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Kurztext
Pfandfreibeträge für AN-Anteil VWL in Berlin
Verwendung
Der Berliner Senat hat eine Obergrenze für die Pfandfreiheit des Arbeitnehmeranteils zur Vermögensbildung festgelegt. Diese beläuft sich in der Höhe, in der die VWL zulagebegünstigt ist (Rundschreiben vom 20.09.1999). Vermögenswirksame Verträge werden dabei in zwei Förderkörbe mit unterschiedlichen jährlichen Freibeträgen eingeteilt:
- Wohnungszwecke (Förderkorb 1): derzeit 936,- / Jahr
- Beteiligungen (Förderkorb 2): derzeit 800,- / Jahr
Diese Begrenzung gilt nur in Berlin.
Die Freibeträge sind als Monatswerte im System in der Sicht V_T511K abgelegt:
- Wohnungszwecke (Förderkorb 1): Konstante PFVWL
- Beteiligungen (Förderkorb 2): Konstante PFVL2
Über das Merkmal PFVWL werden die Konstanten den Anlagearten in der Vermögensbildung zugewiesen. Dabei darf die Zuweisung nur für Arbeitgeber in Berlin gemacht werden.
Auswirkungen auf das Customizing
Bisher wurde im Customizing bei Bedarf die Konstante PFVWL der Sicht V_T511K gepflegt, wenn eine Höchstgrenze für den Arbeitnehmeranteil gelten sollte.
Diese Konstante sowie die Konstante PFVL2 für die Höchstgrenze bei vermögenswirksamen Leistungen des Förderkorbes 2 (Beteiligungen) werden nun im Standard mit ihren jeweiligen Monatswerten ausgeliefert.
Der entsprechende Punkt im IMG Pfandfreie Höchstgrenze VWL anlegen wurde geändert. An dieser Stelle ist nun das Merkmal PFVWL zu pflegen.
Im Standard wird das Merkmal leer ausgeliefert.
Weitere Hinweise
Weitere Informationen zum Einrichten der Freibeträge entnehmen Sie bitte der Dokumentation des Merkmals PFVWL.
ROGBILLS - Synchronize billing plans CPI1466 during Backup
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Length: 2226 Date: 20240523 Time: 210046 sap01-206 ( 37 ms )