Ansicht
Dokumentation

Neuerungen zur Altersteilzeit ( RELNPY_DE_45B_DATZ )

Neuerungen zur Altersteilzeit ( RELNPY_DE_45B_DATZ )

BAL Application Log Documentation   BAL_S_LOG - Application Log: Log header data  
Diese Dokumentation steht unter dem Copyright der SAP AG.
SAP E-Book

Kurztext

Neuerungen zur Altersteilzeit

Funktionsumfang

Die mit dem vorliegenden Korrekturstand ausgelieferten Neuerungen zur Altersteilzeit schaffen die Voraussetzung, Mitarbeiter in Altersteilzeit gleichzeitig nach tariflichen und gesetzlichen Vorgaben abzurechnen. Dies ist notwendig, um die Aufstockungsbeträge vom Arbeitsamt zurückfordern zu können.
Falls Sie diese zusätzliche Funktionalität nicht nutzen möchten und mit Ihrer bisherigen Lösung alle Ihre Anforderungen bereits abdecken, ist es nicht notwendig, Anpassungen vorzunehmen.

Neue Personalrechenschemen zur Fiktivrechnung

Es werden zusätzlich zur bisherigen Fiktivrechnung 3 weitere Fiktivrechenschemen ausgeliefert, so daß Ihnen damit die folgenden Funktionalitäten in Schemen zur Verfügung stehen:

  • DA01: Fiktivrechnung zur Bestimmung der tariflichen Vollzeitbrutti für laufende Bezüge und für Einmalzahlungen.
  • DA03: Fiktivrechnung zur Bestimmung der gesetzlichen Vollzeitbrutti für laufende Bezüge und für Einmalzahlungen
  • DA04: Dieses Schema stellt das Vergleichsnetto zur Bestimmung des Mindestnettobetrags zur Verfügung. Bisher wurde in der Regel DAT4 das gesetzliche Netto aus der Lohnart /550 zum Vergleich herangezogen. Jedoch kann dies zu den o.a. Problemen führen. Aus diesem Grund wird das Vergleichsnetto in diesem neuen Fiktivlauf bestimmt.
  • DAGF: Fiktivrechenschema zur Bestimmung der gesetzlichen Aufstockungen zum Nettoentgelt und zur Rentenversicherung.

Das Schema DA01 ist bereits in der Standardauslieferung enthalten. Die Schemen DA03, DA04 und DAGF werden neu ausgeliefert. Alle diese Fiktivrechenschemen sind Kopien des Hauptschemas D000, die bestimmte angepaßte Sonderverarbeitungen durchführen um bestimmte Werte zu berechnen. Aus diesem Grund sind diese Schemen nur Muster, die falls Sie ein eigenes Hauptabrechnungsschema einsetzen entsprechend angepaßt werden müssen.

Die Fiktivrechenschemen sind alle im neuem Schema DF00 gekapselt. Dieses wurde in der Auslieferung nicht in das Schema D000 eingebaut. Falls Sie es einsetzen wollen, müssen Sie es in Ihr Abrechnungschema mit aufnehmen. Durch Auskommentieren können Sie die nicht gewünschten Teilschemen im DF00 deaktivieren. Die Ergebnislohnarten aus den Fiktivrechnungen werden zunächst in der Tabelle AIT zwischengespeichert, bevor sie am Ende des Schemas DF00 in die entsprechenden Abrechnungstabellen verteilt werden.

DA01: Fiktivrechnung zur Bestimmung der tariflichen Vollzeitbrutti für laufende Bezüge und für Einmalzahlungen

Das Schema DA01 entspricht dem ursprünglichen Schema DA01 im Schema DA00. Es berechnet das laufende Vollzeitbrutto (Lohnart /613), das Vollzeitbrutto für Einmalzahlungen (Lohnart /617) und das Vollzeitnetto (Lohnart /616) und ist als Muster zu sehen, das von Ihnen gemäß Ihrer tariflichen, bzw. betrieblichen ATZ-Anforderungen angepaßt werden kann.

