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Korrekturen bzw. Erweiterungen zur Altersteilzeit (SP 01) ( RELNPY_DEPS_46CLCP_ATZ_5 )

Korrekturen bzw. Erweiterungen zur Altersteilzeit (SP 01) ( RELNPY_DEPS_46CLCP_ATZ_5 )

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Kurztext

Korrekturen bzw. Erweiterungen zur Altersteilzeit (SP 01)

Verwendung

Mit dem vorliegende Support Package (SP 01) wurden verschiedene Korrekturen und Erweiterungen aufgrund von tariflichen und gesetzlichen Änderungen bzw. neueren Erkenntnissen bezüglich der Durchführung der Berechnungen zur Altersteilzeit vorgenommen.

Darüber hinaus wurden verschiedene Fehler korrigiert.

Beachten Sie bitte die unten aufgeführten Erläuterungen und gleichen Sie von Ihnen modifizierte Abrechnungsschemen ab.

Neue fiktive Berechnung des tariflichen Teilzeitbruttos

Bisher wurde das tarifliche Teilzeitbrutto ebenfalls im Fiktivlauf für das tarifliche Teilzeitnetto ohne Mehrarbeiten (Fiktivlauf OATD) ermittelt.

Da aufgrund neuerer Erkenntnisse bei diesem Fiktivlauf Bruttobezüge zugrundegelegt werden müssen, die nicht hundertprozentig mit den Bezügen übereinstimmen, die in das tarifliche Teilzeitbrutto fließen (z.B. Vergütung für Bereitschaftsdienste), ist es notwendig, das tarifliche Teilzeitbrutto über einen gesonderten Fiktivlauf zu berechnen.

Dazu wurde der Fiktivlauf 'OATE' eingerichtet.

Sofern Sie bereits Anpassungen am Teilschema DOFB vorgenommen haben, nehmen Sie bitte die im folgenden beschriebenen Änderungen vor:

Schema DOFB:

Fkt   Par1 Par2 Par3 Par4 D Text
[...]
IF         FLSW OATD        tarifl. Teilzeitnetto ohne Mehrarbeit
PIT   DAFG GEN  NOAB          ATZ:Sonderzahlungen nach DBA/ATE korr.
ENDIF                       tarifl. Teilzeitnetto ohne Mehrarbeit
IF         FLSW OATE        tarifliches Teilzeitbrutto          <- neu
PIT   DOAL GEN  NOAB          ATZ:Sonderzahlungen DBA/ATE korr. <- neu
ENDIF                       tarifliches Teilzeitbrutto          <- neu
IF         FLSW OATK        Teilzeitnetto ohne Mehrarbeit und EZ
[...]
IF         FLSW OATD        tarifl. Teilzeitnetto ohne Mehrarbeit
PIT   DAF9 P68  NOAB          Teilzeitbrutto korrigieren
PRT   DAFB P68  NOAB          Teilzeitbrutto korrigieren
ENDIF                       tarifl. Teilzeitnetto ohne Mehrarbeit
IF         FLSW OATE        tarifliches Teilzeitbrutto          <- neu
PIT   DAF9 P68  NOAB          Teilzeitbrutto korr.: Mehrarbeit  <- neu
PRT   DAFB P68  NOAB          Teilzeitbrutto korr.: Mehrarbeit  <- neu
PIT   DOAM GEN  NOAB          Teilzeitbrutto korr.              <- neu
PRT   DOAN GEN  NOAB          Teilzeitbrutto korr.              <- neu
ENDIF                       tarifliches Teilzeitbrutto          <- neu
IF         FLSW OATK        Teilzeitnetto ohne Mehrarbeit und EZ
[...]
IF         FLSW OATD        tarifl. Teilzeitnetto ohne Mehrarbeit
ACTIO DKK0                     ATZ:Entstehungsprinzip St+SV erzwing.
ENDIF                       tarifl. Teilzeitnetto ohne Mehrarbeit
IF         FLSW OATE        tarifliches Teilzeitbrutto          <- neu
ACTIO DKK0                     ATZ:Entstehungspr. St+SV erzwing.<- neu
ENDIF                       tarifliches Teilzeitbrutto          <- neu
IF         FLSW OATK        Teilzeitnetto ohne Mehrarbeit und EZ
[...]

Neue Lohnarten zur Vorgabe eines Durchschnittsbetrags für Urlaub und Krankheit

Zur Vorgabe eines Durchschnittsbetrags aus den in der Arbeitsphase zugestandenen unregelmäßigen Bezügebestandteilen wurden die neuen Lohnarten OH40 und /O53 eingerichtet.

Mit der Lohnart OH40 kann der entsprechende Betrag über die Infotypen 0014 oder 0015 vorgegeben werden. Dieser Betrag fliesst in der Abrechnung über die technische Lohnart /O53 in die Berechnung des fiktiven Vollzeitbruttos ein.
Im Unterschied zur Lohnart MH40 (tarifliches Fiktivbrutto) werden die auf den vorgegebenen Betrag anfallenden SV-Hinzurechnungsbeträge aus der Umlage zur Zusatzversorgungseinrichtung ebenfalls im Vollzeitbrutto berücksichtigt. Darüber hinaus wird die Lohnart sowohl für die tarifliche als auch für gesetzliche Berechnung des Vollzeitbruttos verwendet.
Zum Kopieren der Lohnart OH40 auf eine Kundenlohnart (Transaktion PU30) sind vorab die Tabellen T511 und T512Z gegen den Mandanten 000 abzugleichen.

