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Kurztext

Pfandfreibeträge für AN-Anteil VWL in Berlin

Verwendung

Der Berliner Senat hat eine Obergrenze für die Pfandfreiheit des Arbeitnehmeranteils zur Vermögensbildung festgelegt. Diese beläuft sich in der Höhe, in der die VWL zulagebegünstigt ist (Rundschreiben vom 20.09.1999). Vermögenswirksame Verträge werden dabei in zwei Förderkörbe mit unterschiedlichen jährlichen Freibeträgen eingeteilt:

  • Wohnungszwecke (Förderkorb 1): derzeit 936,- / Jahr
  • Beteiligungen (Förderkorb 2): derzeit 800,- / Jahr

Diese Begrenzung gilt nur in Berlin.

Die Freibeträge sind als Monatswerte im System in der Sicht V_T511K abgelegt:

  • Wohnungszwecke (Förderkorb 1): Konstante PFVWL
  • Beteiligungen (Förderkorb 2): Konstante PFVL2

Über das Merkmal PFVWL werden die Konstanten den Anlagearten in der Vermögensbildung zugewiesen. Dabei darf die Zuweisung nur für Arbeitgeber in Berlin gemacht werden.

Auswirkungen auf das Customizing

Bisher wurde im Customizing bei Bedarf die Konstante PFVWL der Sicht V_T511K gepflegt, wenn eine Höchstgrenze für den Arbeitnehmeranteil gelten sollte.

Diese Konstante sowie die Konstante PFVL2 für die Höchstgrenze bei vermögenswirksamen Leistungen des Förderkorbes 2 (Beteiligungen) werden nun im Standard mit ihren jeweiligen Monatswerten ausgeliefert.

Der entsprechende Punkt im IMG Pfandfreie Höchstgrenze VWL anlegen wurde geändert. An dieser Stelle ist nun das Merkmal PFVWL zu pflegen.

Im Standard wird das Merkmal leer ausgeliefert.

Weitere Hinweise

Weitere Informationen zum Einrichten der Freibeträge entnehmen Sie bitte der Dokumentation des Merkmals PFVWL.






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Length: 2226 Date: 20240523 Time: 210046     sap01-206 ( 37 ms )