DA03: Fiktivrechnung zur Bestimmung der gesetzlichen Vollzeitbrutti für laufende Bezüge und für Einmalzahlungen

Das Schema DA03 berechnet parallel zum Schema DA01 das laufende Vollzeitbrutto laut AtG und stellt es in der neuen Lohnart /61C ab. Das Fiktivbrutto für Einmalbezüge wird in die Lohnart /61E abgestellt.

HINWEIS:

Beachten Sie, daß in den beiden Schemen DA03 und DA01 die Verarbeitungsklasse 70 zur Steuerung der Hochrechnung der Entgeltbestandteile verwendet wird. Falls Sie Lohnarten haben, die tariflich eine andere Behandlung als gesetzlich verlangen, muß das Schema DA01 von Ihnen - z.B. durch zusätzliche Regeln, die die abweichende Berechnung durchführen - entsprechend angepaßt werden. In der Standardauslieferung entsprechen sich DA01 und DA03 in Ihrer Funktionsweise, sie rechnen identisch ab, d.h. die Beträge in den Lohnarten /613 und /61C sowie in /617 und /61E sind identisch. Im DA03 sollten Sie Anpassungen nur insoweit durchführen, wie sie auch in Ihrem Hauptabrechnungsschema enthalten sind. Wenn Sie z.B. ein eigenes Bruttoschema $T00 einsetzen, dann sollten Sie sowohl im DA03 als auch im DA01 das Schema DT00 durch $T00 ersetzen. Änderungen die nur die tariflichen Anforderungen der Altersteilzeit betreffen sollten nur im DA01 umgesetzt werden.

DA04: Vergleichsnetto zur Bestimmung des Mindestnettobetrags

Das Schema DA04 berechnet das fiktive Teilzeitnetto, das für den Vergleich zum Mindestnetto für die Berechnung der Aufstockung 2 herangezogen wird. Zur Steuerung, welche Entgeltbestandteile in das Vergleichsnetto eingehen sollen, dient die neue Verarbeitungsklasse 68. Es müssen alle Entgeltbestandteile mit 1 geschlüsselt werden, welche nicht in die Berechnung des Vergleichsnettos einfließen sollen.

Beispiel:

Die Lohnart MM00, die eine Mehrarbeitsvergütung enthält, soll nicht in die Nettoberechnung einfließen, deshalb ist sie in der Verarbeitungsklasse 68 mit 1 zu schlüsseln.

Lohnarten, die nicht in der Verarbeitungsklasse 68 geschlüsselt sind, gehen unverändert in die Berechnung ein.

Lohnarten, die einen sv-pflichtigen geldwerten Vorteil enthalten, sind in der Verarbeitungsklasse 68 mit 2 zu schlüsseln. Diese fließen dann zusätzlich ins Gesamtbrutto und werden damit für die Berechnung der Aufstockungsbeträge fiktiv so berücksichtigt als wären Sie tatsächlich gezahlt worden.

Das Schema DA04 berechnet die Lohnart /61F, die dann in der Personalrechenregel DATV zur Berechnung der Aufstockung 2 herangezogen wird. Regel DATV ersetzt damit die ursprüngliche Regel DAT4, die als Vegleichsnetto noch die Lohnart /550 verwendet. Außerdem werden die Lohnarten /615 (Teilzeitbrutto laufend) und /618 (Teilzeitbrutto Einmalzahlung) gebildet. Diese werden für die Berechnung der RV-Aufstockungsbeträge verwendet. Bisher wurden diese direkt aus dem tatsächlichen SV-Brutto aus den Lohnarten /102 und /103 gebildet. Damit bei der RV-Berechnung und der Berechnung der Aufstockung 2 keine unterschiedlichen Grundlagen verwendet werden, werden nun auch diese dem Fiktivschema DA04 entnommen. Damit ist gewährleistet, daß Teilzeitbrutto und Teilzeitnetto auf den gleichen Grundlagen basieren.

DAGF: Fiktivrechenschema zur Bestimmung der gesetzlichen Aufstockungen zum Nettoentgelt und zur Rentenversicherung.