Neue Lohnart zur Zahlung einer Sonderzuwendung, die nicht aufgestockt wird

Es wurde eine neue Lohnart OH22 eingerichtet, die alternativ zur Lohnart O022 (Sonderzuwendung) verwendet werden kann, wenn Mitarbeiter zwischen dem Bemessungsmonat und dem Auszahlungsmonat der Sonderzuwendung in Altersteilzeit wechseln. In diesem Fall wird die Zuwendung noch entsprechend der Vollbeschäftigung gezahlt und darf demzufolge nicht zusätzlich noch aufgestockt werden. Die Lohnart muß über den Infotypen 0015 aufgegeben und die maschinelle Zahlung der Zuwendung über den Infotypen 0265 deaktiviert werden.
Zum Kopieren der Lohnart OH22 auf eine Kundenlohnart (Transaktion PU30) sind vorab die Tabellen T511 und T512Z gegen den Mandanten 000 abzugleichen.

Pauschalversteuerung der Umlage zur Zusatzversorgung bei Fiktivberechnung

Sofern die Umlage zur Zusatzversorgung nach der jährlichen Pauschalversteuerungsvariante versteuert wird, besteht das grundsätzliche Problem, daß bei der Fiktivberechnung des Vollzeitbruttos auf die kumulierten Werte eines Teilzeitbeschäftigten zugegriffen wird (weil nur diese existieren) und in Abhängigkeit dieser Werte die jährliche Pauschalversteuerung vorgenommen wird. Dadurch kommt es zu einer Reduzierung des SV-Bruttos und somit wird ein zu geringes Vollzeitbrutto ermittelt.

Zur Lösung dieses Problems wird bei den Fiktivberechnungen des tariflichen und gesetzlichen Vollzeitbruttos durch die Funktion DOFIN mit dem Parameter STPM die Versteuerung auf die monatliche Pauschalsteuervariante umgestellt. Dadurch wird erreicht, daß über das Jahr betrachtet eine gleichbleibende und richtige Berechnung des Vollzeitbruttos erfolgt.

Beachten Sie, daß es durch die Änderungen zu Rückrechnungsdifferenzen kommen kann.

Schema DOFB:

Fkt   Par1 Par2 Par3 Par4 D Text
[...]
PRINT NP   ST               ST nach Ändern Freibeträge
COM
COM                         Unterscheidung nach Art der Fiktiv-
COM                         berechnung zur Altersteilzeit
COM
IF         FLSW OATA        Vollzeitbrutto tariflich RV
PIT   DAF2 P70  NOAB          ATZ: Fiktivbrutto bereitstellen
PRT   DAF5 P70  NOAB          ATZ: Kumulationen korrig.
DOFIN STPM                    monatl. Pauschalversteuerung ZVK  <- neu
ENDIF                       Vollzeitbrutto tariflich RV
IF         FLSW ATZB        Vollzeitbrutto gesetzlich RV
PIT   DAFH P70  NOAB          ATZ: Fiktivbrutto bereitstellen
PRT   DAFI P70  NOAB          ATZ: Kumulationen korrig.
DOFIN STPM                    monatl. Pauschalversteuerung ZVK  <- neu
ENDIF                       Vollzeitbrutto gesetzlich RV
[...]

Änderung der Schlüsselung der Lohnarten /3AA, /316, /317, /318, /319, /619 und /61G

Bei der Vorgabe von Aufstockung über verschiedene Musterlohnarten kam es wegen einer falschen Schlüsselung in der Verarbeitungsklasse 42 zu einem Abbruch der Abrechnung.

Aus diesem Grund wurde die Schlüsselung der Verarbeitungsklasse 42 und 43 für die entsprechenden Lohnarten korrigiert.

Rückrechnungsdifferenzen bei der Aufgabe von nachträglichen steuerlichen Einmalzahlungen

Bei der Aufgabe von Einmalzahlungen ins Vorjahr kam es aufgrund der Bildung von Abflusslohnarten zu falschen Ergebnissen bei den Fiktivberechnungen zur Altersteilzeit. Ursache war, daß die entsprechenden /A-Lohnarten der Vormonate mit bei den Berechnungen berücksichtigt wurden.

Zur Korrektur wurde der Aufruf der Rechenregel DO40 in das Schema DOFA bzw. DOFB aufgenommen.

Schema DOFA, DOFB:

Fkt   Par1 Par2 Par3 Par4 D Text
[...]
COPY  DOLA                  Einlesen letztes Abrechnungsergebnis
PLRT  DO40 GEN  NOAB        /A Lohnarten in LRT auf 0 setzen    <- neu
COPY  DOTK                  Bruttovergütung
[...]

