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Sonderzuwendungen in vollem Umfang während Altersteilzeit ( RELNPY_DE_46C_DATZ_EZ )

Sonderzuwendungen in vollem Umfang während Altersteilzeit ( RELNPY_DE_46C_DATZ_EZ )

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Kurztext

Sonderzuwendungen in vollem Umfang während Altersteilzeit

Verwendung

Wenn die Sonderzuwendung während der Altersteilzeit in vollem Umfang (100% Einmalzahlung) gezahlt wird, fällt ein RV-Aufstockungsbetrag (Unterschiedsbetrag) für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt nicht an. Deshalb kommt die besondere Berechnung mit der anteiligen Jahresaltersteilzeitbemessungsgrenze nicht zur Anwendung. Das hat zur Folge, daß für den Monat der Zahlung einer Sonderzuwendung ein Unterschiedsbetrag nur für das laufende Arbeitsentgelt zu ermitteln ist, welcher zusammen mit dem laufenden Arbeitsentgelt nicht die monatliche Alterteilzeitbemessungsgrenze übersteigen darf und im Anschluß daran die Sonderzuwendung zu verbeitragen ist.

In Übereinstimmung mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen wird das neue Berechnungsverfahren zum 01.01.2001 eingeführt.

Abgrenzung zur Sonderzuwendung in reduziertem Umfang

Für Sonderzuwendungen, welche während der Alterteilzeit in reduziertem Umfang (50% Einmalzahlung) gezahlt werden, kommt auch ein Unterschiedsbetrag in Betracht. Dann ist für die Ermittlung des Unterschiedsbetrags eine besondere anteilige Jahresalterteilzeitbemessungsgrenze zu verwenden. Hieraus folgt, daß fürden Monat der Zuordnung der Sonderzuwendung ein Unterschiedsbetrag sowohl für das laufende als auch für das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt nur in Betracht kommt, soweit das bis zum Vormonat verbeitragte Arbeitsentgelt zusammen mit dem für den Monat der Zuordnung der Sonderzuwendung tatsächlich gezahlten (laufenden und einmaligen) Arbeitsentgelt die anteilige Jahresalterteilzeitbemessungsgrenze nicht erreicht.

Ablauf im Sozialversicherungsmodul in der Abrechnung

Die unterschiedliche Reihenfolge der Berechnung in Abhängigkeit des Vorhandenseins einer 50% Einmalzahlung bzw. 100% Einmalzahlung wird gesteuert durch das Vorhandensein bzw. Fehlen einer RV-Aufstockung Einmalzahlung (Lohnart /319). Bitte achten Sie darauf, daß bei 50% Einmalzahlungen auch die dazugehörende Aufstockung gebildet wird. Bei gleichzeitigem Vorhandensein von 100% Einmalzahlungen und 50% Einmalzahlungen wird die anteilige Jahresbetrachtung verwendet.

Auswirkungen auf das Customizing

  • Folgende Personalrechenregeln wurden geändert:
  • DAFB

  • DAFJ

  • DAFK

  • DAF3

  • DAF4

  • DAF9

  • DAGB

  • DAGX

  • DAGY

  • DAG2

  • DAH3

  • DAH4

  • DATB

  • DATW

  • DAT2

  • DOAI

  • DOA5

  • DVB7

Gleichen Sie die geänderten Personalrechenregeln mit Ihrem Produktivmandanten ab.
  • Änderungen in der Lohnartenzuordnung der Fiktivlaufsteuerung:
    100%-Einmalzahlungen dürfen ab 1.1.2001 nicht mehr im tariflichen Vollzeitbrutto /617 und auch nicht mehr im gesetzlichen Vollzeitbrutto /61E enthalten sein. Wenn die neue Altersteilzeitlösung mit Fiktivlaufsteuerung eingesetzt wird, muß daher die Lohnart /61M über die Lohnartenzuordnung V_T5D0I von den Vollzeitbrutti /617 und /61E abgezogen werden. Das Vollzeitbrutto zur Berechnung des tariflichen Mindestnettos wird im Standard bisher erst in der Echtabrechnung aus den Lohnarten /613 und /617 gebildet. Da mit den hier beschriebenen Änderungen die Lohnart /617 ab dem 1.1.2001 ohne 100% Einmalzahlungen gebildet wird, würde sich dadurch nicht nur die Berechnung des Unterschiedsbetrags für die RV-Aufstockung sondern auch die Berechnung des tariflichen Mindestnettos ändern. Um diese Änderung bei der Berechnung des tariflichen Mindestnettos zu vermeiden, wird der SAP-Standard dahingehend geändert, daß ab dem 1.1.2001 die Lohnart für das Brutto zur Berechnung des tariflichen Mindestnettos /619 bereits am Ende des Fiktivlaufs ATZA aus den Lohnarten /102 und /103 gebildet wird. Die Beispieleinträge in der Sicht V_T5D0I zur veränderten Bildung der Lohnarten /617 und /61E sowie zur Bildung der Lohnart /619 werden für die betroffenen Fiktivläufe ATZA und ATZB ausgeliefert. Falls Sie eigene Fiktivläufe eingerichtet haben, ergänzen Sie bitte die entsprechenden Einträge für Ihre Fiktivläufe in der Sicht V_T5D0I oder in der Sicht v_T5D0I_B.
  • Mit der Lohnart M111 (Urlaubsgeld ATZ 100%-Lstg) wird eine neue Musterlohnart für 100%-Einmalzahlungen in Altersteilzeit ausgeliefert. Gleichen Sie für diese Lohnart die Sicht V_T512Z ihres Produktivmandanten für die Infotypen 0014, 0015, 0115 und 0416 ab.
  • Für geldwerte Vorteile, die gleichzeitig 100% Leistungen sind, wurde in Verarbeitungsklasse 68 die neue Ausprägung 4 eingerichtet. Die mit Ausprägung 4 in VKL 68 geschlüsselten Lohnarten fließen bei der Berechnung des fiktiven Teilzeitnettos zusätzlich mit in das Gesamtbrutto ein.

Weitere Informationen






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Length: 6589 Date: 20240523 Time: 193702     sap01-206 ( 137 ms )