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Schweiz: Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel 2002/2003 ( RELNPY_CH_JW2003ALL )

Schweiz: Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel 2002/2003 ( RELNPY_CH_JW2003ALL )

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Kurztext

Schweiz: Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel 2002/2003

Verwendung

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über alle Änderungen für die Abrechnung Schweizsowie die SAP HR Pensionskasse Schweiz,die auf Grund von Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel 2002/2003 eine Anpassung der Funktionalität bzw. der SAP R/3-Systeme erfordern.

Quellensteuer

  • Quellensteuerdisketten

Die Quellensteuertarife werden, wie auch schon im letzten Jahr, von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) unter der folgenden Internetadresse als Dateien zum Download zur Verfügung gestellt: http://www.estv.admin.ch/

Die Formate der Dateien entsprechen dem ehemaligem SECO-Format und sind mit dem Programm Quellensteuertabellen pflegen (RPUQSTC2) einzulesen.
  • Quellensteuertarifänderungen
Quellensteuertarife (ehem. Seco-Format):
In folgenden Kantonen werden sich die Quellensteuertarife ändern:
Appenzell Innerrhoden (AI), Basel-Land (BL), Fribourg (FR), Glarus (GL), Graubünden (GR), Luzern (LU), Neuenburg (NE), St. Gallen (SG), Schaffhausen (SH), Schwyz (SZ), Tessin (TI), Uri (UR), Wallis (VS), Zug (ZG) und Zürich (ZH).
In folgenden Kantonen werden sich die Quellensteuertarife nicht ändern:
Aargau (AG), Basel-Stadt (BS), Bern (BE), Nidwalden (NW), Obwalden (OW), Solothurn (SO) und Thurgau (TG).
Änderungen in den anderen Kantonen sind zurzeit nicht bekannt.
Quellensteuertarifänderungen Kanton Genf (GE):
Im Kanton Genf ändern sich ebenfalls die Quellensteuertarife.
Die Datei ist allerdings nicht im einheitlichen Format verfügbar und muss daher weiterhin mit dem Report Einlesen von Quellensteuertabellen (RPUQSTC0) eingelesen werden.
  • Neue Quellensteuertarife

    Die Einführung neuer Quellensteuertarife ist bisher in keinem Kanton bekannt.
  • Änderungen der Quellensteuerberechnung
Änderungen der Quellensteuerberechnung werden sich im Kanton Wallis (VS) wie folgt ergeben:

Der Kanton Wallis stellt die Quellensteuertarifdatei erstmals über die ESTV zur Verfügung (s.o.), d.h. die Tarife sind ebenfalls mit dem Report RPUQSTC2 einzulesen. Im Zuge dieser Vereinheitlichung entfällt die Trennung nach Gemeinde- und Quellensteuetarif. Details entnehmen Sie bitte dem Hinweis PY-CH: Änderungen Qst. Kanton Wallis JW 2002/2003(567258).


Sozialversicherung

Zurzeit sind keine gesetzlichen Änderungen im Bereich der Sozialversicherung bekannt, die Auswirkungen auf die Personalabrechnung Schweiz haben.

Familienzulagen

In den folgenden Kantonen ändert sich voraussichtlich die Höhe der Familienzulagen:

Graubünden (GR), St. Gallen (SG), Schwyz (SZ), Uri (UR) und Waadt (VD).

Details über die Änderungen bei den Famillienzulagen entnehmen Sie weiter unten dem Abschnitt Customizing bzw. dem Hinweis HR-CH (Familienzulagen): Jahreswechsel 2002/2003(0565396).

Pensionskasse

  • Änderung des BVG

- Zum 1. Januar 2003 wird der gesetzliche Mindestzinssatz von 4,00 % auf 3,25 % gesenkt.

- Folgende neue Grenzbeträge gelten ab 01.01.2003:

Grenzbeträge in CHF (bisher) (neu)
Mindestjahreslohn 24.720 25.320
Koordinationsabzug 24.720 25.320
Obere Limite des Jahreslohns 74.160 75.960
Maximaler koordinierter Lohn 49.440 50.640
Minimaler koordinierter Lohn 3.090 3.165

Die Grenzbeträge werden als PK-Parameter in den entsprechenden HR Support Packages ausgeliefert. Zusätzliche Anpassungen auf Kundenseite sind nicht notwendig. Informationen hierzu können Sie ebenfalls dem Hinweis Änderungen BVG zum JW2002/2003 (568433) entnehmen.

  • Sonstiges

Beachten Sie, dass wir gemäss der Ankündigung in unserem Kundenbrief vom 5.07.2002 betriebswirtschaftliche und gesetzliche Anpassungen nur noch für die neue Pensionskasse ausliefern.

Auswirkungen auf das Customizing

Familienzulagen:

Überprüfen Sie die Änderungen bezüglich der Familienzulagen im Einführungsleitfaden (IMG) der Abrechnung Schweiz unter Familienzulagen → Familienzulagen anpassen. Die geänderten Konstanten der Familienzulagen sowie die Prozentsätze der Arbeitgeberbeiträge liefern wir im Mandaten 000 aus. Gleichen Sie Ihren Kundenmandant mit den entsprechenden Einträgen ab.

Weitere Informationen

Informationen über die Gesetzesänderungen, die wir zum Jahreswechsel 2002/2003 per HR Support Package ausliefern, können Sie auch den folgenden Hinweisen entnehmen:

HR-CH: Vorankündigung zum Jahreswechsel 2002/2003 Schweiz (0564706)

HR-CH: Jahreswechsel 2002/2003 Schweiz Inhalt (0570016)






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