Falscher Orts- bzw. Sozialzuschlag für Berechnung Vollzeitbrutto bei verschiedenen Konkurrenzregelungen

Da bei der Ermittlung des Vollzeitbruttos der teilzeitgekürzte Orts- bzw. Sozialzuschlag lediglich mit 2 multipliziert wird, kommt es, sofern aufgrund der Konkurrenzregelung im Ortszuschlag einzelne Bestandteile ungekürzt oder gar nicht enthalten sind, zu einem falschen Ergebnis.

Zur Korrektur wird im Schema DOFB mit der Funktion DOLGU ein unkegürzter Ortszuschlag (Lohnart /O54) ermittelt, der anstelle des normalen Ortszuschlags in das Vollzeitbrutto fliesst.

Beachten Sie bitte, daß Sie Ihre Kundenlohnart für den Ortszuschlag (Musterlohnart O010) in der Verarbeitungsklasse 70 auf '3' schlüsseln müssen, da der Ortszuschlag ansonsten doppelt im Vollzeitbrutto berücksichtigt wird.

Sollten Sie das Teilschema DOFA bzw. DOFB modifiziert haben, nehmen Sie bitte die folgenden Änderungen vor.

Schema DOFA:

Fkt   Par1 Par2 Par3 Par4 D Text
[...]
PRINT NP   ST               ST nach Ändern Freibeträge
COM
COM                         Unterscheidung nach Art der Fiktiv-
COM                         berechnung zur Altersteilzeit
COM
IF    DOFD                  Vollzeitbrutto tariflich RV
DOLGU      /O54 N             Bilden Ortszuschlag ungekürzt     <- neu
PIT   DAF2 P70  NOAB          ATZ: Fiktivbrutto bereitstellen
PRT   DAF5 P70  NOAB          ATZ: Kumulationen korrig.
DOFIN STPM                    monatl. Pauschalversteuerung ZVK
ENDIF                       Vollzeitbrutto tariflich RV
IF    DOFE                  Vollzeitbrutto gesetzlich RV
DOLGU      /O54 N             Bilden Ortszuschlag ungekürzt     <- neu
PIT   DAF2 P70  NOAB          ATZ: Fiktivbrutto bereitstellen
[...]

Schema DOFB:

Fkt   Par1 Par2 Par3 Par4 D Text
[...]
PRINT NP   ST               ST nach Ändern Freibeträge
COM
COM                         Unterscheidung nach Art der Fiktiv-
COM                         berechnung zur Altersteilzeit
COM
IF         FLSW OATA        Vollzeitbrutto tariflich RV
DOLGU      /O54 N             Bilden Ortszuschlag ungekürzt     <- neu
PIT   DAF2 P70  NOAB          ATZ: Fiktivbrutto bereitstellen
PRT   DAF5 P70  NOAB          ATZ: Kumulationen korrig.
DOFIN STPM                    monatl. Pauschalversteuerung ZVK
ENDIF                       Vollzeitbrutto tariflich RV
IF         FLSW ATZB        Vollzeitbrutto gesetzlich RV
DOLGU      /O54 N             Bilden Ortszuschlag ungekürzt     <- neu
PIT   DAFH P70  NOAB          ATZ: Fiktivbrutto bereitstellen
[...]

Berechnung der Aufstockung 2 bei privat bzw. freiwillig versicherten Mitarbeitern

In der Standardauslieferung wird bei der Ermittlung des gesetzlichen und des tariflichen Teilzeitnettos ohne Mehrarbeiten, das bei der Berechnung der Aufstockung 2 verwendet wird, der gewährte Beitragszuschuß als 'gesetzlicher Abzug' fingiert, d.h. der Nettobetrag wird um die Zuschüsse zur KV, PV und RV korrigiert. Bei der gesetzlichen Aufstockung ist diese Korrektur vorgegeben (Gleichbehandlungsgrundsatz). Tariflich ist dieser Sachverhalt nicht endgültig geklärt.

Sollten Sie keine Korrektur des gesetzlichen Nettos vornehmen wollen, sind lediglich für den Fiktivlauf 'OATD' in der Tabelle T5D0I die Einträge für die Lohnarten /358, /359, /364, /369, /3Q8 und /3Q9 zu löschen.

Dadurch erreichen Sie, daß das tarifliche Teilzeitnetto (Lohnart /61K) nicht um die Beträge dieser Lohnarten reduziert wird.

Objektliste

  • geänderte Objekte:
  • Schemen: DOA0, DOA1, DOFA, DOFB

  • Personalrechenregeln: DAF2, DAF5, DAFH, DAFI

  • Abrechnungsfunktion: DOFIN

  • Verarbeitungsklasse: 70

  • Lohnarten: /3AA, /316, /317, /318, /319, /619, /61G

  • neue Objekte:
  • Personalrechenregeln: DOAL, DOAM, DOAN

  • Lohnarten: OH22, OH40, /O53

  • Tabellen: T5D0G, T5D0H, T5D0I






ROGBILLS - Synchronize billing plans   Vendor Master (General Section)  
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Length: 20493 Date: 20240523 Time: 193650     sap01-206 ( 163 ms )