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Gesetzliche Änderungen zum 01.01.2000 - Überblick ( RELNPY_CH_JW2000ALL )

Gesetzliche Änderungen zum 01.01.2000 - Überblick ( RELNPY_CH_JW2000ALL )

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Funktionsumfang

Kurztext

Gesetzliche Änderungen zum 01.01.2000 - Überblick

Beschreibung

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht aller Funktionen der Personalabrechnung Schweiz, die von gesetzlichen Änderungen betroffen sind.

Sozialversicherung

Zum 01.01.2000 ändern sich die Höchslöhne und Beitragssätze in der Sozialversicherung.

  • Der Höchstlohn für ALV und UVG ändert ab dem 1.1.2000 auf 8.900 CHF / Monat bzw. 106.800 CHF / Jahr.
  • Der Höchstlohn für ALV2 / ALV-Zusatz ändert ab dem 1.1.2000 auf 22.250 CHF / Monat bzw. 267.000 CHF / Jahr.
  • Die Beitragssätze für ALV2 betragen ab dem 1.1.2000 je 1% für Arbeitgeber und 1% für Arbeitnehmer.

Quellensteuer

  • Kanton Basel-Stadt
    Das Steueramt erwartet, dass Mitarbeiter, die während eines Monats zwar angestellt sind, in diesem jedoch das steuerpflichtige Minimum nicht erreichen (Beispiel: Aushilfen im Stundenlohn ohne Stunden), für diesen Monat auf der Quellensteuerabrechnung mit dem Quellensteuerbetrag Fr. 0.- angegeben werden.
    Hierfür ist ein neuer Parameter "Zeilen ohne Lohn angeben" eingeführt worden, der bei einer Abrechnung gegenüber dem Kanton Basel-Stadt gesetzt werden muss.

Familienzulagen

Zum Zeitpunkt der Auslieferung waren keine Änderungen bei den Familienzulagen bekannt. Bitte informieren Sie sich daher bei Ihrer Familienausgleichskasse über die für Sie gültigen Sätze.






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Length: 1841 Date: 20240523 Time: 192611     sap01-206 ( 33 ms )