Im Schema DAGF findet die Fiktivabrechnung zur Bereitstellung der gesetzlichen Aufstockungsbeträge statt. Dieses Schema sollten Sie dann einsetzen, wenn Sie die gesetzlichen Aufstockungen im Fall einer Wiederbesetzung zurückerstattet bekommen möchten. Dieses Schema muß entsprechend Ihres Hauptabrechnungschemas angepaßt werden (siehe obige Beschreibung zum DA03), beachten Sie dabei besonders die neuen Teilschemen DAGN und DAGZ, die aus den Schemen DNET und DNZ0 abgeleitet wurden. Am Ende des Fiktivlaufs wird der gesetzliche 20%-Aufstockungs- betrag (Aufstockung 1) in die Lohnart /61A, der Aufstockungsbetrag 2 zum Mindestnetto in Lohnart /61B und die zusätzlichen AG-Aufstockungen zur Rentenversicherung in die Lohnarten /3DJ für laufende Bezüge bzw. /3DK für Einmalzahlungen abgestellt.

Die bisher ausgelieferten Lohnarten werden durch eine Reihe zusätzlicher Lohnarten ergänzt. Die meisten davon werden für die gesetzliche Behandlung der Altersteilzeit benötigt. Wir gehen davon aus, daß Sie die bisher ausgelieferten Lohnarten zur ATZ entsprechend Ihrer tariflichen oder betrieblichen Belange angepaßt haben. Deshalb wurde für jede tarifliche Lohnart eine zusätzliche Lohnart für die Aufnahme der gesetzlichen Beträge angelegt. Diese neuen Lohnarten werden später für die Abrechnungsliste zur Rückerstattung der Aufstockungsbeträge durch das Arbeitsamt benötigt. Die Abrechnungsliste ist noch nicht Teil dieser Auslieferung.

Es ist auf alle Fälle ratsam die gesetzliche Fiktivrechnung parallel zur normalen Abrechnung mitlaufen zu lassen. Nur wenn sie mit Sicherheit die Aufstockungsbeträge nicht vom Arbeitsamt zurückfordern möchten, sollten Sie den Fiktivlauf zur Berechnung der gesetzlichen Aufstockungen deaktivieren. Eine spätere Rückrechnung mit dann aktiviertem gesetzlichen Fiktivlauf ist n i c h t möglich !! Dies würde zu falschen Ergebnissen führen.

Besonderheiten bei der RV-Aufstockung:

Die Berechnung der gesetzlichen RV-Aufstockungen findet im Teilschema DAGN statt. Hierbei wird die SV-Berechnung prinzipiell mit denselben Lohnarten durchlaufen wie auch im normalen Abrechnungslauf. Der Unterschied besteht in einer geänderten Initialisierung über das Teilschema DAGS (abgeleitet aus DSVI) und einer gesonderten Behandlung bei Rückrechnungen im Schema DAGU. Im Initialisierungsschema DAGS wird dafür gesorgt, daß anstelle der tariflichen RV-Lohnarten ihre gesetzlichen Gegenstücke übernommen werden. Anschließend werden diese auf die tariflichen Lohnarten umkopiert, so daß für den Fiktivlauf aus den tariflichen gesetzliche Lohnarten geworden sind. Für die gesetzliche Berechnung wird im Schema DAG0 über die Personalrechenregel der RV-Aufstockungsprozentsatz auf 90% gesetzt. Der Prozentsatz ist über die Konstante AGRVA in der Tabelle T511K vorgegeben. Anschließend werden in der Regel DAGB die Differenzen zwischen 90%-Fiktivbrutto und ATZ-Brutto für laufende und Einmalbezüge bereitgestellt, auch hier wird auf die Konstante AGRVA zur Vorgabe des Prozentsatzes zurückgegriffen. Rückrechnungen aufgrund einer rückwirkenden Erhöhung einer Einmalzahlung erfordern eine gesonderte Behandlung über das Schema DAGU. Bei der Entscheidung zwischen Entstehungs- und Zuflußprinzip werden normalerweise die Beträge der Lohnart /319 aus aktuellem und altem Abrechnungsergebnis verglichen, im alten Ergebnis steht jedoch der tarifliche Wert. Aus diesem Grunde wird an dieser Stelle statt dessen mit dem Betrag der gesetzlichen Lohnart /3DC verglichen.

