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Presseversorgung: Änderung zum 01.01.1999 ( RELNPY_DE_45B_PVW )

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Kurztext

Presseversorgung: Änderung zum 01.01.1999

Beschreibung

Zum 01.01.1999 ändern sich die Tarifverträge über die Altersversorgung für Redakteurinnen/Redakteure an Tageszeitungen und an Zeitschriften.

Die wesentlichen Punkte sind:

  • Beiträge zum Versorgungswerk in Höhe von 7,5 % bis zur Beitragsbemessungsgrenze ( 2 mal 2,5 % Verlag, 2,5 % Redakteur/innen).
  • Keine Beiträge mehr zur Versorgungskasse.
  • Steuer- und Sozialversicherungspflicht der 2 mal 2,5 % (ehemals Versorgungskasse und Arbeitgegeranteil-Versorgungswerk).
  • Beitragsermittlung aus dem tatsächlichen Monatsgehalt, d.h. die Beitragstabelle entfällt.
  • Wahlmöglichkeit für Arbeitnehmer die zum 01.01.1999 das 59. Lebensjahr vollendet haben. Diese Arbeitnehmer können sich bis spätestens 31.03.1999 entscheiden, ob sie den 2,5%-Betrag direkt mit dem Gehalt ausgezahlt haben wollen oder ob sie diesen Betrag für den neuen Versorgungsvertrag verwenden wollen.

Abhängige Funktionen

Ab dem 01.01.1999 erfolgt die Berechnung der Beiträge in der Form PWB04 (gesteuert über die Tabelle T5D1U unter der Lohnart /3CO).

Weitere Hinweise

Für die Arbeitnehmer, die von der Barauszahlung Gebrauch machen wollen, verwenden Sie im Infotyp 79 bitte die Sonderregel 06 (Beitragsgruppe A) oder die Sonderregel 07 (Beitragsgruppe B).

Unter der Lohnart /3CZ werden die Barauszahlungsbeträge im Abrechnungsprotokoll angedruckt. Die genannte Lohnart fließt in die Sonstigen Be-/Abzüge (Lohnart /110).

Auf dem Beitragsnachweis für die Presseversorgung ist in der Spalte Versorgungskasse im Falle einer Barauszahlung der Vermerk 'BARAUS' angedruckt.






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Length: 2082 Date: 20240523 Time: 195037     sap01-206 ( 37 ms )