount in Local Currency   General Material Data  
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Kurztext

Gesetzliche Änderungen - Meldung von geringfügig Beschäftigten

Beschreibung

Aufgrund der Änderungen der 55. ASVG Novelle gelten neue Bestimmungen für die Meldung der geringfügig bzw. pauschaliert geringfügig Beschäftigten bei der Gebietskrankenkasse:

  • Die Beitragsgruppen A2m, A2n, D2m, D2n, L2 und M2 wurden zur neuen Verrechnungsgruppe N62 zusammengefaßt. Diese Verrechnungsgruppe muß in der Beitragsnachweisung als amtliche Beitragsgruppen L14, M24, N14 bzw. N24 ausgewiesen werden.
  • Geringfügig Beschäftigte, die nicht der pauschalierten Dienstgeberabgabe zur Sozialversicherung unterliegen, müssen jetzt unter der Beitragsgruppe N14 bzw. N24 gemeldet werden.
  • Geringfügig beschäftigte freie Dienstnehmer, die nicht der pauschalierten Dienstgeberabgabe zur Sozialversicherung unterliegen, müssen jetzt unter der Beitragsgruppe L14 bzw. M24 gemeldet werden.

Als Werkzeug zur Umsetzung steht Ihnen der Report RPISVBA0 (Batch-Input-Report, um Beitragsgruppen und Rückrechnung zu setzen) zur Verfügung.

Änderungen in der Vorgehensweise

Aktionen zum Beheben von Fehlern am Datenbestand

Abhängige Funktionen

Planungen

Weitere Hinweise






CPI1466 during Backup   TXBHW - Original Tax Base Amount in Local Currency  
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Length: 1629 Date: 20240523 Time: 220836     sap01-206 ( 29 ms )