Auswirkungen auf das Customizing

Die zusätzliche Berechnung der gesetzlichen Aufstockungsbeträge und die Berechnung des Vergleichsnettos aus dem Schema DA04 kann über eine Tabelle zeitlich abgegrenzt werden, um ungewollte Rückrechnungsdifferenzen zu vermeiden.

  • Sie geben die Vollzeitbrutti über die Musterlohnarten MH40 bzw. MH60vor:
    Bauen Sie das Schema für die Fiktivberechnungen DF00 direkt hinter dem Teilschema DGD0 'Einlesen der Grunddaten' ein. Deaktivieren Sie in diesem die Schemen für die Berechnung der Vollzeitbrutti (DA01 und DA03). Passen Sie die Fiktivrechnungen DA04 und DAGF gegebenfalls an Ihr Abrechnungsschema an. Pflegen Sie den View V_T596D. Tragen Sie in der Spalte 'TeilApplik' den Wert 'ATZ1' und in den Spalten 'Gültig ab' und 'Gültig bis' das gewünschte Gültigkeitsintervall ein.
    Falls es Unterschiede zwischen den gesetzlichen und tariflichen Vollzeitbrutti gibt, verwenden Sie die Lohnarten MH40 und MH60 für die tariflichen Vollzeitbrutti und die Lohnarten MH41 und MH61 für die gesetzlichen. Falls es keine Unterschiede gibt, reicht es die Lohnarten MH40 und MH60 zu verwenden - sie werden dann für die gesetzliche und die tarifliche Berechnung verwendet.
  • Sie berechnen die Vollzeitbrutti mit Hilfe des Fiktivrechenschemas DA00:
    Bauen Sie das Schema für die Fiktivberechnungen DF00 direkt hinter dem Teilschema DGD0 'Einlesen der Grunddaten' ein. Passen Sie gegebenenfalls die Fiktivrechenschemen Ihrem Abrechnungsschema an. Pflegen Sie den View V_T596D. Tragen Sie in der Spalte 'TeilApplik' den Wert 'ATZ1' und in den Spalten 'Gültig ab' und 'Gültig bis' das gewünschte Gültigkeitsintervall ein.
    Falls es keine Unterschiede zwischen den gesetzlichen und tariflichen Vollzeitbrutti gibt, können Sie das Teilschema DA03 deaktivieren. In diesem Fall werden für die Berechnung der gesetzlichen Aufstockungsbeträge die Vollzeitbrutti aus dem Schema DA01 verwendet. Im Detail werden die Werte der Lohnarten /61C und /61E aus den Lohnarten /613 bzw. /617 versorgt.

Falls Sie die unter geänderte Objekte genannten Schemen bzw. Regeln modifiziert haben bzw. hierfür eigene verwenden, gleichen Sie diese ab. Gleichen Sie für die unter geänderte Objekte genannten Lohnarten die Tabelle T512W ab.

Objektliste

  • geänderte Objekte:
  • Schemen: DA00, DA01, DAT0, DAT1, DSVB

  • Personalrechenregeln: DAT1, DAF5, DKK0

  • Bei folgenden Lohnarten wurde die Schlüsselung (T512W) geändert.
    /611, /612, /613, /615, /617

  • neue Objekte:
  • Verarbeitungsklasse 68 mit den Ausprägungen ' ', 1 und 2.

  • Schemen: DF00, DA03, DA04, DAG0, DAG1, DAGN, DAGS, DAGU, DAGZ

  • Personalrechenregeln:
    DAF9, DAFA, DAFB, DAFC, DAG1, DAG3, DAG4, DAGB, DAGC, DAGI, DAGK, DAGS, DAGT, DAGU, DAGV, DAGW, DAGX, DAGY, DAH3, DAH4, DATV, DVEP

Zur Funktion der neuen Schemen und Rechenregeln beachten Sie bitte deren Dokumentation.

