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Dokumentation

Lohnfortzahlungs- und Krankengeldzuschußfristen (SP 11) ( RELNPY_DEPS_46CLCP_FRIST )

Lohnfortzahlungs- und Krankengeldzuschußfristen (SP 11) ( RELNPY_DEPS_46CLCP_FRIST )

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Kurztext

Lohnfortzahlungs- und Krankengeldzuschußfristen (SP 11)

Verwendung

Verschiedene tarifliche Anforderungen (§37 und §71 BAT, §34 BMTG, §42 MTArb) wurden bisher bei der Ermittlung der Dauer des Anspruchs auf Lohnfortzahlung und Krankengeldzuschuß im Krankheitsfall nicht berücksichtigt. Darüber hinaus lagen verschiedene Programmfehler vor, die zu einer falschen Fristenberechnung führten.

Aus diesem Grund wurden Korrekturen und Erweiterungen vorgenommen, die mit dem vorliegenden Support-Package ausgeliefert wurden.

Zur Nutzung der weitergehenden Funktionaltitäten sind ggf. Kontrollen und Einstellungen im Customizing notwendig, die dem Punkt 'Auswirkungen auf das Customizing' (s.u.) zu entnehmen sind.

Im folgenden erhalten Sie eine Beschreibung der vorgenommenen Änderungen.

  • fehlende Berechtigung zum Lesen der Basisbezüge
Die Ermittlung der Fristen ist abhängig von der Tarifart des Mitarbeiters, die in den Basisbezügen hinterlegt ist. Bei fehlender Berechtigung kann diese nicht bereitgestellt werden. Dadurch wurden die Fristen bisher falsch ermittelt.
  • fehlende Unterscheidung der Dienst- und Beschäftigungszeit
Bisher wurde bei der Ermittlung der Lohnfortzahlungs- und Krankengeldzuschußfristen entweder das technische Eintrittsdatum (Infotyp Datumsangaben) oder das tatsächliche Eintrittsdatum verwendet.
Durch die Einrichtung neuer Datumsarten für die Dienst- und Beschäftigungszeit kann bei der Fristenberechnung aufgrund einer Sonderregel (§37 BAT oder Übergangsregelung nach §71 BAT) unterschieden werden, ob die Dienst- oder Beschäftigungszeit verwendet werden muß.
  • keine Berücksichtigung von Abwesenheiten infolge einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation
Die Anrechnung von Zeiten einer Kurmaßnahme im Sinne des §37 Abs. 1 Unterabs. 2 BAT im Umfang von höchstens 2 Wochen auf die Krankengeldzuschußfristen war bislang nicht realisiert.
  • falsche Krankengeldzuschußfrist bei einer Folgeerkrankung nach Jahreswechsel
Bei einem Rückfall innerhalb von 13 Wochen nach Wiederaufnahme der Arbeit im Falle einer ununterbrochenen Erkrankung von einem Kalenderjahr in das nächste Kalenderjahr sind die Fristen des Vorjahres maßgeblich. Dieser Tatbestand wurde bisher nicht vom R/3-System kontrolliert.
  • Keine Berücksichtgung der Vollendung der maßgebenden Beschäftigungszeit während der Arbeitsunfähigkeit
Die Ermittlung der Lohnfortzahlungs- und Krankengeldzuschußfrist berücksichtigte bisher nicht die Vollendung der maßgebenden Dienst- bzw. Beschäftigungszeit während der Arbeitsunfähigkeit.
  • Falsche Anzeige der Fristen im Infotyp Vertragsbestandteile (0016)
Bislang wurde bei der Anzeige aller tariflicher Fristen entweder die Dienst- oder die Beschäftigungszeit zugrundegelegt. Bei der Probezeit und den Kündigungsfristen ist aber ausschließlich die Beschäftigungszeit relevant.

Einfluß auf den Datenbestand im Fehlerfall

Soft-/Hardwarevoraussetzungen

Besonderheiten bei der Installation

Auswirkungen auf die Systemverwaltung

Auswirkungen auf das Customizing

Dienst- und Beschäftigungszeit einrichten

Zur Unterscheidung der Dienst- und Beschäftigungszeit wurden die neuen Datumskennzeichen 14 (Dienstzeit) und 15 (Beschäftigungszeit) eingerichtet. Diese Kennzeichen werden über den View V_T548Y den Datumsarten zugeordnet, die im Infotypen Datumsangaben(0041) gepflegt werden können.

Sollten Sie bereits eigene Datumsarten für die Dienst- und Beschäftigungszeit verwenden, sind von Ihnen lediglich die Kennzeichen 14 bzw. 15 Ihren Datumsarten zuzuordnen. Dadurch wird bei der Ermittlung der Fristen automatisch entsprechend der tariflichen Regelung auf die richtige Datumsart zugegriffen.

Sofern Sie diese Zuordnung nicht vornehmen, wird die relevante Dienst- bzw. Beschäftigungszeit zur Fristenberechnung wie bisher über das technische Eintrittsdatum (Datumskennzeichen 01) oder das tatsächlich Eintrittsdatum ermittelt.
Beachten Sie bitte ebenfalls die Erläuterungen im Einführungsleitfaden im Arbeitsschritt Datumsarten für die Dienst- / Beschäftigungszeit definieren.

Auswirkungen auf Batch-Input

Änderungen an der Oberfläche

Änderungen in der Vorgehensweise

Aktionen zum Beheben von Fehlern am Datenbestand

Abhängige Funktionen

Planungen

Weitere Hinweise

Beachten Sie, daß bei der nachträglichen Bearbeitung bereits abgespeicherter Abwesenheitssätze nach Einspielen der Korrekturen unter Umständen andere Fristen ermittelt werden als vorher. Durch das Speichern dieser neuen Fristen werden ggf. auch Rückrechnungen ausgelöst und es kann zu einer Nachverrechnung in bereits abgerechneten Monaten kommen.
Zur Vermeidung der nachträglichen Änderung, wurde eine neue Teilapplikation eingerichtet, mit der die ausgelieferten Erweiterungen und Korrekturen zeitlich abgegrenzt werden können.

In der SAP-Standardauslieferung sind die Erweiterungen und Korrekturen aktiv, sodaß die Abwesenheiten grundsätzlich richtig bewertet werden. Zur Deaktivierung der Änderungen für Ihre Abrechnungsvergangenheit ist ein Eintrag in der Tabelle T596D für die Teilapplikation 'LFKG' für den gewünschten Zeitraum notwendig.
Rufen Sie dazu über die Transaktion SM34 (View-Cluster Pflege) den View VC_596A_B auf. Markieren Sie die Teilapplikation 'LFKG' und wählen Sie den Dialog 'Festlegung des Gültigkeitszeitraums' mit Doppelklick aus. In dem Pflegeview ist dann ein Eintrag 'LFKG' mit der von Ihnen gewünschten Gültigkeit aufzunehmen.
Sofern Sie die Korrektur beispielsweise erst für das Jahr 2001 aktiv einsetzen möchten (d.h. Deaktivierung bis einschließlich 2000), geben Sie als Zeitraum 01.01.1900 bis 31.12.2000 an.






RFUMSV00 - Advance Return for Tax on Sales/Purchases   Addresses (Business Address Services)  
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Length: 7333 Date: 20240523 Time: 195004     sap01-206 ( 122 ms )