  • Lohnarten:
    /619 ATZ tar. Vollz.br.MinNet.
    /61A ATZ ges. Aufstockung 1
    /61B ATZ ges. Aufstockung 2
    /61C ATZ ges. Vollz.br. RV l.
    /61D ATZ ges. Pausch. Netto
    /61E ATZ ges. Vollz.br. RV E.
    /61F ATZ ges. Teilz.nt. Auf2
    /61G ATZ ges. Teilz.br. RV l.
    /61H ATZ ges. Teilz.br. RV E.
    /3DA ATZ ges. RV-Aufst. AG
    /3DB ATZ ges. RV-BBrut.AufAG
    /3DC ATZ ges. RV-Aufst.EZ AG
    /3DD ATZ ges. RV-BBrut.EZAufAG
    /3DE ATZ ges. DaJBG RV lfd.J
    /3DF ATZ ges. DaJBG RV VJ
    /3DG ATZ ges. freie Aufstock.
    /3DH ATZ ges. freie AufstVJ
    /3DI ATZ ges. Aufstock.Vorjahr
    /3DJ ATZ ges. RV-AG-Ant.Auf.
    /3DK ATZ ges. RV-AG-Ant.AufEZ
    /3DL ATZ ges. RV-AG-AntAufEZVJ
    /3DM ATZ ges. EZ Korrektur
    /3DN ATZ ges. AG-Zuschuß Aufst
    /3DO ATZ ges. Aufst. Korrektur
    /3DP ATZ ges. RV-BBrut.Auf.EVJ
    /A05 Abfluß /3DC im RR-Monat
    /Z05 Zufluß /3DC aus Vormonat
    MH41 ATZ ges. Fiktivbrutto
    MH61 ATZ ges. Fiktive EinmalZ

    Die Lohnart /619 wird nicht verwendet. Sie kann dann eingesetzt werden, wenn der Tarif Unterschiede im Vollzeitbrutto für die Berechnung der RV-Aufstockung und die Berechnung des Mindestnetto vorsieht. Für diesen Fall können Sie die Lohnart /619 verwenden. Auch die Lohnarten /61G und /61H werden im Standard nicht verwendet, da z.Zt. keine Anforderungen bekannt sind, die eine Unterscheidung beim Teilzeitbrutto zwischen Tarif und Gesetz erfordern. Es werden deshalb auch für die gesetzliche Berechnung die entsprechenden tariflichen Lohnarten /615 und /618 verwendet.
    Alle anderen Lohnarten sind für die Berechnung der gesetzlichen Aufstockungsbeträge erforderlich. Mit den Musterlohnarten MH41 und MH61 können die gesetzlichen Vollzeitbrutti vorgegeben werden (entsprechend der Musterlohnarten MH40 und MH60 für die tariflichen Vollzeitbrutti).

Einfluß auf den Datenbestand im Fehlerfall

Soft-/Hardwarevoraussetzungen

Besonderheiten bei der Installation

Auswirkungen auf die Systemverwaltung

Auswirkungen auf das Customizing

Auswirkungen auf Batch-Input

Änderungen an der Oberfläche

Änderungen in der Vorgehensweise

Aktionen zum Beheben von Fehlern am Datenbestand

Abhängige Funktionen

Planungen

Für das Release 4.0B und alle nachfolgenden Release ist eine weitergehende Entwicklung geplant. Für diese Release ist diese Auslieferung als Zwischenlösung zu sehen. Geplant ist, die verschiedenen, tariflichen oder individuellen Anforderungen durch einen Altersteilzeit-Infotypen und Customizing-Tabellen abzubilden.

Weitere Hinweise

Falls Sie das Schema DF00 in Ihr Abrechnungsschema aufnehmen, kann es bei der Schemengenerierung zu einem Kurzdump kommen. Beachten Sie hierfür bitte den Hinweis Nr. 125697.






General Material Data   PERFORM Short Reference  
Diese Dokumentation steht unter dem Copyright der SAP AG.

Length: 18292 Date: 20240523 Time: 203541     sap01-206 ( 372 ms )